Clausewitz, Carl von: Vom Kriege. Bd. 3. Berlin, 1834.Vertreibung des Feindes setzen. Die Vernichtung wird 55. So wie im Handgefecht ursprünglich die Ver- 56. Aber die Gefahr welche das Feuergefecht bringt 57. Ist dies der Fall, so muß in der Regel am 58. Dagegen wächst die Vernichtungskraft des Feuer- 59. Daraus ist entstanden daß der generelle Zweck 60. Hat das Handgefecht den Zweck der Vertrei- Vertreibung des Feindes ſetzen. Die Vernichtung wird 55. So wie im Handgefecht urſpruͤnglich die Ver- 56. Aber die Gefahr welche das Feuergefecht bringt 57. Iſt dies der Fall, ſo muß in der Regel am 58. Dagegen waͤchſt die Vernichtungskraft des Feuer- 59. Daraus iſt entſtanden daß der generelle Zweck 60. Hat das Handgefecht den Zweck der Vertrei- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0304" n="290"/><hi rendition="#g">Vertreibung</hi> des Feindes ſetzen. Die Vernichtung wird<lb/> zum Mittel.</p><lb/> <p>55. So wie im Handgefecht urſpruͤnglich die Ver-<lb/> nichtung des Feindes der Zweck war, ſo iſt im Feuerge-<lb/> fecht urſpruͤnglich die Vertreibung des Feindes der Zweck<lb/> und die Vernichtung nur Mittel dazu. Man beſchießt<lb/> den Feind um ihn zu verjagen und ſich das Handgefecht<lb/> zu erſparen wozu man ſich nicht ausgeruͤſtet fuͤhlt.</p><lb/> <p>56. Aber die Gefahr welche das Feuergefecht bringt<lb/> iſt keine ganz unvermeidliche, ſondern eine mehr oder we-<lb/> niger wahrſcheinliche; ſie iſt alſo fuͤr den ſinnlichen Ein-<lb/> druck des Einzelnen nicht ſo groß, ſondern wird es erſt<lb/> durch die Dauer und ſummariſche Wirkung, die keinen ſo<lb/> ſinnlichen, alſo keinen ſo unmittelbar wirkſamen Eindruck<lb/> macht. Darum iſt nicht nothwendig einer der beiden<lb/> Theile in dem Falle ſich ihr zu entziehen. Hieraus folgt<lb/> daß die Vertreibung des Einen nicht ſogleich und in vie-<lb/> len Faͤllen gar nicht erfolgt.</p><lb/> <p>57. Iſt dies der Fall, ſo muß in der Regel am<lb/> Schluſſe des Feuergefechts das Handgefecht zur Vertrei-<lb/> bung gebraucht werden.</p><lb/> <p>58. Dagegen waͤchſt die Vernichtungskraft des Feuer-<lb/> gefechts durch die Dauer eben ſo ſehr, wie die des Hand-<lb/> gefechts durch die ſchnelle Entſcheidung verloren ging.</p><lb/> <p>59. Daraus iſt entſtanden daß der generelle Zweck<lb/> des Feuergefechts nicht mehr in die Vertreibung, ſondern in<lb/> die unmittelbare Wirkung des angewendeten Mittels geſetzt<lb/> wird, naͤmlich in die Vernichtung, d. i. auf das Kollektiv-<lb/> gefecht angewendet, in die Zerſtoͤrung oder Schwaͤchung<lb/> der feindlichen Streitkraͤfte geſetzt wird.</p><lb/> <p>60. Hat das Handgefecht den Zweck der <hi rendition="#g">Vertrei-<lb/> bung</hi>, das Feuergefecht den der <hi rendition="#g">Zerſtoͤrung</hi> der feind-<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [290/0304]
Vertreibung des Feindes ſetzen. Die Vernichtung wird
zum Mittel.
55. So wie im Handgefecht urſpruͤnglich die Ver-
nichtung des Feindes der Zweck war, ſo iſt im Feuerge-
fecht urſpruͤnglich die Vertreibung des Feindes der Zweck
und die Vernichtung nur Mittel dazu. Man beſchießt
den Feind um ihn zu verjagen und ſich das Handgefecht
zu erſparen wozu man ſich nicht ausgeruͤſtet fuͤhlt.
56. Aber die Gefahr welche das Feuergefecht bringt
iſt keine ganz unvermeidliche, ſondern eine mehr oder we-
niger wahrſcheinliche; ſie iſt alſo fuͤr den ſinnlichen Ein-
druck des Einzelnen nicht ſo groß, ſondern wird es erſt
durch die Dauer und ſummariſche Wirkung, die keinen ſo
ſinnlichen, alſo keinen ſo unmittelbar wirkſamen Eindruck
macht. Darum iſt nicht nothwendig einer der beiden
Theile in dem Falle ſich ihr zu entziehen. Hieraus folgt
daß die Vertreibung des Einen nicht ſogleich und in vie-
len Faͤllen gar nicht erfolgt.
57. Iſt dies der Fall, ſo muß in der Regel am
Schluſſe des Feuergefechts das Handgefecht zur Vertrei-
bung gebraucht werden.
58. Dagegen waͤchſt die Vernichtungskraft des Feuer-
gefechts durch die Dauer eben ſo ſehr, wie die des Hand-
gefechts durch die ſchnelle Entſcheidung verloren ging.
59. Daraus iſt entſtanden daß der generelle Zweck
des Feuergefechts nicht mehr in die Vertreibung, ſondern in
die unmittelbare Wirkung des angewendeten Mittels geſetzt
wird, naͤmlich in die Vernichtung, d. i. auf das Kollektiv-
gefecht angewendet, in die Zerſtoͤrung oder Schwaͤchung
der feindlichen Streitkraͤfte geſetzt wird.
60. Hat das Handgefecht den Zweck der Vertrei-
bung, das Feuergefecht den der Zerſtoͤrung der feind-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeClausewitz' "Vom Kriege" erschien zu Lebzeiten de… [mehr] Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |