man schon in Voraus erwarten kann, daß bei solchen Indi- viduen die zweite Periode einer längern Zeit bedürfe, als bei andern, und es darf daher höchstens durch die oben (§. 1374.) genannten örtlichen Mittel die Erweiterung befördert werden, dahingegen ein rasches Einschreiten operativer Hülfe hier sehr leicht zu Krampf und Entzündung führt. -- Bei den durch Degenerationen verursachten Verengerungen hingegen (deren Grund durch die geburtshülfliche Untersuchung und Be- rücksichtigung vorausgegangener Umstände erkannt wird) sind zwar ebenfalls zunächst diese erweichenden Mittel anzuwenden, demungeachtet wird man hier doch öfters theils der künstlichen Ausdehnung, theils in manchen Fällen selbst des Einschnei- dens der Muttermundsränder, nicht ganz überhoben seyn können.
2. Geschwüre und Abscesse der Gebärmutter.
§. 1383.
Sie sind während beginnender Geburtsarbeit gewiß eine höchst seltene Erscheinung; kommen sie wirklich vor, so können sie nur aus der Anamnese (Berücksichtigung der früher vor- handen gewesenen Entzündung oder mechanischem Verletzung, dem andauernden örtlichen Schmerz, ausgefloßenen Eiter u. s. w.) erkannt werden. Sie drohen bei der Geburtsanstren- gung völlige Zerreißung der Uterinsubstanz, so wie Störung der Wehen, fordern daher äußerst ruhiges Verhalten, überhaupt höchst schonende Behandlung, Nichtverarbeiten der Wehen und bei schwierigerm Austreiben des Kindes, vorsichtiges Eingrei- fen operativer Kunsthülfe.
3. Krankhafte Geschwülste der Gebärmutter.
§. 1384.
Es gehören hierhin ganz vorzüglich die steatomatösen und sarcomatösen Auswüchse, von welchen im 1. Theile §.
man ſchon in Voraus erwarten kann, daß bei ſolchen Indi- viduen die zweite Periode einer laͤngern Zeit beduͤrfe, als bei andern, und es darf daher hoͤchſtens durch die oben (§. 1374.) genannten oͤrtlichen Mittel die Erweiterung befoͤrdert werden, dahingegen ein raſches Einſchreiten operativer Huͤlfe hier ſehr leicht zu Krampf und Entzuͤndung fuͤhrt. — Bei den durch Degenerationen verurſachten Verengerungen hingegen (deren Grund durch die geburtshuͤlfliche Unterſuchung und Be- ruͤckſichtigung vorausgegangener Umſtaͤnde erkannt wird) ſind zwar ebenfalls zunaͤchſt dieſe erweichenden Mittel anzuwenden, demungeachtet wird man hier doch oͤfters theils der kuͤnſtlichen Ausdehnung, theils in manchen Faͤllen ſelbſt des Einſchnei- dens der Muttermundsraͤnder, nicht ganz uͤberhoben ſeyn koͤnnen.
2. Geſchwuͤre und Abſceſſe der Gebaͤrmutter.
§. 1383.
Sie ſind waͤhrend beginnender Geburtsarbeit gewiß eine hoͤchſt ſeltene Erſcheinung; kommen ſie wirklich vor, ſo koͤnnen ſie nur aus der Anamneſe (Beruͤckſichtigung der fruͤher vor- handen geweſenen Entzuͤndung oder mechaniſchem Verletzung, dem andauernden oͤrtlichen Schmerz, ausgefloßenen Eiter u. ſ. w.) erkannt werden. Sie drohen bei der Geburtsanſtren- gung voͤllige Zerreißung der Uterinſubſtanz, ſo wie Stoͤrung der Wehen, fordern daher aͤußerſt ruhiges Verhalten, uͤberhaupt hoͤchſt ſchonende Behandlung, Nichtverarbeiten der Wehen und bei ſchwierigerm Austreiben des Kindes, vorſichtiges Eingrei- fen operativer Kunſthuͤlfe.
3. Krankhafte Geſchwuͤlſte der Gebaͤrmutter.
§. 1384.
Es gehoͤren hierhin ganz vorzuͤglich die ſteatomatoͤſen und ſarcomatoͤſen Auswuͤchſe, von welchen im 1. Theile §.
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man ſchon in Voraus erwarten kann, daß bei ſolchen Indi-
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1374.) genannten oͤrtlichen Mittel die Erweiterung befoͤrdert
werden, dahingegen ein raſches Einſchreiten operativer Huͤlfe
hier ſehr leicht zu Krampf und Entzuͤndung fuͤhrt. — Bei
den durch Degenerationen verurſachten Verengerungen hingegen
(deren Grund durch die geburtshuͤlfliche Unterſuchung und Be-
ruͤckſichtigung vorausgegangener Umſtaͤnde erkannt wird) ſind
zwar ebenfalls zunaͤchſt dieſe erweichenden Mittel anzuwenden,
demungeachtet wird man hier doch oͤfters theils der kuͤnſtlichen
Ausdehnung, theils in manchen Faͤllen ſelbſt des Einſchnei-
dens der Muttermundsraͤnder, nicht ganz uͤberhoben ſeyn
koͤnnen.
2. Geſchwuͤre und Abſceſſe der Gebaͤrmutter.
§. 1383.
Sie ſind waͤhrend beginnender Geburtsarbeit gewiß eine
hoͤchſt ſeltene Erſcheinung; kommen ſie wirklich vor, ſo koͤnnen
ſie nur aus der Anamneſe (Beruͤckſichtigung der fruͤher vor-
handen geweſenen Entzuͤndung oder mechaniſchem Verletzung,
dem andauernden oͤrtlichen Schmerz, ausgefloßenen Eiter u.
ſ. w.) erkannt werden. Sie drohen bei der Geburtsanſtren-
gung voͤllige Zerreißung der Uterinſubſtanz, ſo wie Stoͤrung
der Wehen, fordern daher aͤußerſt ruhiges Verhalten, uͤberhaupt
hoͤchſt ſchonende Behandlung, Nichtverarbeiten der Wehen und
bei ſchwierigerm Austreiben des Kindes, vorſichtiges Eingrei-
fen operativer Kunſthuͤlfe.
3. Krankhafte Geſchwuͤlſte der Gebaͤrmutter.
§. 1384.
Es gehoͤren hierhin ganz vorzuͤglich die ſteatomatoͤſen
und ſarcomatoͤſen Auswuͤchſe, von welchen im 1. Theile §.
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 438. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/464>, abgerufen am 22.11.2024.
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