der Wöchnerin gefährlich werden wird. Sollten hierbei nun einzelne Theile oder die Fläche der Placenta so innig mit dem Uterns verwachsen seyn, daß die Trennung wirklich durch die Kunst nicht bewerkstelligt werden könne, so muß wenigstens alles was sich getrennt hat, oder trennen läßt, entfernt werden (in dem Festhängenden greift so die Fäulniß nicht so leicht um sich) und zur allmähligen Ab- und Auflösung der Reste mit den erwähnten Einspritzungen fortgefahren werden.
3. Zu lockere Verbindung des Mutterkuchens mit der Gebärmutter, oder zu zeitige Trennung des- selben.
§. 1509.
Hierher gehören zunächst die Fälle, wo die bildende Kraft des weiblichen Geschlechtssystems während der Schwan- gerschaft überhaupt nicht hinreichend ist, um eine recht innige Verbindung zwischen Frucht und Fruchthälter zu bewerkstelligen. Die gewöhnliche Folge davon ist der Abortus, welcher dann seinen besondern Umständen gemäß nach den oben gegebenen Regeln behandelt werden kann. Die eigentliche Ursache dieses nicht genugsam angeregten Bildungsprocesses kann entweder in Schwäche des weiblichen Körpers oder in Schwäche der männ- lichen Zeugungskraft liegen, und diese Umstände müssen be- rücksichtigt und gehoben werden, wenn nach einer aus dieser Ursache entstandenen Frühgeburt die Wiederkehr eines ähnlichen Zufalls vermieden werden soll.
§. 1510.
Ferner aber trennt sich auch zuweilen die Placenta frü- her, durch mechanische Einwirkungen während der Schwanger- schaft (von der Behandlung dieser Fälle s. oben §. 1076 u. fgg.) oder während der beginnenden Geburt. Das letztere kann die Folge zu fester, und zu weit hervorgetriebener Eihäute, der
der Woͤchnerin gefaͤhrlich werden wird. Sollten hierbei nun einzelne Theile oder die Flaͤche der Placenta ſo innig mit dem Uterns verwachſen ſeyn, daß die Trennung wirklich durch die Kunſt nicht bewerkſtelligt werden koͤnne, ſo muß wenigſtens alles was ſich getrennt hat, oder trennen laͤßt, entfernt werden (in dem Feſthaͤngenden greift ſo die Faͤulniß nicht ſo leicht um ſich) und zur allmaͤhligen Ab- und Aufloͤſung der Reſte mit den erwaͤhnten Einſpritzungen fortgefahren werden.
3. Zu lockere Verbindung des Mutterkuchens mit der Gebaͤrmutter, oder zu zeitige Trennung deſ- ſelben.
§. 1509.
Hierher gehoͤren zunaͤchſt die Faͤlle, wo die bildende Kraft des weiblichen Geſchlechtsſyſtems waͤhrend der Schwan- gerſchaft uͤberhaupt nicht hinreichend iſt, um eine recht innige Verbindung zwiſchen Frucht und Fruchthaͤlter zu bewerkſtelligen. Die gewoͤhnliche Folge davon iſt der Abortus, welcher dann ſeinen beſondern Umſtaͤnden gemaͤß nach den oben gegebenen Regeln behandelt werden kann. Die eigentliche Urſache dieſes nicht genugſam angeregten Bildungsproceſſes kann entweder in Schwaͤche des weiblichen Koͤrpers oder in Schwaͤche der maͤnn- lichen Zeugungskraft liegen, und dieſe Umſtaͤnde muͤſſen be- ruͤckſichtigt und gehoben werden, wenn nach einer aus dieſer Urſache entſtandenen Fruͤhgeburt die Wiederkehr eines aͤhnlichen Zufalls vermieden werden ſoll.
§. 1510.
Ferner aber trennt ſich auch zuweilen die Placenta fruͤ- her, durch mechaniſche Einwirkungen waͤhrend der Schwanger- ſchaft (von der Behandlung dieſer Faͤlle ſ. oben §. 1076 u. fgg.) oder waͤhrend der beginnenden Geburt. Das letztere kann die Folge zu feſter, und zu weit hervorgetriebener Eihaͤute, der
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der Woͤchnerin gefaͤhrlich werden wird. Sollten hierbei nun
einzelne Theile oder die Flaͤche der Placenta ſo innig mit dem
Uterns verwachſen ſeyn, daß die Trennung wirklich durch die
Kunſt nicht bewerkſtelligt werden koͤnne, ſo muß wenigſtens
alles was ſich getrennt hat, oder trennen laͤßt, entfernt werden
(in dem Feſthaͤngenden greift ſo die Faͤulniß nicht ſo leicht
um ſich) und zur allmaͤhligen Ab- und Aufloͤſung der Reſte
mit den erwaͤhnten Einſpritzungen fortgefahren werden.
3.
Zu lockere Verbindung des Mutterkuchens mit
der Gebaͤrmutter, oder zu zeitige Trennung deſ-
ſelben.
§. 1509.
Hierher gehoͤren zunaͤchſt die Faͤlle, wo die bildende
Kraft des weiblichen Geſchlechtsſyſtems waͤhrend der Schwan-
gerſchaft uͤberhaupt nicht hinreichend iſt, um eine recht innige
Verbindung zwiſchen Frucht und Fruchthaͤlter zu bewerkſtelligen.
Die gewoͤhnliche Folge davon iſt der Abortus, welcher dann
ſeinen beſondern Umſtaͤnden gemaͤß nach den oben gegebenen
Regeln behandelt werden kann. Die eigentliche Urſache dieſes nicht
genugſam angeregten Bildungsproceſſes kann entweder in
Schwaͤche des weiblichen Koͤrpers oder in Schwaͤche der maͤnn-
lichen Zeugungskraft liegen, und dieſe Umſtaͤnde muͤſſen be-
ruͤckſichtigt und gehoben werden, wenn nach einer aus dieſer
Urſache entſtandenen Fruͤhgeburt die Wiederkehr eines aͤhnlichen
Zufalls vermieden werden ſoll.
§. 1510.
Ferner aber trennt ſich auch zuweilen die Placenta fruͤ-
her, durch mechaniſche Einwirkungen waͤhrend der Schwanger-
ſchaft (von der Behandlung dieſer Faͤlle ſ. oben §. 1076 u. fgg.)
oder waͤhrend der beginnenden Geburt. Das letztere kann die
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 511. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/537>, abgerufen am 22.11.2024.
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