Verläugnung des Glaubens gleich, weshalb auch die h. Kirche solche Ehen von vornherein verboten hat und jede Betheiligung an ihrer Schließung entschieden ablehnt. Aber bietet jene Vereinbarung, so feierlich sie auch geschlossen und so aufrichtig auch die ent- sprechende Zusage gewesen sein mag, nun auch wirk- lich die Bürgschaft dafür, daß die Kinder zur Zeit katholisch erzogen werden? Wie, wenn der protestan- tische Theil, vielleicht von Verwandten, von Vorge- setzten, oder auf eine sonstige Art beeinflußt, oder von selbst seinem Versprechen untreu wird? Solche Fälle sind gar nicht so selten. - Oder wenn Ver- setzungen in rein protestantische Gegenden führen, wo der katholische Theil für sich und Kinder weder einen katholischen Geistlichen, noch Kirche, noch Schule fin- det? - Oder, es stirbt der katholische Theil vor der Zeit; nun sind die armen Kinder dem protestantischen Theile gänzlich anheimgegeben; vielleicht schreitet dieser noch überdies zu einer zweiten Ehe mit einer pro- testantischen Person. Woher sollen nun die Kinder - wenn man sie nicht gar nöthigt, protestantisch zu werden - eine katholische Erziehung bekommen?
O wie traurig gestaltet sich meist das Loos der Kinder in religiöser Beziehung in solchen gemischten Ehen! Was für Kinder oft, welche aus ihnen her- vorgehen! Und welche Wucht von Verantwortung wälzt sich dadurch auf das Gewissen der Person, welche durch ihren Leichtsinn die oft so traurigen Folgen solcher Ehen herbeigeführt hat, - und vielleicht noch mehr auf das Gewissen der Eltern, welche sol- chem Leichtsinn nicht nach Pflicht entgegengetreten sind!
Aber auch selbst im günstigsten Falle, daß näm- lich die katholische Erziehung der Kinder nicht auf
Verläugnung des Glaubens gleich, weshalb auch die h. Kirche solche Ehen von vornherein verboten hat und jede Betheiligung an ihrer Schließung entschieden ablehnt. Aber bietet jene Vereinbarung, so feierlich sie auch geschlossen und so aufrichtig auch die ent- sprechende Zusage gewesen sein mag, nun auch wirk- lich die Bürgschaft dafür, daß die Kinder zur Zeit katholisch erzogen werden? Wie, wenn der protestan- tische Theil, vielleicht von Verwandten, von Vorge- setzten, oder auf eine sonstige Art beeinflußt, oder von selbst seinem Versprechen untreu wird? Solche Fälle sind gar nicht so selten. – Oder wenn Ver- setzungen in rein protestantische Gegenden führen, wo der katholische Theil für sich und Kinder weder einen katholischen Geistlichen, noch Kirche, noch Schule fin- det? – Oder, es stirbt der katholische Theil vor der Zeit; nun sind die armen Kinder dem protestantischen Theile gänzlich anheimgegeben; vielleicht schreitet dieser noch überdies zu einer zweiten Ehe mit einer pro- testantischen Person. Woher sollen nun die Kinder – wenn man sie nicht gar nöthigt, protestantisch zu werden – eine katholische Erziehung bekommen?
O wie traurig gestaltet sich meist das Loos der Kinder in religiöser Beziehung in solchen gemischten Ehen! Was für Kinder oft, welche aus ihnen her- vorgehen! Und welche Wucht von Verantwortung wälzt sich dadurch auf das Gewissen der Person, welche durch ihren Leichtsinn die oft so traurigen Folgen solcher Ehen herbeigeführt hat, – und vielleicht noch mehr auf das Gewissen der Eltern, welche sol- chem Leichtsinn nicht nach Pflicht entgegengetreten sind!
Aber auch selbst im günstigsten Falle, daß näm- lich die katholische Erziehung der Kinder nicht auf
<TEI><text><body><div><div><p><pbfacs="#f0145"xml:id="C889V3_001_1874_pb0142_0001"n="142"/>
Verläugnung des Glaubens gleich, weshalb auch die<lb/>
h. Kirche <hirendition="#g">solche</hi> Ehen von vornherein verboten hat<lb/>
und jede Betheiligung an ihrer Schließung entschieden<lb/>
ablehnt. Aber bietet jene Vereinbarung, so feierlich<lb/>
sie auch geschlossen und so aufrichtig auch die ent-<lb/>
sprechende Zusage gewesen sein mag, nun auch wirk-<lb/>
lich die Bürgschaft dafür, daß die Kinder zur Zeit<lb/>
katholisch erzogen werden? Wie, wenn der protestan-<lb/>
tische Theil, vielleicht von Verwandten, von Vorge-<lb/>
setzten, oder auf eine sonstige Art beeinflußt, oder<lb/>
von selbst seinem Versprechen untreu wird? Solche<lb/>
Fälle sind gar nicht so selten. – Oder wenn Ver-<lb/>
setzungen in rein protestantische Gegenden führen, wo<lb/>
der katholische Theil für sich und Kinder weder einen<lb/>
katholischen Geistlichen, noch Kirche, noch Schule fin-<lb/>
det? – Oder, es stirbt der katholische Theil vor der<lb/>
Zeit; nun sind die armen Kinder dem protestantischen<lb/>
Theile gänzlich anheimgegeben; vielleicht schreitet dieser<lb/>
noch überdies zu einer zweiten Ehe mit einer pro-<lb/>
testantischen Person. Woher sollen nun die Kinder<lb/>– wenn man sie nicht gar nöthigt, protestantisch zu<lb/>
werden – eine katholische Erziehung bekommen?</p><p>O wie traurig gestaltet sich meist das Loos der<lb/>
Kinder in religiöser Beziehung in solchen gemischten<lb/>
Ehen! Was für Kinder oft, welche aus ihnen her-<lb/>
vorgehen! Und welche Wucht von Verantwortung<lb/>
wälzt sich dadurch auf das Gewissen der Person,<lb/>
welche durch ihren Leichtsinn die oft so traurigen<lb/>
Folgen solcher Ehen herbeigeführt hat, – und vielleicht<lb/>
noch mehr auf das Gewissen der Eltern, welche sol-<lb/>
chem Leichtsinn nicht nach Pflicht entgegengetreten sind!</p><p>Aber auch selbst im günstigsten Falle, daß näm-<lb/>
lich die katholische Erziehung der Kinder nicht auf<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[142/0145]
Verläugnung des Glaubens gleich, weshalb auch die
h. Kirche solche Ehen von vornherein verboten hat
und jede Betheiligung an ihrer Schließung entschieden
ablehnt. Aber bietet jene Vereinbarung, so feierlich
sie auch geschlossen und so aufrichtig auch die ent-
sprechende Zusage gewesen sein mag, nun auch wirk-
lich die Bürgschaft dafür, daß die Kinder zur Zeit
katholisch erzogen werden? Wie, wenn der protestan-
tische Theil, vielleicht von Verwandten, von Vorge-
setzten, oder auf eine sonstige Art beeinflußt, oder
von selbst seinem Versprechen untreu wird? Solche
Fälle sind gar nicht so selten. – Oder wenn Ver-
setzungen in rein protestantische Gegenden führen, wo
der katholische Theil für sich und Kinder weder einen
katholischen Geistlichen, noch Kirche, noch Schule fin-
det? – Oder, es stirbt der katholische Theil vor der
Zeit; nun sind die armen Kinder dem protestantischen
Theile gänzlich anheimgegeben; vielleicht schreitet dieser
noch überdies zu einer zweiten Ehe mit einer pro-
testantischen Person. Woher sollen nun die Kinder
– wenn man sie nicht gar nöthigt, protestantisch zu
werden – eine katholische Erziehung bekommen?
O wie traurig gestaltet sich meist das Loos der
Kinder in religiöser Beziehung in solchen gemischten
Ehen! Was für Kinder oft, welche aus ihnen her-
vorgehen! Und welche Wucht von Verantwortung
wälzt sich dadurch auf das Gewissen der Person,
welche durch ihren Leichtsinn die oft so traurigen
Folgen solcher Ehen herbeigeführt hat, – und vielleicht
noch mehr auf das Gewissen der Eltern, welche sol-
chem Leichtsinn nicht nach Pflicht entgegengetreten sind!
Aber auch selbst im günstigsten Falle, daß näm-
lich die katholische Erziehung der Kinder nicht auf
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 142. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/145>, abgerufen am 27.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.