Cohn, Gustav: Die deutsche Frauenbewegung. Berlin, 1896.über ihren Erfolg, ihre Angemessenheit für diese oder jene Woher kommt es denn nun, daß wir von englischen über ihren Erfolg, ihre Angemessenheit für diese oder jene Woher kommt es denn nun, daß wir von englischen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0150" n="134"/> über ihren Erfolg, ihre Angemessenheit für diese oder jene<lb/> Voraussetzungen im Völkerleben die Ansichten auseinander-<lb/> gehen können – eine Jnstitution gibt es, welche durch das,<lb/> was sie geleistet, durch die zwingende Macht des Beispiels,<lb/> welche sie ausgeübt hat, über solchen Meinungsgegensatz sich<lb/> erhebt. Diese Jnstitution ist die allgemeine Wehrpflicht. Nie-<lb/> mand bestreitet heutzutage die höhere Leistungsfähigkeit der auf<lb/> der allgemeinen Wehrpflicht beruhenden Armee gegenüber einer<lb/> – dem Principe der Arbeitstheilung entsprechenden – Söldner-<lb/> Armee; und selbst jene radicalen Kritiker des heutigen Mili-<lb/> tarismus sind so weit davon entfernt, ihre tadelnde Kritik auf<lb/> den Grundsatz der Arbeitstheilung zu stützen, daß sie vielmehr<lb/> eine noch viel gründlichere Verleugnung der Arbeitstheilung,<lb/> nämlich das sogenannte „Volksheer“, fordern.</p><lb/> <p>Woher kommt es denn nun, daß wir von englischen<lb/> Patrioten und sachkundigen Offizieren den Tadel über das<lb/> englische Heer und den immer deutlicheren Hinweis auf das<lb/> deutsche Heer, auf die Heere des Festlandes zu hören gewohnt<lb/> werden? Worauf beruht die Ueberlegenheit der letzteren über<lb/> das altmodische Söldnerheer Englands? Der entscheidende<lb/> Grund ist der, daß eine Aufgabe von so großer Bedeutung für<lb/> den Bestand des Staatswesens nicht von der Gesammtheit<lb/> Derer losgetrennt werden kann, welche die Mitglieder dieses<lb/> Staatswesens sind; daß eine solche Aufgabe nicht übertragen<lb/> werden kann an denjenigen Theil der Gesammtheit, welcher –<lb/> im Sinne der sonstigen Uebung der Arbeitstheilung – es vor-<lb/> teilhaft findet, diese Arbeit statt anderer Arbeit zu thun. Das<lb/> moralische Element, welches der höchstmöglichen Widerstands-<lb/> kraft des Heeres entspricht, verlangt die ungetheilte Heran-<lb/> ziehung aller Staatsbürger und damit der ganzen Masse<lb/> patriotischer Gesinnung, die vorhanden ist; sie schließt nur aus,<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [134/0150]
über ihren Erfolg, ihre Angemessenheit für diese oder jene
Voraussetzungen im Völkerleben die Ansichten auseinander-
gehen können – eine Jnstitution gibt es, welche durch das,
was sie geleistet, durch die zwingende Macht des Beispiels,
welche sie ausgeübt hat, über solchen Meinungsgegensatz sich
erhebt. Diese Jnstitution ist die allgemeine Wehrpflicht. Nie-
mand bestreitet heutzutage die höhere Leistungsfähigkeit der auf
der allgemeinen Wehrpflicht beruhenden Armee gegenüber einer
– dem Principe der Arbeitstheilung entsprechenden – Söldner-
Armee; und selbst jene radicalen Kritiker des heutigen Mili-
tarismus sind so weit davon entfernt, ihre tadelnde Kritik auf
den Grundsatz der Arbeitstheilung zu stützen, daß sie vielmehr
eine noch viel gründlichere Verleugnung der Arbeitstheilung,
nämlich das sogenannte „Volksheer“, fordern.
Woher kommt es denn nun, daß wir von englischen
Patrioten und sachkundigen Offizieren den Tadel über das
englische Heer und den immer deutlicheren Hinweis auf das
deutsche Heer, auf die Heere des Festlandes zu hören gewohnt
werden? Worauf beruht die Ueberlegenheit der letzteren über
das altmodische Söldnerheer Englands? Der entscheidende
Grund ist der, daß eine Aufgabe von so großer Bedeutung für
den Bestand des Staatswesens nicht von der Gesammtheit
Derer losgetrennt werden kann, welche die Mitglieder dieses
Staatswesens sind; daß eine solche Aufgabe nicht übertragen
werden kann an denjenigen Theil der Gesammtheit, welcher –
im Sinne der sonstigen Uebung der Arbeitstheilung – es vor-
teilhaft findet, diese Arbeit statt anderer Arbeit zu thun. Das
moralische Element, welches der höchstmöglichen Widerstands-
kraft des Heeres entspricht, verlangt die ungetheilte Heran-
ziehung aller Staatsbürger und damit der ganzen Masse
patriotischer Gesinnung, die vorhanden ist; sie schließt nur aus,
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2021-02-18T15:54:56Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt, Juliane Nau: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2021-02-18T15:54:56Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |