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Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874.

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so hätten wir damit in allgemeinen Zügen einen Ent-
wurf für die Regel und Ordnung, für das Statut
eines christlichen Hauses gegeben. Es wäre das
Gesetz des Hauses, der Familie und die Aufgabe
des Vaters, als ihres Hauptes,

b) über die treue Einhaltung desselben zu wachen.

Kehren wir noch einmal zu dem Vorstande eines
Priesterseminars zurück, so wird derselbe ganz nach
dem Maße, als ihm die Heranbildung guter Geist-
lichen am Herzen liegt und als er in den einzelnen
Bestimmungen des Statuts nothwendige und nützliche
Mittel dazu anerkennt, es sich auch angelegen sein lassen,
nach Kräften dahin zu wirken, daß dieselben von den
Zöglingen treu und gewissenhaft beobachtet werden.
In dem eben Gesagten haben wir nun das, was von
Bedeutung ist, damit die Kinder zu guten Menschen
und Christen heranwachsen, in einer Regel zusammen-
gestellt; jeder gute und einsichtige Vater, dem die gute
Erziehung der Kinder am Herzen liegt, wird daher
auch auf's Angelegentlichste darauf bedacht sein, die
Kinder zur treuesten Beobachtung alles dessen, was
er ihnen als Gesetz und Ordnung vorgeschrieben hat,
anzuhalten.

Das ist des Vaters Wille - das Kind weiß
es - und eben daher, wie Jedes, was der Vater
ohne Widerstreit gegen Gottes Willen will und ge-
bietet, seine Pflicht. Es muß gehorsam sein; im
Gehorsam des Vaters Willen erfüllen.

Gehorsam; in der treuen Uebung desselben
liegt schon an sich der höchste Segen für das Kind.
Wird ja dadurch im Menschen das, was ein so großes
Hinderniß an der treuen Erfüllung des göttlichen

so hätten wir damit in allgemeinen Zügen einen Ent-
wurf für die Regel und Ordnung, für das Statut
eines christlichen Hauses gegeben. Es wäre das
Gesetz des Hauses, der Familie und die Aufgabe
des Vaters, als ihres Hauptes,

b) über die treue Einhaltung desselben zu wachen.

Kehren wir noch einmal zu dem Vorstande eines
Priesterseminars zurück, so wird derselbe ganz nach
dem Maße, als ihm die Heranbildung guter Geist-
lichen am Herzen liegt und als er in den einzelnen
Bestimmungen des Statuts nothwendige und nützliche
Mittel dazu anerkennt, es sich auch angelegen sein lassen,
nach Kräften dahin zu wirken, daß dieselben von den
Zöglingen treu und gewissenhaft beobachtet werden.
In dem eben Gesagten haben wir nun das, was von
Bedeutung ist, damit die Kinder zu guten Menschen
und Christen heranwachsen, in einer Regel zusammen-
gestellt; jeder gute und einsichtige Vater, dem die gute
Erziehung der Kinder am Herzen liegt, wird daher
auch auf's Angelegentlichste darauf bedacht sein, die
Kinder zur treuesten Beobachtung alles dessen, was
er ihnen als Gesetz und Ordnung vorgeschrieben hat,
anzuhalten.

Das ist des Vaters Wille – das Kind weiß
es – und eben daher, wie Jedes, was der Vater
ohne Widerstreit gegen Gottes Willen will und ge-
bietet, seine Pflicht. Es muß gehorsam sein; im
Gehorsam des Vaters Willen erfüllen.

Gehorsam; in der treuen Uebung desselben
liegt schon an sich der höchste Segen für das Kind.
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Hinderniß an der treuen Erfüllung des göttlichen

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[101/0104] so hätten wir damit in allgemeinen Zügen einen Ent- wurf für die Regel und Ordnung, für das Statut eines christlichen Hauses gegeben. Es wäre das Gesetz des Hauses, der Familie und die Aufgabe des Vaters, als ihres Hauptes, b) über die treue Einhaltung desselben zu wachen. Kehren wir noch einmal zu dem Vorstande eines Priesterseminars zurück, so wird derselbe ganz nach dem Maße, als ihm die Heranbildung guter Geist- lichen am Herzen liegt und als er in den einzelnen Bestimmungen des Statuts nothwendige und nützliche Mittel dazu anerkennt, es sich auch angelegen sein lassen, nach Kräften dahin zu wirken, daß dieselben von den Zöglingen treu und gewissenhaft beobachtet werden. In dem eben Gesagten haben wir nun das, was von Bedeutung ist, damit die Kinder zu guten Menschen und Christen heranwachsen, in einer Regel zusammen- gestellt; jeder gute und einsichtige Vater, dem die gute Erziehung der Kinder am Herzen liegt, wird daher auch auf's Angelegentlichste darauf bedacht sein, die Kinder zur treuesten Beobachtung alles dessen, was er ihnen als Gesetz und Ordnung vorgeschrieben hat, anzuhalten. Das ist des Vaters Wille – das Kind weiß es – und eben daher, wie Jedes, was der Vater ohne Widerstreit gegen Gottes Willen will und ge- bietet, seine Pflicht. Es muß gehorsam sein; im Gehorsam des Vaters Willen erfüllen. Gehorsam; in der treuen Uebung desselben liegt schon an sich der höchste Segen für das Kind. Wird ja dadurch im Menschen das, was ein so großes Hinderniß an der treuen Erfüllung des göttlichen

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Zitationshilfe: Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/104>, abgerufen am 23.11.2024.