zu verkennen, daß diese Geburten auf das Kind nachtheiliger wirken, nur darf man nicht durch die oft schon in der letzten Zeit der Schwangerschaft ganz mangelnden Bewegungen sich zu der Annahme, daß das Kind abgestorben sey, zu schnell verleiten lassen, da sie hier durch den beschränkten Raum un- möglich werden. -- Ueber die Ursachen des Fruchtwasser- mangels läßt sich wohl mit Bestimmtheit nichts ausmitteln, jedoch habe ich ihn öfters bei dürftig genährten, magern und zu Krämpfen geneigten Personen beobachtet.
§. 1515.
Rücksichtlich der Behandlung, so kann man nur den entstehenden anderweitigen Regelwidrigkeiten, als Krampf und Entzündung im Muttermunde u. s. w. durch die oben gelehr- ten Mittel begegnen, und die Trockenheit der Genitalien durch erweichende schlüpfrig machende Einspritzungen ersetzen. Uebri- gens achte man hierbei immer genau auf die Häute, welche bei vorliegendem Kopfe oft so dicht über demselben gespannt sind, daß die Verwechselung derselben mit den Hautbedeckungen des Kindes leicht möglich ist, und so das Sprengen derselben bei eröffnetem Muttermunde, oder gar bei Anlegung der Zange, versäumt werden könnte. -- Uebrigens bemerkt man auch zu- weilen, wo sehr nachgiebige schleimreiche Genitalien sich vorfin- den, so wenig bei der trocknen Geburt als bei dem zu zeitigen Wasserabgange besondere Störungen, und es macht sich dann auch keine besondere Behandlung nothwendig.
IV. Regelwidrigkeiten des Nabelstranges.
1. Der zu lange oder vorgefallene Nabelstrang.
§. 1516.
Die zu beträchtliche Länge des Nabelstranges (ich habe ihn einigemal 46 bis 50 Zoll lang gefunden) kann an sich
zu verkennen, daß dieſe Geburten auf das Kind nachtheiliger wirken, nur darf man nicht durch die oft ſchon in der letzten Zeit der Schwangerſchaft ganz mangelnden Bewegungen ſich zu der Annahme, daß das Kind abgeſtorben ſey, zu ſchnell verleiten laſſen, da ſie hier durch den beſchraͤnkten Raum un- moͤglich werden. — Ueber die Urſachen des Fruchtwaſſer- mangels laͤßt ſich wohl mit Beſtimmtheit nichts ausmitteln, jedoch habe ich ihn oͤfters bei duͤrftig genaͤhrten, magern und zu Kraͤmpfen geneigten Perſonen beobachtet.
§. 1515.
Ruͤckſichtlich der Behandlung, ſo kann man nur den entſtehenden anderweitigen Regelwidrigkeiten, als Krampf und Entzuͤndung im Muttermunde u. ſ. w. durch die oben gelehr- ten Mittel begegnen, und die Trockenheit der Genitalien durch erweichende ſchluͤpfrig machende Einſpritzungen erſetzen. Uebri- gens achte man hierbei immer genau auf die Haͤute, welche bei vorliegendem Kopfe oft ſo dicht uͤber demſelben geſpannt ſind, daß die Verwechſelung derſelben mit den Hautbedeckungen des Kindes leicht moͤglich iſt, und ſo das Sprengen derſelben bei eroͤffnetem Muttermunde, oder gar bei Anlegung der Zange, verſaͤumt werden koͤnnte. — Uebrigens bemerkt man auch zu- weilen, wo ſehr nachgiebige ſchleimreiche Genitalien ſich vorfin- den, ſo wenig bei der trocknen Geburt als bei dem zu zeitigen Waſſerabgange beſondere Stoͤrungen, und es macht ſich dann auch keine beſondere Behandlung nothwendig.
IV. Regelwidrigkeiten des Nabelſtranges.
1. Der zu lange oder vorgefallene Nabelſtrang.
§. 1516.
Die zu betraͤchtliche Laͤnge des Nabelſtranges (ich habe ihn einigemal 46 bis 50 Zoll lang gefunden) kann an ſich
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zu verkennen, daß dieſe Geburten auf das Kind nachtheiliger
wirken, nur darf man nicht durch die oft ſchon in der letzten
Zeit der Schwangerſchaft ganz mangelnden Bewegungen ſich
zu der Annahme, daß das Kind abgeſtorben ſey, zu ſchnell
verleiten laſſen, da ſie hier durch den beſchraͤnkten Raum un-
moͤglich werden. — Ueber die Urſachen des Fruchtwaſſer-
mangels laͤßt ſich wohl mit Beſtimmtheit nichts ausmitteln,
jedoch habe ich ihn oͤfters bei duͤrftig genaͤhrten, magern und
zu Kraͤmpfen geneigten Perſonen beobachtet.
§. 1515.
Ruͤckſichtlich der Behandlung, ſo kann man nur den
entſtehenden anderweitigen Regelwidrigkeiten, als Krampf und
Entzuͤndung im Muttermunde u. ſ. w. durch die oben gelehr-
ten Mittel begegnen, und die Trockenheit der Genitalien durch
erweichende ſchluͤpfrig machende Einſpritzungen erſetzen. Uebri-
gens achte man hierbei immer genau auf die Haͤute, welche
bei vorliegendem Kopfe oft ſo dicht uͤber demſelben geſpannt ſind,
daß die Verwechſelung derſelben mit den Hautbedeckungen des
Kindes leicht moͤglich iſt, und ſo das Sprengen derſelben bei
eroͤffnetem Muttermunde, oder gar bei Anlegung der Zange,
verſaͤumt werden koͤnnte. — Uebrigens bemerkt man auch zu-
weilen, wo ſehr nachgiebige ſchleimreiche Genitalien ſich vorfin-
den, ſo wenig bei der trocknen Geburt als bei dem zu zeitigen
Waſſerabgange beſondere Stoͤrungen, und es macht ſich dann
auch keine beſondere Behandlung nothwendig.
IV.
Regelwidrigkeiten des Nabelſtranges.
1.
Der zu lange oder vorgefallene Nabelſtrang.
§. 1516.
Die zu betraͤchtliche Laͤnge des Nabelſtranges (ich habe
ihn einigemal 46 bis 50 Zoll lang gefunden) kann an ſich
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 515. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/541>, abgerufen am 01.11.2024.
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