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Chamberlain, Houston Stewart: Die Grundlagen des Neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 1. München 1899.

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Die Erben.
Falle thun wird, kann ich aus seiner Rassenangehörigkeit nicht schliessen;
wie aber z. B. eine zahlreiche Menge Italiener sich in diesem be-
stimmten Falle als Kollektivität benehmen wird, wie dagegen eine
gleiche Menge Norweger, das vermag ich mit grosser Wahrscheinlichkeit
vorauszusagen. Für die Erkenntnis eines Volkscharakters können uns
folglich anthropologische Zahlen von wirklichem Werte sein. Diese
Zahlen nun besagen für den Juden (von damals und von heute, im
Osten und im Westen von Europa verglichen): 50 Prozent der Juden
zeigen den Typus des Homo syriacus (kurze Köpfe, charakteristische,
sog. "jüdische" Nase, Neigung zur Fettleibigkeit u. s. w.) in ausge-
sprochenem Masse; nur 5 Prozent weisen Züge und anatomische
Bildung des echten Semiten (Wüstenbeduinen) auf; bei 10 Prozent
trifft man eine Haut- und Haarfarbe, manchmal auch Gesichtszüge
an, die auf den Amoriter indoeuropäischen Stammes weisen; 35 Prozent
stellen undefinierbare Mischformen dar, etwa nach Art von Lombroso's
"kombinierten Photographien", durch welche Gesichter zu Stande
kommen, in denen ein Zug dem andern widerspricht: Schädel, die
weder lang wie die der echten Semiten, noch halblang wie die der
Amoriter, noch rund wie die der Syrier sind, Nasen, die weder
hethitisch, noch arisch, noch semitisch genannt werden können, oder
aber die syrische Nase ist da, doch ohne den dazu gehörigen Kopf u. s. w.
ins Unendliche. -- Das Hauptergebnis des anatomischen Befundes ist,
dass die jüdische Rasse zwar eine permanente ist, zugleich aber eine
durch und durch bastardierte, welche diesen Bastardcharakter permanent
bewahrt. Ich habe im vorigen Kapitel versucht, den Unterschied
zwischen Mischungen und Bastardierungen klar zu machen. Alle
historisch grosse Rassen und Nationen sind aus Mischungen hervor-
gegangen; wo aber der Unterschied der Typen ein unüberbrückbar
tiefer ist, da entstehen Bastarde. Das ist hier der Fall. Die Kreuzung
zwischen Beduin und Syrier war -- anatomisch betrachtet -- wohl noch
ärger als die zwischen Spanier und südamerikanischem Indianer. Dazu
nun, in später Stunde, das Ferment eines europäisch-arischen Zusatzes!

Rassenschuld-
bewusstsein.

Es ist durchaus geboten, hierauf grossen Nachdruck zu legen;
denn ein derartiger Vorgang, so unbewusst er auch geschieht, ist ein
blutschänderisches Verbrechen gegen die Natur; auf ihn kann nur ein
elendes oder ein tragisches Schicksal erfolgen. Die übrigen Hebräer,
und mit ihnen die Josephiten, gingen elend zu Grunde; wie die
Familien der bedeutenderen pseudosemitischen Mestizen (die Phönizier,
Babylonier u. s. w.) schwanden sie spurlos dahin; der Jude dagegen

Die Erben.
Falle thun wird, kann ich aus seiner Rassenangehörigkeit nicht schliessen;
wie aber z. B. eine zahlreiche Menge Italiener sich in diesem be-
stimmten Falle als Kollektivität benehmen wird, wie dagegen eine
gleiche Menge Norweger, das vermag ich mit grosser Wahrscheinlichkeit
vorauszusagen. Für die Erkenntnis eines Volkscharakters können uns
folglich anthropologische Zahlen von wirklichem Werte sein. Diese
Zahlen nun besagen für den Juden (von damals und von heute, im
Osten und im Westen von Europa verglichen): 50 Prozent der Juden
zeigen den Typus des Homo syriacus (kurze Köpfe, charakteristische,
sog. »jüdische« Nase, Neigung zur Fettleibigkeit u. s. w.) in ausge-
sprochenem Masse; nur 5 Prozent weisen Züge und anatomische
Bildung des echten Semiten (Wüstenbeduinen) auf; bei 10 Prozent
trifft man eine Haut- und Haarfarbe, manchmal auch Gesichtszüge
an, die auf den Amoriter indoeuropäischen Stammes weisen; 35 Prozent
stellen undefinierbare Mischformen dar, etwa nach Art von Lombroso’s
»kombinierten Photographien«, durch welche Gesichter zu Stande
kommen, in denen ein Zug dem andern widerspricht: Schädel, die
weder lang wie die der echten Semiten, noch halblang wie die der
Amoriter, noch rund wie die der Syrier sind, Nasen, die weder
hethitisch, noch arisch, noch semitisch genannt werden können, oder
aber die syrische Nase ist da, doch ohne den dazu gehörigen Kopf u. s. w.
ins Unendliche. — Das Hauptergebnis des anatomischen Befundes ist,
dass die jüdische Rasse zwar eine permanente ist, zugleich aber eine
durch und durch bastardierte, welche diesen Bastardcharakter permanent
bewahrt. Ich habe im vorigen Kapitel versucht, den Unterschied
zwischen Mischungen und Bastardierungen klar zu machen. Alle
historisch grosse Rassen und Nationen sind aus Mischungen hervor-
gegangen; wo aber der Unterschied der Typen ein unüberbrückbar
tiefer ist, da entstehen Bastarde. Das ist hier der Fall. Die Kreuzung
zwischen Beduin und Syrier war — anatomisch betrachtet — wohl noch
ärger als die zwischen Spanier und südamerikanischem Indianer. Dazu
nun, in später Stunde, das Ferment eines europäisch-arischen Zusatzes!

Rassenschuld-
bewusstsein.

Es ist durchaus geboten, hierauf grossen Nachdruck zu legen;
denn ein derartiger Vorgang, so unbewusst er auch geschieht, ist ein
blutschänderisches Verbrechen gegen die Natur; auf ihn kann nur ein
elendes oder ein tragisches Schicksal erfolgen. Die übrigen Hebräer,
und mit ihnen die Josephiten, gingen elend zu Grunde; wie die
Familien der bedeutenderen pseudosemitischen Mestizen (die Phönizier,
Babylonier u. s. w.) schwanden sie spurlos dahin; der Jude dagegen

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[372/0395] Die Erben. Falle thun wird, kann ich aus seiner Rassenangehörigkeit nicht schliessen; wie aber z. B. eine zahlreiche Menge Italiener sich in diesem be- stimmten Falle als Kollektivität benehmen wird, wie dagegen eine gleiche Menge Norweger, das vermag ich mit grosser Wahrscheinlichkeit vorauszusagen. Für die Erkenntnis eines Volkscharakters können uns folglich anthropologische Zahlen von wirklichem Werte sein. Diese Zahlen nun besagen für den Juden (von damals und von heute, im Osten und im Westen von Europa verglichen): 50 Prozent der Juden zeigen den Typus des Homo syriacus (kurze Köpfe, charakteristische, sog. »jüdische« Nase, Neigung zur Fettleibigkeit u. s. w.) in ausge- sprochenem Masse; nur 5 Prozent weisen Züge und anatomische Bildung des echten Semiten (Wüstenbeduinen) auf; bei 10 Prozent trifft man eine Haut- und Haarfarbe, manchmal auch Gesichtszüge an, die auf den Amoriter indoeuropäischen Stammes weisen; 35 Prozent stellen undefinierbare Mischformen dar, etwa nach Art von Lombroso’s »kombinierten Photographien«, durch welche Gesichter zu Stande kommen, in denen ein Zug dem andern widerspricht: Schädel, die weder lang wie die der echten Semiten, noch halblang wie die der Amoriter, noch rund wie die der Syrier sind, Nasen, die weder hethitisch, noch arisch, noch semitisch genannt werden können, oder aber die syrische Nase ist da, doch ohne den dazu gehörigen Kopf u. s. w. ins Unendliche. — Das Hauptergebnis des anatomischen Befundes ist, dass die jüdische Rasse zwar eine permanente ist, zugleich aber eine durch und durch bastardierte, welche diesen Bastardcharakter permanent bewahrt. Ich habe im vorigen Kapitel versucht, den Unterschied zwischen Mischungen und Bastardierungen klar zu machen. Alle historisch grosse Rassen und Nationen sind aus Mischungen hervor- gegangen; wo aber der Unterschied der Typen ein unüberbrückbar tiefer ist, da entstehen Bastarde. Das ist hier der Fall. Die Kreuzung zwischen Beduin und Syrier war — anatomisch betrachtet — wohl noch ärger als die zwischen Spanier und südamerikanischem Indianer. Dazu nun, in später Stunde, das Ferment eines europäisch-arischen Zusatzes! Es ist durchaus geboten, hierauf grossen Nachdruck zu legen; denn ein derartiger Vorgang, so unbewusst er auch geschieht, ist ein blutschänderisches Verbrechen gegen die Natur; auf ihn kann nur ein elendes oder ein tragisches Schicksal erfolgen. Die übrigen Hebräer, und mit ihnen die Josephiten, gingen elend zu Grunde; wie die Familien der bedeutenderen pseudosemitischen Mestizen (die Phönizier, Babylonier u. s. w.) schwanden sie spurlos dahin; der Jude dagegen

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Zitationshilfe: Chamberlain, Houston Stewart: Die Grundlagen des Neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 1. München 1899, S. 372. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chamberlain_grundlagen01_1899/395>, abgerufen am 24.11.2024.