Ich selbst habe diesen Zustand des Uterus, wo die in- nere Fläche (besonders in der Mutrermunds-Gegend) mit ei- nem schwarzblauen aufgelößten fauligen Schleim überzogen ist, und in die Substanz der Gebärmutterwände hinein diese schwarze Farbe sich ein Stück fortgesetzt, nicht selten bei Sektionen von Wöchnerinnen angetroffen, nur bleibt es bei dieser bisher nur erst von Wenigen beachteten und untersuch- ten Krankheit schwer zu entscheiden, zumal da doch so häufig anderweitige unverkennbare Entzündungen und allgemeine Fie- berzustände sich damit verbinden, ob nicht dieser Zustand wenig- stens öfters die Folge einer schnell zur sphacelösen Auflösung (und zwar eben in Folge der schlechten allgemeinen Constitu- tion) sich hinneigenden Entzündung sey, da doch selbst beim Decubitus (mit welchem man diesen Vorgang verglichen hat) eine vorhergehende Röthung und Entzündung, welche nur in Folge des typhösen Fiebers schnell in Zerstörung übergeht, unverkennbar bleibt.
§. 1067.
Ist nun folglich auch in dieser Hinsicht noch eine nä- here Bestimmung erst von künftigen Untersuchungen zu erwar- ten, so kann doch diese Ungewißheit auf die Behandlung keinen Einfluß haben, welche, es möge nun dieser örtlich fau- lige Zustand unmittelbar eingetreten, oder durch vorhergegan- gene Entzündung bewirkt seyn, immer auf die Erhöhung der Lebensthätigkeit im Allgemeinen, und örtlich auf Beförderung des Absonderns aufgelößter Partien und der Wiederkehr zum gesunden Zustande zu richten ist. -- Was die Rücksicht auf das Allgemeine betrifft, so wird ihr vorzüglich durch zweck- mäßiges diätetisches, prophylaktisches Verfahren Genüge ge- leistet; und so wie man in andern Fällen (z. B. bei Ver- wundeten in Hospitälern) das Eintreten von dem bösartigen Decubitus durch gesunde Luft, gute angemeßene Kost, Ver- hütung deprimirender Affekte u. s. w. meistens vermeiden kann, so wird auch bei Schwangern, deren Constitution durch
§. 1066.
Ich ſelbſt habe dieſen Zuſtand des Uterus, wo die in- nere Flaͤche (beſonders in der Mutrermunds-Gegend) mit ei- nem ſchwarzblauen aufgeloͤßten fauligen Schleim uͤberzogen iſt, und in die Subſtanz der Gebaͤrmutterwaͤnde hinein dieſe ſchwarze Farbe ſich ein Stuͤck fortgeſetzt, nicht ſelten bei Sektionen von Woͤchnerinnen angetroffen, nur bleibt es bei dieſer bisher nur erſt von Wenigen beachteten und unterſuch- ten Krankheit ſchwer zu entſcheiden, zumal da doch ſo haͤufig anderweitige unverkennbare Entzuͤndungen und allgemeine Fie- berzuſtaͤnde ſich damit verbinden, ob nicht dieſer Zuſtand wenig- ſtens oͤfters die Folge einer ſchnell zur ſphaceloͤſen Aufloͤſung (und zwar eben in Folge der ſchlechten allgemeinen Conſtitu- tion) ſich hinneigenden Entzuͤndung ſey, da doch ſelbſt beim Decubitus (mit welchem man dieſen Vorgang verglichen hat) eine vorhergehende Roͤthung und Entzuͤndung, welche nur in Folge des typhoͤſen Fiebers ſchnell in Zerſtoͤrung uͤbergeht, unverkennbar bleibt.
§. 1067.
Iſt nun folglich auch in dieſer Hinſicht noch eine naͤ- here Beſtimmung erſt von kuͤnftigen Unterſuchungen zu erwar- ten, ſo kann doch dieſe Ungewißheit auf die Behandlung keinen Einfluß haben, welche, es moͤge nun dieſer oͤrtlich fau- lige Zuſtand unmittelbar eingetreten, oder durch vorhergegan- gene Entzuͤndung bewirkt ſeyn, immer auf die Erhoͤhung der Lebensthaͤtigkeit im Allgemeinen, und oͤrtlich auf Befoͤrderung des Abſonderns aufgeloͤßter Partien und der Wiederkehr zum geſunden Zuſtande zu richten iſt. — Was die Ruͤckſicht auf das Allgemeine betrifft, ſo wird ihr vorzuͤglich durch zweck- maͤßiges diaͤtetiſches, prophylaktiſches Verfahren Genuͤge ge- leiſtet; und ſo wie man in andern Faͤllen (z. B. bei Ver- wundeten in Hoſpitaͤlern) das Eintreten von dem boͤsartigen Decubitus durch geſunde Luft, gute angemeßene Koſt, Ver- huͤtung deprimirender Affekte u. ſ. w. meiſtens vermeiden kann, ſo wird auch bei Schwangern, deren Conſtitution durch
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§. 1066.
Ich ſelbſt habe dieſen Zuſtand des Uterus, wo die in-
nere Flaͤche (beſonders in der Mutrermunds-Gegend) mit ei-
nem ſchwarzblauen aufgeloͤßten fauligen Schleim uͤberzogen
iſt, und in die Subſtanz der Gebaͤrmutterwaͤnde hinein dieſe
ſchwarze Farbe ſich ein Stuͤck fortgeſetzt, nicht ſelten bei
Sektionen von Woͤchnerinnen angetroffen, nur bleibt es bei
dieſer bisher nur erſt von Wenigen beachteten und unterſuch-
ten Krankheit ſchwer zu entſcheiden, zumal da doch ſo haͤufig
anderweitige unverkennbare Entzuͤndungen und allgemeine Fie-
berzuſtaͤnde ſich damit verbinden, ob nicht dieſer Zuſtand wenig-
ſtens oͤfters die Folge einer ſchnell zur ſphaceloͤſen Aufloͤſung
(und zwar eben in Folge der ſchlechten allgemeinen Conſtitu-
tion) ſich hinneigenden Entzuͤndung ſey, da doch ſelbſt beim
Decubitus (mit welchem man dieſen Vorgang verglichen hat)
eine vorhergehende Roͤthung und Entzuͤndung, welche nur in
Folge des typhoͤſen Fiebers ſchnell in Zerſtoͤrung uͤbergeht,
unverkennbar bleibt.
§. 1067.
Iſt nun folglich auch in dieſer Hinſicht noch eine naͤ-
here Beſtimmung erſt von kuͤnftigen Unterſuchungen zu erwar-
ten, ſo kann doch dieſe Ungewißheit auf die Behandlung
keinen Einfluß haben, welche, es moͤge nun dieſer oͤrtlich fau-
lige Zuſtand unmittelbar eingetreten, oder durch vorhergegan-
gene Entzuͤndung bewirkt ſeyn, immer auf die Erhoͤhung der
Lebensthaͤtigkeit im Allgemeinen, und oͤrtlich auf Befoͤrderung
des Abſonderns aufgeloͤßter Partien und der Wiederkehr zum
geſunden Zuſtande zu richten iſt. — Was die Ruͤckſicht auf
das Allgemeine betrifft, ſo wird ihr vorzuͤglich durch zweck-
maͤßiges diaͤtetiſches, prophylaktiſches Verfahren Genuͤge ge-
leiſtet; und ſo wie man in andern Faͤllen (z. B. bei Ver-
wundeten in Hoſpitaͤlern) das Eintreten von dem boͤsartigen
Decubitus durch geſunde Luft, gute angemeßene Koſt, Ver-
huͤtung deprimirender Affekte u. ſ. w. meiſtens vermeiden
kann, ſo wird auch bei Schwangern, deren Conſtitution durch
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 249. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/273>, abgerufen am 24.11.2024.
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