Bevor wir hier die ausführliche Aufzählung der einzel- nen regelwidrigen für das Geburtsgeschäft störend werdenden Zustände, des mütterlichen Körpers sowohl als der Frucht un- ternehmen, wird es nothwendig, zunächst die Hülfsmittel wel- che die Kunst zur Beförderung des Geburtsgeschäfts darbie- tet, durchzugehen, indem hierin ein großer Theil der geburts- hülflichen Therapie gegeben ist. Indem wir sonach die ver- schiedenen geburtshülflichen Operationen an und für sich, gleichsam als Einleitung zu den eigentlichen Gegenständen dieses Kapitels abhandeln, ist nur noch die Bemerkung bei- zufügen, daß, um sich in den Stand zu setzen, diese opera- tiven Heilmittel auf zweckmäßige Weise anzuwenden, keines- weges das Wissen der Regeln für Anwendung derselben allein hinreichend ist, sondern ganz vorzüglich die nur durch vielfache Uebung zu erlangende Fertigkeit in Hand- habung derselben, das Können, hinzukommen muß.
Die Lehre von den geburtshülflichen Operationen.
§. 1136.
Wir theilen die verschiedenen Hülfsleistungen zum Zweck der Beförderung des Geburtsgeschäfts, ein: in solche welche das Geburtsgeschäft nur vorbereiten oder veranlassen, und in solche, durch welche die Geburt des Kindes oder der Nachgeburt bewerkstelligt wird. -- Zu den erstern gehört: 1) die künstliche Eröffnung des Mut- termundes, 2) das Sprengen der Eihäute und die künstliche Frühgeburt, und 3) die Herstellung ei- ner natürlichen Lage des Kindes durch Einrich-
II. Theil. 19
Pathologie und Therapie der Geburtsperiode.
§. 1135.
Bevor wir hier die ausfuͤhrliche Aufzaͤhlung der einzel- nen regelwidrigen fuͤr das Geburtsgeſchaͤft ſtoͤrend werdenden Zuſtaͤnde, des muͤtterlichen Koͤrpers ſowohl als der Frucht un- ternehmen, wird es nothwendig, zunaͤchſt die Huͤlfsmittel wel- che die Kunſt zur Befoͤrderung des Geburtsgeſchaͤfts darbie- tet, durchzugehen, indem hierin ein großer Theil der geburts- huͤlflichen Therapie gegeben iſt. Indem wir ſonach die ver- ſchiedenen geburtshuͤlflichen Operationen an und fuͤr ſich, gleichſam als Einleitung zu den eigentlichen Gegenſtaͤnden dieſes Kapitels abhandeln, iſt nur noch die Bemerkung bei- zufuͤgen, daß, um ſich in den Stand zu ſetzen, dieſe opera- tiven Heilmittel auf zweckmaͤßige Weiſe anzuwenden, keines- weges das Wiſſen der Regeln fuͤr Anwendung derſelben allein hinreichend iſt, ſondern ganz vorzuͤglich die nur durch vielfache Uebung zu erlangende Fertigkeit in Hand- habung derſelben, das Koͤnnen, hinzukommen muß.
Die Lehre von den geburtshuͤlflichen Operationen.
§. 1136.
Wir theilen die verſchiedenen Huͤlfsleiſtungen zum Zweck der Befoͤrderung des Geburtsgeſchaͤfts, ein: in ſolche welche das Geburtsgeſchaͤft nur vorbereiten oder veranlaſſen, und in ſolche, durch welche die Geburt des Kindes oder der Nachgeburt bewerkſtelligt wird. — Zu den erſtern gehoͤrt: 1) die kuͤnſtliche Eroͤffnung des Mut- termundes, 2) das Sprengen der Eihaͤute und die kuͤnſtliche Fruͤhgeburt, und 3) die Herſtellung ei- ner natuͤrlichen Lage des Kindes durch Einrich-
II. Theil. 19
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Pathologie und Therapie der Geburtsperiode.
§. 1135.
Bevor wir hier die ausfuͤhrliche Aufzaͤhlung der einzel-
nen regelwidrigen fuͤr das Geburtsgeſchaͤft ſtoͤrend werdenden
Zuſtaͤnde, des muͤtterlichen Koͤrpers ſowohl als der Frucht un-
ternehmen, wird es nothwendig, zunaͤchſt die Huͤlfsmittel wel-
che die Kunſt zur Befoͤrderung des Geburtsgeſchaͤfts darbie-
tet, durchzugehen, indem hierin ein großer Theil der geburts-
huͤlflichen Therapie gegeben iſt. Indem wir ſonach die ver-
ſchiedenen geburtshuͤlflichen Operationen an und fuͤr ſich,
gleichſam als Einleitung zu den eigentlichen Gegenſtaͤnden
dieſes Kapitels abhandeln, iſt nur noch die Bemerkung bei-
zufuͤgen, daß, um ſich in den Stand zu ſetzen, dieſe opera-
tiven Heilmittel auf zweckmaͤßige Weiſe anzuwenden, keines-
weges das Wiſſen der Regeln fuͤr Anwendung derſelben
allein hinreichend iſt, ſondern ganz vorzuͤglich die nur durch
vielfache Uebung zu erlangende Fertigkeit in Hand-
habung derſelben, das Koͤnnen, hinzukommen muß.
Die Lehre von den geburtshuͤlflichen
Operationen.
§. 1136.
Wir theilen die verſchiedenen Huͤlfsleiſtungen zum Zweck
der Befoͤrderung des Geburtsgeſchaͤfts, ein: in ſolche welche
das Geburtsgeſchaͤft nur vorbereiten oder veranlaſſen,
und in ſolche, durch welche die Geburt des Kindes
oder der Nachgeburt bewerkſtelligt wird. — Zu den
erſtern gehoͤrt: 1) die kuͤnſtliche Eroͤffnung des Mut-
termundes, 2) das Sprengen der Eihaͤute und die
kuͤnſtliche Fruͤhgeburt, und 3) die Herſtellung ei-
ner natuͤrlichen Lage des Kindes durch Einrich-
II. Theil. 19
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 289. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/313>, abgerufen am 25.11.2024.
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