auf das oben beschriebene Wendungslager, geht mit der der Seite in welcher der Kopf liegt gleichnamigen Hand ein, und sucht nun 3) die vorliegenden Kindestheile und namentlich den Rumpf desselben, gegen diejenige Seite, in welcher die Füße des Kindes liegen, zurückzuschieben, wobei man entweder, wenn das Wasser noch nicht abgeflossen ist, dieses Zurückschieben durch die unverletzten Häute hindurch (und zwar so am leichte- sten) bewirkt, oder bei bereits abgegangenem Wasser den vor- liegenden Kindestheil unmittelbar vom Becken wegzuheben sucht. Im letztern Falle erinnert zwar Hr. Osiander, *) daß hier die Operation nur bei vorliegendem Rücken gelingen könne, doch erinnere ich mich, sogar bei vorwärts liegender Brust und vorgefallenem Arm eines nicht allzugroßen Kindes, durch Zu- rückbringen des Arms und Zurückschieben der Brust das völ- lige Eintreten des Kopfes bewirkt zu haben.
§. 1190.
4) Hat man somit den Kopf dem Beckeneingange nahe genug gebracht, so erfaßt man ihn selbst mit der im Becken befindlichen Hand, und zwar nachdem man, wenn die Eihäute noch unverletzt waren, dieselben zuvörderst getrennt hat, und leitet den Scheitel oder das Hinterhaupt durch hebelartige Be- wegungen der an den Kopf gelegten Fingerspitzen gegen das Becken herein, um, sobald man ihm eine zweckmäßige Stel- lung angewiesen hat, sodann das Austreiben desselben der Kraft der Wehen zu überlassen, oder, dafern es die Umstände erfor- dern, seine Entwickelung durch Anlegung der Zange zu been- digen.
§. 1191.
Zum Zweck dieser Hereinleitung des Kopfs ist es übri- gens auch vorzüglich, daß man früher öfters den Hebel angewendet hat, über dessen Gebrauch daher, wenigstens histo-
*) Grundriß d. Entbindungsk. 2. Thl. S. 36.
auf das oben beſchriebene Wendungslager, geht mit der der Seite in welcher der Kopf liegt gleichnamigen Hand ein, und ſucht nun 3) die vorliegenden Kindestheile und namentlich den Rumpf deſſelben, gegen diejenige Seite, in welcher die Fuͤße des Kindes liegen, zuruͤckzuſchieben, wobei man entweder, wenn das Waſſer noch nicht abgefloſſen iſt, dieſes Zuruͤckſchieben durch die unverletzten Haͤute hindurch (und zwar ſo am leichte- ſten) bewirkt, oder bei bereits abgegangenem Waſſer den vor- liegenden Kindestheil unmittelbar vom Becken wegzuheben ſucht. Im letztern Falle erinnert zwar Hr. Oſiander, *) daß hier die Operation nur bei vorliegendem Ruͤcken gelingen koͤnne, doch erinnere ich mich, ſogar bei vorwaͤrts liegender Bruſt und vorgefallenem Arm eines nicht allzugroßen Kindes, durch Zu- ruͤckbringen des Arms und Zuruͤckſchieben der Bruſt das voͤl- lige Eintreten des Kopfes bewirkt zu haben.
§. 1190.
4) Hat man ſomit den Kopf dem Beckeneingange nahe genug gebracht, ſo erfaßt man ihn ſelbſt mit der im Becken befindlichen Hand, und zwar nachdem man, wenn die Eihaͤute noch unverletzt waren, dieſelben zuvoͤrderſt getrennt hat, und leitet den Scheitel oder das Hinterhaupt durch hebelartige Be- wegungen der an den Kopf gelegten Fingerſpitzen gegen das Becken herein, um, ſobald man ihm eine zweckmaͤßige Stel- lung angewieſen hat, ſodann das Austreiben deſſelben der Kraft der Wehen zu uͤberlaſſen, oder, dafern es die Umſtaͤnde erfor- dern, ſeine Entwickelung durch Anlegung der Zange zu been- digen.
§. 1191.
Zum Zweck dieſer Hereinleitung des Kopfs iſt es uͤbri- gens auch vorzuͤglich, daß man fruͤher oͤfters den Hebel angewendet hat, uͤber deſſen Gebrauch daher, wenigſtens hiſto-
*) Grundriß d. Entbindungsk. 2. Thl. S. 36.
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auf das oben beſchriebene Wendungslager, geht mit der der
Seite in welcher der Kopf liegt gleichnamigen Hand ein, und
ſucht nun 3) die vorliegenden Kindestheile und namentlich den
Rumpf deſſelben, gegen diejenige Seite, in welcher die Fuͤße
des Kindes liegen, zuruͤckzuſchieben, wobei man entweder, wenn
das Waſſer noch nicht abgefloſſen iſt, dieſes Zuruͤckſchieben
durch die unverletzten Haͤute hindurch (und zwar ſo am leichte-
ſten) bewirkt, oder bei bereits abgegangenem Waſſer den vor-
liegenden Kindestheil unmittelbar vom Becken wegzuheben ſucht.
Im letztern Falle erinnert zwar Hr. Oſiander, *) daß
hier die Operation nur bei vorliegendem Ruͤcken gelingen koͤnne,
doch erinnere ich mich, ſogar bei vorwaͤrts liegender Bruſt und
vorgefallenem Arm eines nicht allzugroßen Kindes, durch Zu-
ruͤckbringen des Arms und Zuruͤckſchieben der Bruſt das voͤl-
lige Eintreten des Kopfes bewirkt zu haben.
§. 1190.
4) Hat man ſomit den Kopf dem Beckeneingange nahe
genug gebracht, ſo erfaßt man ihn ſelbſt mit der im Becken
befindlichen Hand, und zwar nachdem man, wenn die Eihaͤute
noch unverletzt waren, dieſelben zuvoͤrderſt getrennt hat, und
leitet den Scheitel oder das Hinterhaupt durch hebelartige Be-
wegungen der an den Kopf gelegten Fingerſpitzen gegen das
Becken herein, um, ſobald man ihm eine zweckmaͤßige Stel-
lung angewieſen hat, ſodann das Austreiben deſſelben der Kraft
der Wehen zu uͤberlaſſen, oder, dafern es die Umſtaͤnde erfor-
dern, ſeine Entwickelung durch Anlegung der Zange zu been-
digen.
§. 1191.
Zum Zweck dieſer Hereinleitung des Kopfs iſt es uͤbri-
gens auch vorzuͤglich, daß man fruͤher oͤfters den Hebel
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*) Grundriß d. Entbindungsk. 2. Thl. S. 36.
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 324. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/348>, abgerufen am 22.11.2024.
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