B. Künstliche Bewerkstelligung der Geburt des Kindes, durch Eröffnung eines neuen, oder durch künstliche Erweiterung des gewöhnlichen Geburtsweges.
1. Vom Gebärmutterschnitte oder Kaiserschnitte. (Gastrohysterotomia, Sectio caesarea.*))
§. 1261.
Man bezeichnet mit diesem Namen die Bewerkstelligung der Geburt des Kindes auf einem neu eröffneten Wege, näm- lich durch den kunstgemäßen Einschnitt der Bauchdecken und der Fruchthälterwand. Es ist dieses eine Operation welche allerdings für die Mutter so äußerst gefährlich ist, daß sie nur auf sehr wenige Fälle eingeschränkt zu werden verdient, demungeachtet aber nicht immer zu vermeiden seyn wird.
§. 1262.
Indicationen für diese Operation werden gegeben 1) durch ein absolut zu enges Becken (Conjugata 1 bis 2 oder 21/2 Zoll), durch welches ein im Uterus befindliches aus- getragenes Kind, weder ganz noch nach vorgenommener Ver- kleinerung hindurchgeführt werden kann. Hier würde ohne den Gebärmutterschnitt der Tod von Mutter und Kind gewiß seyn, und es wird die Operation sonach, als einziges Ret- tungsmittel, nie unterlassen werden dürfen. 2) Wird auch ein lebendes, ausgetragenes, wohlgebildetes Kind, bei einem
*) Die römische Familie Caesar trug diesen Namen, nach Plinius, a caeso matris utero (wahrscheinlich war einer derselben durch den Gebärmutterschnitt geboren), daher die spätere Benennung der Operation selbst: sectio caesarea und bei Umwandlung des Wortes Caesar in Kaiser, auch der deutsche Name.
II. Theil. 24
B. Kuͤnſtliche Bewerkſtelligung der Geburt des Kindes, durch Eroͤffnung eines neuen, oder durch kuͤnſtliche Erweiterung des gewoͤhnlichen Geburtsweges.
1. Vom Gebaͤrmutterſchnitte oder Kaiſerſchnitte. (Gastrohysterotomia, Sectio caesarea.*))
§. 1261.
Man bezeichnet mit dieſem Namen die Bewerkſtelligung der Geburt des Kindes auf einem neu eroͤffneten Wege, naͤm- lich durch den kunſtgemaͤßen Einſchnitt der Bauchdecken und der Fruchthaͤlterwand. Es iſt dieſes eine Operation welche allerdings fuͤr die Mutter ſo aͤußerſt gefaͤhrlich iſt, daß ſie nur auf ſehr wenige Faͤlle eingeſchraͤnkt zu werden verdient, demungeachtet aber nicht immer zu vermeiden ſeyn wird.
§. 1262.
Indicationen fuͤr dieſe Operation werden gegeben 1) durch ein abſolut zu enges Becken (Conjugata 1 bis 2 oder 2½ Zoll), durch welches ein im Uterus befindliches aus- getragenes Kind, weder ganz noch nach vorgenommener Ver- kleinerung hindurchgefuͤhrt werden kann. Hier wuͤrde ohne den Gebaͤrmutterſchnitt der Tod von Mutter und Kind gewiß ſeyn, und es wird die Operation ſonach, als einziges Ret- tungsmittel, nie unterlaſſen werden duͤrfen. 2) Wird auch ein lebendes, ausgetragenes, wohlgebildetes Kind, bei einem
*) Die roͤmiſche Familie Caesar trug dieſen Namen, nach Plinius, a caeso matris utero (wahrſcheinlich war einer derſelben durch den Gebaͤrmutterſchnitt geboren), daher die ſpaͤtere Benennung der Operation ſelbſt: sectio caesarea und bei Umwandlung des Wortes Caesar in Kaiſer, auch der deutſche Name.
II. Theil. 24
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B. Kuͤnſtliche Bewerkſtelligung der Geburt des Kindes,
durch Eroͤffnung eines neuen, oder durch kuͤnſtliche
Erweiterung des gewoͤhnlichen Geburtsweges.
1.
Vom Gebaͤrmutterſchnitte oder Kaiſerſchnitte.
(Gastrohysterotomia, Sectio caesarea. *))
§. 1261.
Man bezeichnet mit dieſem Namen die Bewerkſtelligung
der Geburt des Kindes auf einem neu eroͤffneten Wege, naͤm-
lich durch den kunſtgemaͤßen Einſchnitt der Bauchdecken und
der Fruchthaͤlterwand. Es iſt dieſes eine Operation welche
allerdings fuͤr die Mutter ſo aͤußerſt gefaͤhrlich iſt, daß ſie
nur auf ſehr wenige Faͤlle eingeſchraͤnkt zu werden verdient,
demungeachtet aber nicht immer zu vermeiden ſeyn wird.
§. 1262.
Indicationen fuͤr dieſe Operation werden gegeben
1) durch ein abſolut zu enges Becken (Conjugata 1 bis 2
oder 2½ Zoll), durch welches ein im Uterus befindliches aus-
getragenes Kind, weder ganz noch nach vorgenommener Ver-
kleinerung hindurchgefuͤhrt werden kann. Hier wuͤrde ohne
den Gebaͤrmutterſchnitt der Tod von Mutter und Kind gewiß
ſeyn, und es wird die Operation ſonach, als einziges Ret-
tungsmittel, nie unterlaſſen werden duͤrfen. 2) Wird auch
ein lebendes, ausgetragenes, wohlgebildetes Kind, bei einem
*) Die roͤmiſche Familie Caesar trug dieſen Namen, nach Plinius,
a caeso matris utero (wahrſcheinlich war einer derſelben durch den
Gebaͤrmutterſchnitt geboren), daher die ſpaͤtere Benennung der
Operation ſelbſt: sectio caesarea und bei Umwandlung des Wortes
Caesar in Kaiſer, auch der deutſche Name.
II. Theil. 24
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 369. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/393>, abgerufen am 22.11.2024.
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