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Crosner, Alexius: Ein Sermon von der heiligen Christlichen Kirchen. Wittenberg, 1531.

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das ware herrliche grosse reich Ihesu Christi ist.

IIII.
Der vierde Artikel.
Was der kirchen gewalt / vnd wem er geben sey.

Was der Kirchen gewalt / dienst odder ampt / vnd wem er geben / sey / Gegründet im Euangelio / Dir wil jch des himelreichs Schlüssel geben / alles was du auff erden binden wirst / sol auch im himel gebunden sein / vnd alles was du auff erden lösen wirst / sol auch los sein im himel.

Kirch gewalt

Dieser Kirchen gewalt / ist nicht die gewalt vnd macht des Bapsts / odder andern Kirchendiener / jres gefallens den himel auff vnd zu zusperren / gebot / verbot / statut / satzung vnd ordnung zu machen / vnd die see len vnd gewissen / damit zu binden vnd entbinden (wie Misbrauch der schlüssel.sie denn mit den Schlüsseln zu fern vmb sich greiffen / vnd alles jr vngereimet furnemen / der schlüssel gewalt heissen / Gleichsam die Schalcksschlüssel / so man dietterich nennet / odder die gemeine grobe hausschlüssel / Schalcksschlüssel. Diettrich. Hausschlüsselwelchs eckse vnd beil sind etc. on allen vnterscheid / alle schlos vnd gewarsame / zugleich gewaltiglich vnd dieblich schliessen odder öffnen / Als sie denn auch fast aller wellt schetze / durch solchen der Schlüssel misbrauch / auffgeschlossen / vnd beider weise gewaltiglich vnd vntrewlich Brauch der schlüssel.an sich bracht haben etc.) Sondern ist warlich der gewalt / das reine / lauter / vngefelschte Gotts wort / vnd Euangelion Christi zu füren vnd predigen / vnd Entbinden. Binden.durch dasselb die Sacrament austeilen / vnd den gleubigen jre sund auff lösen / entbinden / nachlassen / verzeihen odder vergeben / Aber den vngleubigen die selben binden odder vorbehalten / vnd nicht auff lösen / verzeihen Souiel hastu / souiel du gleu bst / vnd widde rumb.noch vergeben (denn so viel hastu vnd wirdest gelöset / so viel du gleubest / so viel hastu nicht / vnd wirdest fester gebunden / so viel du nicht gleubest) Auch die jhenigen / so dem wort Gottes offentlich zu wider vnd entge-

das ware herrliche grosse reich Ihesu Christi ist.

IIII.
Der vierde Artikel.
Was der kirchen gewalt / vnd wem er geben sey.

Was der Kirchen gewalt / dienst odder ampt / vnd wem er geben / sey / Gegründet im Euangelio / Dir wil jch des himelreichs Schlüssel geben / alles was du auff erden binden wirst / sol auch im himel gebunden sein / vnd alles was du auff erden lösen wirst / sol auch los sein im himel.

Kirch gewalt

Dieser Kirchen gewalt / ist nicht die gewalt vnd macht des Bapsts / odder andern Kirchendiener / jres gefallens den himel auff vnd zu zusperren / gebot / verbot / statut / satzung vnd ordnung zu machen / vnd die see len vnd gewissen / damit zu binden vnd entbinden (wie Misbrauch der schlüssel.sie denn mit den Schlüsseln zu fern vmb sich greiffen / vnd alles jr vngereimet furnemen / der schlüssel gewalt heissen / Gleichsam die Schalcksschlüssel / so man dietterich nennet / odder die gemeine grobe hausschlüssel / Schalcksschlüssel. Diettrich. Hausschlüsselwelchs eckse vnd beil sind etc. on allen vnterscheid / alle schlos vnd gewarsame / zugleich gewaltiglich vnd dieblich schliessen odder öffnen / Als sie denn auch fast aller wellt schetze / durch solchen der Schlüssel misbrauch / auffgeschlossen / vnd beider weise gewaltiglich vnd vntrewlich Brauch der schlüssel.an sich bracht haben etc.) Sondern ist warlich der gewalt / das reine / lauter / vngefelschte Gotts wort / vnd Euangelion Christi zu füren vnd predigen / vnd Entbinden. Binden.durch dasselb die Sacrament austeilen / vnd den gleubigen jre sund auff lösen / entbinden / nachlassen / verzeihen odder vergeben / Aber den vngleubigen die selben binden odder vorbehalten / vnd nicht auff lösen / verzeihen Souiel hastu / souiel du gleu bst / vnd widde rumb.noch vergeben (denn so viel hastu vnd wirdest gelöset / so viel du gleubest / so viel hastu nicht / vnd wirdest fester gebundẽ / so viel du nicht gleubest) Auch die jhenigen / so dem wort Gottes offentlich zu wider vnd entge-

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[0110] das ware herrliche grosse reich Ihesu Christi ist. Der vierde Artikel. Was der Kirchen gewalt / dienst odder ampt / vnd wem er geben / sey / Gegründet im Euangelio / Dir wil jch des himelreichs Schlüssel geben / alles was du auff erden binden wirst / sol auch im himel gebunden sein / vnd alles was du auff erden lösen wirst / sol auch los sein im himel. Dieser Kirchen gewalt / ist nicht die gewalt vnd macht des Bapsts / odder andern Kirchendiener / jres gefallens den himel auff vnd zu zusperren / gebot / verbot / statut / satzung vnd ordnung zu machen / vnd die see len vnd gewissen / damit zu binden vnd entbinden (wie sie denn mit den Schlüsseln zu fern vmb sich greiffen / vnd alles jr vngereimet furnemen / der schlüssel gewalt heissen / Gleichsam die Schalcksschlüssel / so man dietterich nennet / odder die gemeine grobe hausschlüssel / welchs eckse vnd beil sind etc. on allen vnterscheid / alle schlos vnd gewarsame / zugleich gewaltiglich vnd dieblich schliessen odder öffnen / Als sie denn auch fast aller wellt schetze / durch solchen der Schlüssel misbrauch / auffgeschlossen / vnd beider weise gewaltiglich vnd vntrewlich an sich bracht haben etc.) Sondern ist warlich der gewalt / das reine / lauter / vngefelschte Gotts wort / vnd Euangelion Christi zu füren vnd predigen / vnd durch dasselb die Sacrament austeilen / vnd den gleubigen jre sund auff lösen / entbinden / nachlassen / verzeihen odder vergeben / Aber den vngleubigen die selben binden odder vorbehalten / vnd nicht auff lösen / verzeihen noch vergeben (denn so viel hastu vnd wirdest gelöset / so viel du gleubest / so viel hastu nicht / vnd wirdest fester gebundẽ / so viel du nicht gleubest) Auch die jhenigen / so dem wort Gottes offentlich zu wider vnd entge- Misbrauch der schlüssel. Schalcksschlüssel. Diettrich. Hausschlüssel Brauch der schlüssel. Entbinden. Binden. Souiel hastu / souiel du gleu bst / vnd widde rumb.

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Zitationshilfe: Crosner, Alexius: Ein Sermon von der heiligen Christlichen Kirchen. Wittenberg, 1531, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/crosner_sermon2_1531/110>, abgerufen am 24.11.2024.