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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820.

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III.
Von der künstlichen Bewerkstelligung
des gesammten Geburtsgeschäfts
.
Die gewaltsame Entbindung.
(Accouchement force.)
§. 1313.

Wir verstehen hierunter die Reihenfolge verschiedener, im
Einzelnen schon beschriebener Operationen, bei denen auf die
künstliche Erweiterung des Muttermundes, das Sprengen der
Eihäute, die Wendung und Extraktion des Kindes, so wie die
Lösung und Hinwegnahme der Nachgeburt folgt. Es kann
dieses aber unternommen werden, entweder während der Schwan-
gerschaft oder beim ersten Beginnen eintretender Geburtsthätig-
keit, stets aber ist es eine sowohl für die Mutter als für das
Kind höchst gefährliche Operation, und nur äußerst wenige
Fälle bleiben daher übrig, wo sie unbedingt unternommen wer-
den müßte.

§. 1314.

Unter allen Umständen aber, welche man wohl früherhin
als Indication für das Unternehmen der gewaltsamen Ent-
bindung aufgeführt hat, scheint, bei richtiger Erwägung, fast
einzig und allein heftige, auf keine andere Weise
zu stillende Blutung
, derjenige, bei welchem diese Ope-
ration gar nicht zu umgehen ist. Die Entstehung eines solchen
Blutflußes kann übrigens sehr verschieden seyn, als durch Auf-
sitzen des Mutterkuchens auf dem Muttermunde, zeitigere
Trennung der Placenta bei beginnender Frühgeburt in Folge
erlittener gewaltsamer Erschütterung, ja selbst die Blutungen
aus andern Organen, sobald sie sehr heftig sind und in sol-
chem Zusammenhange mit der Schwangerschaft stehen, daß sie
vor erfolgter Entbindung nicht zu beseitigen sind.


III.
Von der kuͤnſtlichen Bewerkſtelligung
des geſammten Geburtsgeſchaͤfts
.
Die gewaltſame Entbindung.
(Accouchement forcé.)
§. 1313.

Wir verſtehen hierunter die Reihenfolge verſchiedener, im
Einzelnen ſchon beſchriebener Operationen, bei denen auf die
kuͤnſtliche Erweiterung des Muttermundes, das Sprengen der
Eihaͤute, die Wendung und Extraktion des Kindes, ſo wie die
Loͤſung und Hinwegnahme der Nachgeburt folgt. Es kann
dieſes aber unternommen werden, entweder waͤhrend der Schwan-
gerſchaft oder beim erſten Beginnen eintretender Geburtsthaͤtig-
keit, ſtets aber iſt es eine ſowohl fuͤr die Mutter als fuͤr das
Kind hoͤchſt gefaͤhrliche Operation, und nur aͤußerſt wenige
Faͤlle bleiben daher uͤbrig, wo ſie unbedingt unternommen wer-
den muͤßte.

§. 1314.

Unter allen Umſtaͤnden aber, welche man wohl fruͤherhin
als Indication fuͤr das Unternehmen der gewaltſamen Ent-
bindung aufgefuͤhrt hat, ſcheint, bei richtiger Erwaͤgung, faſt
einzig und allein heftige, auf keine andere Weiſe
zu ſtillende Blutung
, derjenige, bei welchem dieſe Ope-
ration gar nicht zu umgehen iſt. Die Entſtehung eines ſolchen
Blutflußes kann uͤbrigens ſehr verſchieden ſeyn, als durch Auf-
ſitzen des Mutterkuchens auf dem Muttermunde, zeitigere
Trennung der Placenta bei beginnender Fruͤhgeburt in Folge
erlittener gewaltſamer Erſchuͤtterung, ja ſelbſt die Blutungen
aus andern Organen, ſobald ſie ſehr heftig ſind und in ſol-
chem Zuſammenhange mit der Schwangerſchaft ſtehen, daß ſie
vor erfolgter Entbindung nicht zu beſeitigen ſind.


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[398/0422] III. Von der kuͤnſtlichen Bewerkſtelligung des geſammten Geburtsgeſchaͤfts. Die gewaltſame Entbindung. (Accouchement forcé.) §. 1313. Wir verſtehen hierunter die Reihenfolge verſchiedener, im Einzelnen ſchon beſchriebener Operationen, bei denen auf die kuͤnſtliche Erweiterung des Muttermundes, das Sprengen der Eihaͤute, die Wendung und Extraktion des Kindes, ſo wie die Loͤſung und Hinwegnahme der Nachgeburt folgt. Es kann dieſes aber unternommen werden, entweder waͤhrend der Schwan- gerſchaft oder beim erſten Beginnen eintretender Geburtsthaͤtig- keit, ſtets aber iſt es eine ſowohl fuͤr die Mutter als fuͤr das Kind hoͤchſt gefaͤhrliche Operation, und nur aͤußerſt wenige Faͤlle bleiben daher uͤbrig, wo ſie unbedingt unternommen wer- den muͤßte. §. 1314. Unter allen Umſtaͤnden aber, welche man wohl fruͤherhin als Indication fuͤr das Unternehmen der gewaltſamen Ent- bindung aufgefuͤhrt hat, ſcheint, bei richtiger Erwaͤgung, faſt einzig und allein heftige, auf keine andere Weiſe zu ſtillende Blutung, derjenige, bei welchem dieſe Ope- ration gar nicht zu umgehen iſt. Die Entſtehung eines ſolchen Blutflußes kann uͤbrigens ſehr verſchieden ſeyn, als durch Auf- ſitzen des Mutterkuchens auf dem Muttermunde, zeitigere Trennung der Placenta bei beginnender Fruͤhgeburt in Folge erlittener gewaltſamer Erſchuͤtterung, ja ſelbſt die Blutungen aus andern Organen, ſobald ſie ſehr heftig ſind und in ſol- chem Zuſammenhange mit der Schwangerſchaft ſtehen, daß ſie vor erfolgter Entbindung nicht zu beſeitigen ſind.

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Zitationshilfe: Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 398. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/422>, abgerufen am 22.11.2024.