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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820.

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durch das Becken hindurch. -- Der Geburtshelfer hat bei
diesem Verfahren die Beruhigung, keine an sich tödtliche
Verletzung dem (freilich überhaupt selten lebensfähigen) Kinde
zugefügt zu haben, da durch neuere Beispiele *) erwiesen ist,
daß die Paracentese der Schädelhöhle sogar als Heilmittel
dieser Wassersuchten dienen könne.

§. 1250.

Verrichtet man hingegen die Perforation zum Zweck der
Entleerung des Gehirns, so ist folgendes Verfahren anzuwen-
den: -- Nachdem die Kreisende gehörig unterstützt auf dem
Wendungslager sich befindet, ist es zunächst nöthig dafür zu
sorgen, daß der Kindeskopf sich gehörig festgestellt auf dem
Becken befinde. Wo er daher nicht bereits wirklich eingekeilt
im Becken steht, sondern noch am Eingange desselben, viel-
leicht sogar noch beweglich verweilt (obwohl im letztern Falle
überhaupt durch die Wendung und Extraktion an den Füßen
die Perforation häufig überflüßig gemacht wird) ist es nöthig,
daß ein Gehülfe durch Aufdrücken der flachen Hand über dem
Becken den Kindeskopf mehr fixire. Auch habe ich einige-
mal, wo früher die Zange angelegt worden war, mit Vor-
theil die Zangenblätter, nach zusammengebundenen Griffen,
fest am Kopfe liegen lassen, und indem so der Kopf durch
dieses Instrument fixirt wurde, die Perforation gemacht; wo-
bei denn nach eröffneter Schädelhöhle das Ausfließen des Ge-
hirns durch Druck befördert, der Kopf selbst aber zugleich ein
Stück ins Becken herabgezogen werden kann, bis das stärkere
Zusammenfallen des Kopfs, wobei die Zangenblätter gewöhn-
lich abgleiten, zum Abnehmen derselben nöthigt.

§. 1251.

Ist also auf eine oder die andere Art der Kopf hinläng-
lich festgestellt, so benutzt man die eingeöhlten Zeige- und

*) S. einen Fall dieser Art in der Salzb. med. chir. Zeitung. Dechr.
Nr.
96. 1819. aus den Lond. medic. chirurg. Transact. Vol. IX.

durch das Becken hindurch. — Der Geburtshelfer hat bei
dieſem Verfahren die Beruhigung, keine an ſich toͤdtliche
Verletzung dem (freilich uͤberhaupt ſelten lebensfaͤhigen) Kinde
zugefuͤgt zu haben, da durch neuere Beiſpiele *) erwieſen iſt,
daß die Paracenteſe der Schaͤdelhoͤhle ſogar als Heilmittel
dieſer Waſſerſuchten dienen koͤnne.

§. 1250.

Verrichtet man hingegen die Perforation zum Zweck der
Entleerung des Gehirns, ſo iſt folgendes Verfahren anzuwen-
den: — Nachdem die Kreiſende gehoͤrig unterſtuͤtzt auf dem
Wendungslager ſich befindet, iſt es zunaͤchſt noͤthig dafuͤr zu
ſorgen, daß der Kindeskopf ſich gehoͤrig feſtgeſtellt auf dem
Becken befinde. Wo er daher nicht bereits wirklich eingekeilt
im Becken ſteht, ſondern noch am Eingange deſſelben, viel-
leicht ſogar noch beweglich verweilt (obwohl im letztern Falle
uͤberhaupt durch die Wendung und Extraktion an den Fuͤßen
die Perforation haͤufig uͤberfluͤßig gemacht wird) iſt es noͤthig,
daß ein Gehuͤlfe durch Aufdruͤcken der flachen Hand uͤber dem
Becken den Kindeskopf mehr fixire. Auch habe ich einige-
mal, wo fruͤher die Zange angelegt worden war, mit Vor-
theil die Zangenblaͤtter, nach zuſammengebundenen Griffen,
feſt am Kopfe liegen laſſen, und indem ſo der Kopf durch
dieſes Inſtrument fixirt wurde, die Perforation gemacht; wo-
bei denn nach eroͤffneter Schaͤdelhoͤhle das Ausfließen des Ge-
hirns durch Druck befoͤrdert, der Kopf ſelbſt aber zugleich ein
Stuͤck ins Becken herabgezogen werden kann, bis das ſtaͤrkere
Zuſammenfallen des Kopfs, wobei die Zangenblaͤtter gewoͤhn-
lich abgleiten, zum Abnehmen derſelben noͤthigt.

§. 1251.

Iſt alſo auf eine oder die andere Art der Kopf hinlaͤng-
lich feſtgeſtellt, ſo benutzt man die eingeoͤhlten Zeige- und

*) S. einen Fall dieſer Art in der Salzb. med. chir. Zeitung. Dechr.
Nr.
96. 1819. aus den Lond. medic. chirurg. Transact. Vol. IX.
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[362/0386] durch das Becken hindurch. — Der Geburtshelfer hat bei dieſem Verfahren die Beruhigung, keine an ſich toͤdtliche Verletzung dem (freilich uͤberhaupt ſelten lebensfaͤhigen) Kinde zugefuͤgt zu haben, da durch neuere Beiſpiele *) erwieſen iſt, daß die Paracenteſe der Schaͤdelhoͤhle ſogar als Heilmittel dieſer Waſſerſuchten dienen koͤnne. §. 1250. Verrichtet man hingegen die Perforation zum Zweck der Entleerung des Gehirns, ſo iſt folgendes Verfahren anzuwen- den: — Nachdem die Kreiſende gehoͤrig unterſtuͤtzt auf dem Wendungslager ſich befindet, iſt es zunaͤchſt noͤthig dafuͤr zu ſorgen, daß der Kindeskopf ſich gehoͤrig feſtgeſtellt auf dem Becken befinde. Wo er daher nicht bereits wirklich eingekeilt im Becken ſteht, ſondern noch am Eingange deſſelben, viel- leicht ſogar noch beweglich verweilt (obwohl im letztern Falle uͤberhaupt durch die Wendung und Extraktion an den Fuͤßen die Perforation haͤufig uͤberfluͤßig gemacht wird) iſt es noͤthig, daß ein Gehuͤlfe durch Aufdruͤcken der flachen Hand uͤber dem Becken den Kindeskopf mehr fixire. Auch habe ich einige- mal, wo fruͤher die Zange angelegt worden war, mit Vor- theil die Zangenblaͤtter, nach zuſammengebundenen Griffen, feſt am Kopfe liegen laſſen, und indem ſo der Kopf durch dieſes Inſtrument fixirt wurde, die Perforation gemacht; wo- bei denn nach eroͤffneter Schaͤdelhoͤhle das Ausfließen des Ge- hirns durch Druck befoͤrdert, der Kopf ſelbſt aber zugleich ein Stuͤck ins Becken herabgezogen werden kann, bis das ſtaͤrkere Zuſammenfallen des Kopfs, wobei die Zangenblaͤtter gewoͤhn- lich abgleiten, zum Abnehmen derſelben noͤthigt. §. 1251. Iſt alſo auf eine oder die andere Art der Kopf hinlaͤng- lich feſtgeſtellt, ſo benutzt man die eingeoͤhlten Zeige- und *) S. einen Fall dieſer Art in der Salzb. med. chir. Zeitung. Dechr. Nr. 96. 1819. aus den Lond. medic. chirurg. Transact. Vol. IX.

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Zitationshilfe: Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 362. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/386>, abgerufen am 22.11.2024.