tigkeit des Hautorgans) auszurichten und besonders Bäder, Umschläge, Einreibungen, Rubefacientia, Lavements, sind häufig mit ausgezeichnetem Nutzen anzuwenden. Blutentzie- hungen können nur selten bei ganz kleinen Kindern, und dann vorzüglich durch einen oder einige Blutigel bewerkstelligt wer- den, und zwar besonders deßhalb ist ihre Anwendung schwie- riger, weil die große Flüßigkeit und der Mangel an Gerinn- barkeit der Blutmasse das Stillen der Blutungen so außeror- dentlich erschwert. Endlich sind bei der großen Zartheit und Reitzbarkeit chirurgische Operationen (selbst die leichtesten, wie z. B. Einimpfen der Kuhpocken) in den frühern Lebenswochen zu vermeiden, indem man nicht selten Trismus, Fieber, atro- phische Zustände und selbst den Tod darauf erfolgen sah. Ausnahme von dieser Regel machen natürlich diejenigen Ope- rationen, welche Behufs der Erhaltung des Kindes nicht ver- schoben werden dürfen, wie z. B. Lösung des Zungenbänd- chens, Beseitigung der Atresien u. s. w.
I.Von den krankhaften Zuständen neugebor- ner Kinder, welche sie, als Produkte ab- normer Entwicklung innerhalb des mütter- lichen Körpers, mit zur Welt bringen.
1. Angeborne Mißbildungen.
§. 1651.
Wir haben früher schon die verschiedenen angebornen Monstrositäten ihrer Entstehung nach betrachtet und sie als Produkte von Bildungs- und Entwicklungskrankheiten erklärt (s. §. 1116). Viele derselben, als geradezu das Fortleben außerhalb der Mutter unmöglich machend, sind nur Gegen- stand der pathologischen Anatomie, andere kleinere Verbildun- gen, z. B. Verwachsungen einzelner Finger oder Zehen, Ru-
tigkeit des Hautorgans) auszurichten und beſonders Baͤder, Umſchlaͤge, Einreibungen, Rubefacientia, Lavements, ſind haͤufig mit ausgezeichnetem Nutzen anzuwenden. Blutentzie- hungen koͤnnen nur ſelten bei ganz kleinen Kindern, und dann vorzuͤglich durch einen oder einige Blutigel bewerkſtelligt wer- den, und zwar beſonders deßhalb iſt ihre Anwendung ſchwie- riger, weil die große Fluͤßigkeit und der Mangel an Gerinn- barkeit der Blutmaſſe das Stillen der Blutungen ſo außeror- dentlich erſchwert. Endlich ſind bei der großen Zartheit und Reitzbarkeit chirurgiſche Operationen (ſelbſt die leichteſten, wie z. B. Einimpfen der Kuhpocken) in den fruͤhern Lebenswochen zu vermeiden, indem man nicht ſelten Trismus, Fieber, atro- phiſche Zuſtaͤnde und ſelbſt den Tod darauf erfolgen ſah. Ausnahme von dieſer Regel machen natuͤrlich diejenigen Ope- rationen, welche Behufs der Erhaltung des Kindes nicht ver- ſchoben werden duͤrfen, wie z. B. Loͤſung des Zungenbaͤnd- chens, Beſeitigung der Atreſien u. ſ. w.
I.Von den krankhaften Zuſtaͤnden neugebor- ner Kinder, welche ſie, als Produkte ab- normer Entwicklung innerhalb des muͤtter- lichen Koͤrpers, mit zur Welt bringen.
1. Angeborne Mißbildungen.
§. 1651.
Wir haben fruͤher ſchon die verſchiedenen angebornen Monſtroſitaͤten ihrer Entſtehung nach betrachtet und ſie als Produkte von Bildungs- und Entwicklungskrankheiten erklaͤrt (ſ. §. 1116). Viele derſelben, als geradezu das Fortleben außerhalb der Mutter unmoͤglich machend, ſind nur Gegen- ſtand der pathologiſchen Anatomie, andere kleinere Verbildun- gen, z. B. Verwachſungen einzelner Finger oder Zehen, Ru-
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tigkeit des Hautorgans) auszurichten und beſonders Baͤder,
Umſchlaͤge, Einreibungen, Rubefacientia, Lavements, ſind
haͤufig mit ausgezeichnetem Nutzen anzuwenden. Blutentzie-
hungen koͤnnen nur ſelten bei ganz kleinen Kindern, und dann
vorzuͤglich durch einen oder einige Blutigel bewerkſtelligt wer-
den, und zwar beſonders deßhalb iſt ihre Anwendung ſchwie-
riger, weil die große Fluͤßigkeit und der Mangel an Gerinn-
barkeit der Blutmaſſe das Stillen der Blutungen ſo außeror-
dentlich erſchwert. Endlich ſind bei der großen Zartheit und
Reitzbarkeit chirurgiſche Operationen (ſelbſt die leichteſten, wie
z. B. Einimpfen der Kuhpocken) in den fruͤhern Lebenswochen
zu vermeiden, indem man nicht ſelten Trismus, Fieber, atro-
phiſche Zuſtaͤnde und ſelbſt den Tod darauf erfolgen ſah.
Ausnahme von dieſer Regel machen natuͤrlich diejenigen Ope-
rationen, welche Behufs der Erhaltung des Kindes nicht ver-
ſchoben werden duͤrfen, wie z. B. Loͤſung des Zungenbaͤnd-
chens, Beſeitigung der Atreſien u. ſ. w.
I. Von den krankhaften Zuſtaͤnden neugebor-
ner Kinder, welche ſie, als Produkte ab-
normer Entwicklung innerhalb des muͤtter-
lichen Koͤrpers, mit zur Welt bringen.
1.
Angeborne Mißbildungen.
§. 1651.
Wir haben fruͤher ſchon die verſchiedenen angebornen
Monſtroſitaͤten ihrer Entſtehung nach betrachtet und ſie als
Produkte von Bildungs- und Entwicklungskrankheiten erklaͤrt
(ſ. §. 1116). Viele derſelben, als geradezu das Fortleben
außerhalb der Mutter unmoͤglich machend, ſind nur Gegen-
ſtand der pathologiſchen Anatomie, andere kleinere Verbildun-
gen, z. B. Verwachſungen einzelner Finger oder Zehen, Ru-
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 600. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/626>, abgerufen am 22.11.2024.
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