durch die Erfahrung bestätigt ist, daß auch selbst bei zum Theil außerhalb des Beckens liegendem Uterus, das Austragen des Kindes Statt finden kann.
§. 1101.
Der unvollkommne Gebärmuttervorfall, wo der Uterus nur tiefer in die Höhle des Beckens herabsinkt, erfordert in den frühern Monaten der Schwangerschaft, ähnliche Behand- lung wie bei nicht schwangern Personen, nämlich Reposition, strenge Ruhe und das Einbringen eines Schwammes, da die Pessarien hier meistens zu sehr reitzen und den Abortus be- fördern. In der letzten Zeit der Schwangerschaft, wenn der Uterus mit dem vorliegenden Kindestheile zugleich in das Becken sinkt, ist die Reposition so wie die Unterstützung des- selben durch mechanische Hülfsmittel selten wohl möglich, und die aus dieser Lage entspringenden Beschwerden können daher nur durch Ruhe und horizontale Lage vermindert, die falsche Lage selbst aber erst nach der Entbindung nach den im ersten Theile aufgestellten Regeln behandelt werden.
c. Schieflagen der schwangern Gebärmutter und Gebärmutterbruch(Hysterocele).
§. 1102.
Was die Schieflagen des schwangern Uterus betrifft, als welche durch ein beträchtliches Abweichen der Längenare desselben von der Führungslinie des Beckens und von der Längenare des mütterlichen Körpers bedingt werden, so un- terscheiden wir vorzüglich drei Arten derselben, nämlich: 1) die Lage mit dem Muttergrunde zu weit nach vorwärts, 2) die Lage mit dem Muttergrunde zu weit nach rechts und 3) die Lage mit dem Muttergrunde zu weit nach links. Schieflage mit dem Muttergrunde nach rückwärts kann bei weiter vor- gerückter Schwangerschaft wegen der Wirbelsäule, insofern
durch die Erfahrung beſtaͤtigt iſt, daß auch ſelbſt bei zum Theil außerhalb des Beckens liegendem Uterus, das Austragen des Kindes Statt finden kann.
§. 1101.
Der unvollkommne Gebaͤrmuttervorfall, wo der Uterus nur tiefer in die Hoͤhle des Beckens herabſinkt, erfordert in den fruͤhern Monaten der Schwangerſchaft, aͤhnliche Behand- lung wie bei nicht ſchwangern Perſonen, naͤmlich Repoſition, ſtrenge Ruhe und das Einbringen eines Schwammes, da die Peſſarien hier meiſtens zu ſehr reitzen und den Abortus be- foͤrdern. In der letzten Zeit der Schwangerſchaft, wenn der Uterus mit dem vorliegenden Kindestheile zugleich in das Becken ſinkt, iſt die Repoſition ſo wie die Unterſtuͤtzung deſ- ſelben durch mechaniſche Huͤlfsmittel ſelten wohl moͤglich, und die aus dieſer Lage entſpringenden Beſchwerden koͤnnen daher nur durch Ruhe und horizontale Lage vermindert, die falſche Lage ſelbſt aber erſt nach der Entbindung nach den im erſten Theile aufgeſtellten Regeln behandelt werden.
c. Schieflagen der ſchwangern Gebaͤrmutter und Gebaͤrmutterbruch(Hysterocele).
§. 1102.
Was die Schieflagen des ſchwangern Uterus betrifft, als welche durch ein betraͤchtliches Abweichen der Laͤngenare deſſelben von der Fuͤhrungslinie des Beckens und von der Laͤngenare des muͤtterlichen Koͤrpers bedingt werden, ſo un- terſcheiden wir vorzuͤglich drei Arten derſelben, naͤmlich: 1) die Lage mit dem Muttergrunde zu weit nach vorwaͤrts, 2) die Lage mit dem Muttergrunde zu weit nach rechts und 3) die Lage mit dem Muttergrunde zu weit nach links. Schieflage mit dem Muttergrunde nach ruͤckwaͤrts kann bei weiter vor- geruͤckter Schwangerſchaft wegen der Wirbelſaͤule, inſofern
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durch die Erfahrung beſtaͤtigt iſt, daß auch ſelbſt bei zum
Theil außerhalb des Beckens liegendem Uterus, das Austragen
des Kindes Statt finden kann.
§. 1101.
Der unvollkommne Gebaͤrmuttervorfall, wo der Uterus
nur tiefer in die Hoͤhle des Beckens herabſinkt, erfordert in
den fruͤhern Monaten der Schwangerſchaft, aͤhnliche Behand-
lung wie bei nicht ſchwangern Perſonen, naͤmlich Repoſition,
ſtrenge Ruhe und das Einbringen eines Schwammes, da die
Peſſarien hier meiſtens zu ſehr reitzen und den Abortus be-
foͤrdern. In der letzten Zeit der Schwangerſchaft, wenn der
Uterus mit dem vorliegenden Kindestheile zugleich in das
Becken ſinkt, iſt die Repoſition ſo wie die Unterſtuͤtzung deſ-
ſelben durch mechaniſche Huͤlfsmittel ſelten wohl moͤglich, und
die aus dieſer Lage entſpringenden Beſchwerden koͤnnen daher
nur durch Ruhe und horizontale Lage vermindert, die falſche
Lage ſelbſt aber erſt nach der Entbindung nach den im erſten
Theile aufgeſtellten Regeln behandelt werden.
c.
Schieflagen der ſchwangern Gebaͤrmutter und
Gebaͤrmutterbruch (Hysterocele).
§. 1102.
Was die Schieflagen des ſchwangern Uterus betrifft,
als welche durch ein betraͤchtliches Abweichen der Laͤngenare
deſſelben von der Fuͤhrungslinie des Beckens und von der
Laͤngenare des muͤtterlichen Koͤrpers bedingt werden, ſo un-
terſcheiden wir vorzuͤglich drei Arten derſelben, naͤmlich: 1)
die Lage mit dem Muttergrunde zu weit nach vorwaͤrts, 2)
die Lage mit dem Muttergrunde zu weit nach rechts und 3) die
Lage mit dem Muttergrunde zu weit nach links. Schieflage
mit dem Muttergrunde nach ruͤckwaͤrts kann bei weiter vor-
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 268. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/292>, abgerufen am 24.11.2024.
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