dem entweder die zweite Empfängniß der ersten bald nachge- folgt ist, oder je nachdem sie später Statt gehabt hat, entweder Ueberfruchtung (Superfecundatio), oder im letztern Falle Ueberschwängerung (Superfetatio) genannt, und die Annahme oder Nichtannahme derselben hat zu mehrern Strei- tigkeiten Veranlassung gegeben *).
§. 656.
Was die Ueberfruchtung oder das Statt haben einer zweyten Empfängniß bald nach einer bereits geschehenen be- trifft, so kann sie wohl keinesweges weder aus Gründen a priori geläugnet werden, noch fehlt es an Beobachtungen, welche für dieselbe sprechen; denn erstens kann man nicht füglich annehmen, daß die innern Geschlechtstheile durch die ersten Tage der Schwangerschaft schon so weit verändert wären, daß nicht noch eine neue Empfängniß Statt haben könnte; und zweitens beweisen sowohl die Beispiele, wo Thiere Junge von verschiedener Race warfen (z. B. eine Stute ein junges Pferd und einen Maulesel), oder wo Frauen einen Zwilling von weißer und einen von schwarzer Farbe gebaren *), oder einen Zwilling einen oder mehrere Tage spä- ter zur Welt brachten, als den andern u. s. w., daß die- ses Ueberfruchten wirklich zuweilen Statt finde.
§. 657.
Was hingegen die zweite Empfängniß nach bereits weiter vorgerückter Schwangerschaft betrifft, so ist sie bei einem einfachen Uterus schwerlich je anzunehmen; indem erstens der Uterus alsdann selbst so umgeändert ist, daß das Eindringen und Ausbilden einer zweiten Frucht in demselben auf keine
*) M. s. Roose de superfetatione nonnulla Brem. 1801. -- Var- rentrapp Commentarius in Roose de superfecundatione. -- La- chausse de superfetatione in utero duplici. Argent. 1756.
*) S. Baudelocque Anleit. z. Entbindungskunst II. Thl. S. 313. Beispiel einer Frau in Guadeloupe, und Lpz. polit. Zeit. vom 15 Mai 1819. Beispiel einer Frau in Paris.
dem entweder die zweite Empfaͤngniß der erſten bald nachge- folgt iſt, oder je nachdem ſie ſpaͤter Statt gehabt hat, entweder Ueberfruchtung (Superfecundatio), oder im letztern Falle Ueberſchwaͤngerung (Superfetatio) genannt, und die Annahme oder Nichtannahme derſelben hat zu mehrern Strei- tigkeiten Veranlaſſung gegeben *).
§. 656.
Was die Ueberfruchtung oder das Statt haben einer zweyten Empfaͤngniß bald nach einer bereits geſchehenen be- trifft, ſo kann ſie wohl keinesweges weder aus Gruͤnden a priori gelaͤugnet werden, noch fehlt es an Beobachtungen, welche fuͤr dieſelbe ſprechen; denn erſtens kann man nicht fuͤglich annehmen, daß die innern Geſchlechtstheile durch die erſten Tage der Schwangerſchaft ſchon ſo weit veraͤndert waͤren, daß nicht noch eine neue Empfaͤngniß Statt haben koͤnnte; und zweitens beweiſen ſowohl die Beiſpiele, wo Thiere Junge von verſchiedener Race warfen (z. B. eine Stute ein junges Pferd und einen Mauleſel), oder wo Frauen einen Zwilling von weißer und einen von ſchwarzer Farbe gebaren *), oder einen Zwilling einen oder mehrere Tage ſpaͤ- ter zur Welt brachten, als den andern u. ſ. w., daß die- ſes Ueberfruchten wirklich zuweilen Statt finde.
§. 657.
Was hingegen die zweite Empfaͤngniß nach bereits weiter vorgeruͤckter Schwangerſchaft betrifft, ſo iſt ſie bei einem einfachen Uterus ſchwerlich je anzunehmen; indem erſtens der Uterus alsdann ſelbſt ſo umgeaͤndert iſt, daß das Eindringen und Ausbilden einer zweiten Frucht in demſelben auf keine
*) M. ſ. Roose de superfetatione nonnulla Brem. 1801. — Var- rentrapp Commentarius in Roose de superfecundatione. — La- chausse de superfetatione in utero duplici. Argent. 1756.
*) S. Baudelocque Anleit. z. Entbindungskunſt II. Thl. S. 313. Beiſpiel einer Frau in Guadeloupe, und Lpz. polit. Zeit. vom 15 Mai 1819. Beiſpiel einer Frau in Paris.
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dem entweder die zweite Empfaͤngniß der erſten bald nachge-
folgt iſt, oder je nachdem ſie ſpaͤter Statt gehabt hat, entweder
Ueberfruchtung (Superfecundatio), oder im letztern Falle
Ueberſchwaͤngerung (Superfetatio) genannt, und die
Annahme oder Nichtannahme derſelben hat zu mehrern Strei-
tigkeiten Veranlaſſung gegeben *).
§. 656.
Was die Ueberfruchtung oder das Statt haben einer
zweyten Empfaͤngniß bald nach einer bereits geſchehenen be-
trifft, ſo kann ſie wohl keinesweges weder aus Gruͤnden a
priori gelaͤugnet werden, noch fehlt es an Beobachtungen,
welche fuͤr dieſelbe ſprechen; denn erſtens kann man nicht
fuͤglich annehmen, daß die innern Geſchlechtstheile durch die
erſten Tage der Schwangerſchaft ſchon ſo weit veraͤndert
waͤren, daß nicht noch eine neue Empfaͤngniß Statt haben
koͤnnte; und zweitens beweiſen ſowohl die Beiſpiele, wo
Thiere Junge von verſchiedener Race warfen (z. B. eine
Stute ein junges Pferd und einen Mauleſel), oder wo Frauen
einen Zwilling von weißer und einen von ſchwarzer Farbe
gebaren *), oder einen Zwilling einen oder mehrere Tage ſpaͤ-
ter zur Welt brachten, als den andern u. ſ. w., daß die-
ſes Ueberfruchten wirklich zuweilen Statt finde.
§. 657.
Was hingegen die zweite Empfaͤngniß nach bereits weiter
vorgeruͤckter Schwangerſchaft betrifft, ſo iſt ſie bei einem
einfachen Uterus ſchwerlich je anzunehmen; indem erſtens der
Uterus alsdann ſelbſt ſo umgeaͤndert iſt, daß das Eindringen
und Ausbilden einer zweiten Frucht in demſelben auf keine
*) M. ſ. Roose de superfetatione nonnulla Brem. 1801. — Var-
rentrapp Commentarius in Roose de superfecundatione. — La-
chausse de superfetatione in utero duplici. Argent. 1756.
*) S. Baudelocque Anleit. z. Entbindungskunſt II. Thl. S. 313.
Beiſpiel einer Frau in Guadeloupe, und Lpz. polit. Zeit. vom 15
Mai 1819. Beiſpiel einer Frau in Paris.
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/37>, abgerufen am 21.11.2024.
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