in den meisten Fällen schon in jene Zeit des Lebens fällt, wo der Mensch weder die gehörige Reife des Verstandes, noch die hinlängliche Lebenskenntniß und Erfahrung hat, um richtig zu urtheilen und zu ent- scheiden, so soll, wie die Mutter, so insbesondere der Vater mit seinem reifern Verstande, mit seiner Le- benskenntniß und Erfahrung dem Sohne unterweisend und rathend zur Seite stehen. Liegt ja darin der Grund jenes weisen Rathschlusses Gottes, wonach Er das kindliche und jugendliche Alter unter die Ob- hut und Leitung der Eltern gestellt hat, auf daß diese ersetzen sollten, was dem Kinde noch abgeht.
Wird es daher den Kindern als h. Pflicht an's Herz gelegt, ihren Beruf und einen neuen Stand nicht zu wählen, ohne die Meinung der Eltern er- fahren und ihren Rath eingeholt zu haben, so sollen die Eltern, die Väter es sich am Herzen liegen lassen, über den Beruf ihrer Kinder klar zu werden, um guten Rath ertheilen zu können.
Mitunter ist das nicht schwer; der Beruf des Sohnes stellt sich gewissermaßen von selbst heraus. Es tritt von früh an eine entschiedene Neigung zu einem bestimmten Stande, Geschäfte, Handwerke u. s. w. im Sohne auf; ein gutes Zeichen für den Beruf dazu, vollends, wenn auch die entsprechenden Gaben, ein gewisses angebornes Geschick dafür, vielleicht sogar in ausnehmender Art sich zeigen, und in den sonstigen Verhältnissen kein Hinderniß liegt. - Oder, Um- stände und Verhältnisse sind der Art oder gestalten sich so, daß es sich gewissermaßen von selbst versteht, daß z. B. der Sohn zur Zeit das Geschäft, das Handwerk, das Anwesen des Vaters fortsetze; wie- derum ein gutes Zeichen dafür, daß dies der Beruf
in den meisten Fällen schon in jene Zeit des Lebens fällt, wo der Mensch weder die gehörige Reife des Verstandes, noch die hinlängliche Lebenskenntniß und Erfahrung hat, um richtig zu urtheilen und zu ent- scheiden, so soll, wie die Mutter, so insbesondere der Vater mit seinem reifern Verstande, mit seiner Le- benskenntniß und Erfahrung dem Sohne unterweisend und rathend zur Seite stehen. Liegt ja darin der Grund jenes weisen Rathschlusses Gottes, wonach Er das kindliche und jugendliche Alter unter die Ob- hut und Leitung der Eltern gestellt hat, auf daß diese ersetzen sollten, was dem Kinde noch abgeht.
Wird es daher den Kindern als h. Pflicht an's Herz gelegt, ihren Beruf und einen neuen Stand nicht zu wählen, ohne die Meinung der Eltern er- fahren und ihren Rath eingeholt zu haben, so sollen die Eltern, die Väter es sich am Herzen liegen lassen, über den Beruf ihrer Kinder klar zu werden, um guten Rath ertheilen zu können.
Mitunter ist das nicht schwer; der Beruf des Sohnes stellt sich gewissermaßen von selbst heraus. Es tritt von früh an eine entschiedene Neigung zu einem bestimmten Stande, Geschäfte, Handwerke u. s. w. im Sohne auf; ein gutes Zeichen für den Beruf dazu, vollends, wenn auch die entsprechenden Gaben, ein gewisses angebornes Geschick dafür, vielleicht sogar in ausnehmender Art sich zeigen, und in den sonstigen Verhältnissen kein Hinderniß liegt. – Oder, Um- stände und Verhältnisse sind der Art oder gestalten sich so, daß es sich gewissermaßen von selbst versteht, daß z. B. der Sohn zur Zeit das Geschäft, das Handwerk, das Anwesen des Vaters fortsetze; wie- derum ein gutes Zeichen dafür, daß dies der Beruf
<TEI><text><body><div><div><div><p><pbfacs="#f0133"xml:id="C889V3_001_1874_pb0130_0001"n="130"/>
in den meisten Fällen schon in jene Zeit des Lebens<lb/>
fällt, wo der Mensch weder die gehörige Reife des<lb/>
Verstandes, noch die hinlängliche Lebenskenntniß und<lb/>
Erfahrung hat, um richtig zu urtheilen und zu ent-<lb/>
scheiden, so soll, wie die Mutter, so insbesondere der<lb/>
Vater mit seinem reifern Verstande, mit seiner Le-<lb/>
benskenntniß und Erfahrung dem Sohne unterweisend<lb/>
und rathend zur Seite stehen. Liegt ja darin der<lb/>
Grund jenes weisen Rathschlusses Gottes, wonach<lb/>
Er das kindliche und jugendliche Alter unter die Ob-<lb/>
hut und Leitung der Eltern gestellt hat, auf daß<lb/>
diese ersetzen sollten, was dem Kinde noch abgeht.</p><p>Wird es daher den Kindern als h. Pflicht an's<lb/>
Herz gelegt, ihren Beruf und einen neuen Stand<lb/>
nicht zu wählen, ohne die Meinung der Eltern er-<lb/>
fahren und ihren Rath eingeholt zu haben, so sollen<lb/>
die Eltern, die Väter es sich am Herzen liegen lassen,<lb/>
über den Beruf ihrer Kinder klar zu werden, um<lb/>
guten Rath ertheilen zu können.</p><p>Mitunter ist das nicht schwer; der Beruf des<lb/>
Sohnes stellt sich gewissermaßen von selbst heraus.<lb/>
Es tritt von früh an eine entschiedene Neigung zu<lb/>
einem bestimmten Stande, Geschäfte, Handwerke u.<lb/>
s. w. im Sohne auf; ein gutes Zeichen für den Beruf<lb/>
dazu, vollends, wenn auch die entsprechenden Gaben,<lb/>
ein gewisses angebornes Geschick dafür, vielleicht sogar<lb/>
in ausnehmender Art sich zeigen, und in den sonstigen<lb/>
Verhältnissen kein Hinderniß liegt. – Oder, Um-<lb/>
stände und Verhältnisse sind <hirendition="#g">der</hi> Art oder gestalten<lb/>
sich so, daß es sich gewissermaßen von selbst versteht,<lb/>
daß z. B. der Sohn zur Zeit das Geschäft, das<lb/>
Handwerk, das Anwesen des Vaters fortsetze; wie-<lb/>
derum ein gutes Zeichen dafür, daß dies der Beruf<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[130/0133]
in den meisten Fällen schon in jene Zeit des Lebens
fällt, wo der Mensch weder die gehörige Reife des
Verstandes, noch die hinlängliche Lebenskenntniß und
Erfahrung hat, um richtig zu urtheilen und zu ent-
scheiden, so soll, wie die Mutter, so insbesondere der
Vater mit seinem reifern Verstande, mit seiner Le-
benskenntniß und Erfahrung dem Sohne unterweisend
und rathend zur Seite stehen. Liegt ja darin der
Grund jenes weisen Rathschlusses Gottes, wonach
Er das kindliche und jugendliche Alter unter die Ob-
hut und Leitung der Eltern gestellt hat, auf daß
diese ersetzen sollten, was dem Kinde noch abgeht.
Wird es daher den Kindern als h. Pflicht an's
Herz gelegt, ihren Beruf und einen neuen Stand
nicht zu wählen, ohne die Meinung der Eltern er-
fahren und ihren Rath eingeholt zu haben, so sollen
die Eltern, die Väter es sich am Herzen liegen lassen,
über den Beruf ihrer Kinder klar zu werden, um
guten Rath ertheilen zu können.
Mitunter ist das nicht schwer; der Beruf des
Sohnes stellt sich gewissermaßen von selbst heraus.
Es tritt von früh an eine entschiedene Neigung zu
einem bestimmten Stande, Geschäfte, Handwerke u.
s. w. im Sohne auf; ein gutes Zeichen für den Beruf
dazu, vollends, wenn auch die entsprechenden Gaben,
ein gewisses angebornes Geschick dafür, vielleicht sogar
in ausnehmender Art sich zeigen, und in den sonstigen
Verhältnissen kein Hinderniß liegt. – Oder, Um-
stände und Verhältnisse sind der Art oder gestalten
sich so, daß es sich gewissermaßen von selbst versteht,
daß z. B. der Sohn zur Zeit das Geschäft, das
Handwerk, das Anwesen des Vaters fortsetze; wie-
derum ein gutes Zeichen dafür, daß dies der Beruf
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 130. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/133>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.