Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874.Demgemäß ist von der Ordnung eines guten Hingegen, was wahrhaft christlich, was Gottes *)
"Sechs Tage sollst du arbeiten,"spricht der Herr, "und alle deine Geschäfte thun; am siebenten Tage sollst **)
Auch wird an Fasttagen, wo es die kirchliche Vor-
schrift also mit sich bringt, nur einmal Fleisch gegessen. Demgemäß ist von der Ordnung eines guten Hingegen, was wahrhaft christlich, was Gottes *)
„Sechs Tage sollst du arbeiten,“spricht der Herr, „und alle deine Geschäfte thun; am siebenten Tage sollst **)
Auch wird an Fasttagen, wo es die kirchliche Vor-
schrift also mit sich bringt, nur einmal Fleisch gegessen. <TEI> <text> <body> <div> <div> <div> <pb facs="#f0100" xml:id="C889V3_001_1874_pb0097_0001" n="97"/> <p>Demgemäß ist von der Ordnung eines guten<lb/> christlichen Hauses ausgeschlossen jegliche unchristliche<lb/> Weise und Gewohnheit, – die Gewohnheit zornmü-<lb/> thiger Ereiferung, des Schimpfens und Fluchens;<lb/> die häßliche Gewohnheit des Lügens; die Gewohnheit<lb/> des bösen Tadels und der übeln Nachrede über An-<lb/> dere; vollends jegliche lockere, leichtfertige, unzüch-<lb/> tige Rede oder frivole Aeußerung über die Lehren<lb/> und Gebräuche der h. Kirche.</p> <p>Hingegen, was wahrhaft christlich, was Gottes<lb/> h. Wille ist, das hat in der Ordnung eines christ-<lb/> lichen Hauses Platz: Es wird vor und nach Tisch<lb/> gebetet, desgleichen am Morgen und Abende; – an<lb/> Sonn- und Festtagen ruhet jegliche Arbeit<note place="foot" n="*)"><p><q>„Sechs Tage sollst du arbeiten,“</q> spricht der Herr,<lb/><q>„und alle deine Geschäfte thun; am siebenten Tage sollst<lb/> du <hi rendition="#g">keine</hi> Arbeit thun, <hi rendition="#g">weder du, noch dein Sohn</hi>,<lb/><hi rendition="#g">noch deine Tochter u. s. w</hi>.“</q></p></note>, welche<lb/> nicht durch die Noth geboten ist; da wird zur Bei-<lb/> wohnung der h. Messe, der Predigt, der Andachten<lb/> die Kirche besucht; – zur Zeit gehen die Glieder<lb/> des Hauses zur h. Beicht und Communion; – an<lb/> den Freitagen, am Aschermittwoch, am Grünendon-<lb/> nerstag und Charsamstag, oder wo es sonst von der<lb/> betreffenden kirchlichen Behörde verboten ist, wird hier<lb/> nimmer Fleisch gegessen<note place="foot" n="**)"><p>Auch wird an Fasttagen, wo es die kirchliche Vor-<lb/> schrift also mit sich bringt, <hi rendition="#g">nur</hi> einmal Fleisch gegessen.</p></note>, eben so an den Fasttagen<lb/> von den Fastenpflichtigen gefastet; – und was sonst<lb/> unter den Mitgliedern unserer h. Kirche in einer<lb/> gewissen Allgemeinheit an Sitten, Gewohnheiten und<lb/> Weisen besteht, das findet hier seine gebührende Be-<lb/> rücksichtigung; – fernerhin finden in der Ordnung<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [97/0100]
Demgemäß ist von der Ordnung eines guten
christlichen Hauses ausgeschlossen jegliche unchristliche
Weise und Gewohnheit, – die Gewohnheit zornmü-
thiger Ereiferung, des Schimpfens und Fluchens;
die häßliche Gewohnheit des Lügens; die Gewohnheit
des bösen Tadels und der übeln Nachrede über An-
dere; vollends jegliche lockere, leichtfertige, unzüch-
tige Rede oder frivole Aeußerung über die Lehren
und Gebräuche der h. Kirche.
Hingegen, was wahrhaft christlich, was Gottes
h. Wille ist, das hat in der Ordnung eines christ-
lichen Hauses Platz: Es wird vor und nach Tisch
gebetet, desgleichen am Morgen und Abende; – an
Sonn- und Festtagen ruhet jegliche Arbeit *), welche
nicht durch die Noth geboten ist; da wird zur Bei-
wohnung der h. Messe, der Predigt, der Andachten
die Kirche besucht; – zur Zeit gehen die Glieder
des Hauses zur h. Beicht und Communion; – an
den Freitagen, am Aschermittwoch, am Grünendon-
nerstag und Charsamstag, oder wo es sonst von der
betreffenden kirchlichen Behörde verboten ist, wird hier
nimmer Fleisch gegessen **), eben so an den Fasttagen
von den Fastenpflichtigen gefastet; – und was sonst
unter den Mitgliedern unserer h. Kirche in einer
gewissen Allgemeinheit an Sitten, Gewohnheiten und
Weisen besteht, das findet hier seine gebührende Be-
rücksichtigung; – fernerhin finden in der Ordnung
*) „Sechs Tage sollst du arbeiten,“ spricht der Herr,
„und alle deine Geschäfte thun; am siebenten Tage sollst
du keine Arbeit thun, weder du, noch dein Sohn,
noch deine Tochter u. s. w.“
**) Auch wird an Fasttagen, wo es die kirchliche Vor-
schrift also mit sich bringt, nur einmal Fleisch gegessen.
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