Crosner, Alexius: Ein Sermon von der heiligen Christlichen Kirchen. Wittenberg, 1531.ne / hoheschulen etc. Auch weder Reich / noch Reichstage / noch Keiser / Könige / Fursten / Herrn / odder der etwasGottes wort an sich selbs / hat keinen menschlichen richter noch ausleger. / was von blut vnd fleisch / vnd also vom menschen vnd aller welt ist / vnd von aller derselben besten krafft / macht / vernunfft / kunst / weisheit / mennige odder vile / altem gebrauch / langer vbung / gewonheit vnd herkomen etc. vber dis gnaden wort Gottes zu richten / zu vrteilen vnd zuerkennen / noch dasselb zu deuten / zuerleutern / auszulegen / zu limitirn odder messigen etc. einigen gewalt noch macht haben / als vber andere zeitliche haGott selbs sei nes worts richter vnd ausleger. be vnd gut / Sondern allein Gott selbs / Als wie er das wort selbs ist / Johan. 1. Also auch wil er selbs darüber / der einig vnd allein Richter / erkenner / deuter / erleutrer vnd erleuchter / verklerer vnd ausleger sein / wie volgen wird. Nach dem sich aber / an solchem einigen einhelligenWie jnn vngleichem verstand des worts gehandelt werden sol. Gottes wort (doch nicht aus schuld desselben worts / sondern derer / so da mehr weise sein wollen / denn sie sollen / Rom. 12.) vielfeltiger vngleicher / vnd vnrechter verstand zutregt / wie denn leider jtzt des grossen ergerlichen / vnd Gottslesterlichen jrsals / fast aller dinge jnnIrsall fast aller dinge. der gantzen Kirchen vnd Christenheit / keine zal / masse noch ende ist / vnd dennoch ein jeder auff beide vnirsaleGemeiner / auffs wort vnd die Kirch beruff. / das wort vnd die Kirch / als mit jnen eintrechtiglich haltend / sich beruffet vnd fusset / vnd darauff allenthalb zeucht vnd fleucht / dadurch ein jeder gerecht / vnd niemand vnrecht sein wil / vnd also des jrrens nicht wenigerJeder wil gerecht / vnd niemand vnrecht sein. / sondern von tag zu tag vnendlich mehr vnd mehr wird etc. Solchem jrsal zu weren / mögen vnd sollen Bapst /Vom beruff der Concilien vnd anderer Christlicher versamlung. Bischone / Pfarherrn / Prediger etc. als Kirchendiener / die darumb verordent vnd da sind / Auch mit zuthun der Oberkeit / des Keisers / Königen / Fursten etc. als der Kirchen eingeleibten gliedern vnd verwanten / Ein Ge mein / offen / frey vnd Christlich Concilij / oder sonst ein ne / hoheschulen etc. Auch weder Reich / noch Reichstage / noch Keiser / Könige / Fursten / Herrn / odder der etwasGottes wort an sich selbs / hat keinen menschlichen richter noch ausleger. / was von blut vnd fleisch / vnd also vom menschen vnd aller welt ist / vnd von aller derselben besten krafft / macht / vernunfft / kunst / weisheit / mennige odder vile / altem gebrauch / langer vbung / gewonheit vnd herkomen etc. vber dis gnaden wort Gottes zu richten / zu vrteilen vnd zuerkennen / noch dasselb zu deuten / zuerleutern / auszulegen / zu limitirn odder messigen etc. einigen gewalt noch macht haben / als vber andere zeitliche haGott selbs sei nes worts richter vnd ausleger. be vnd gut / Sondern allein Gott selbs / Als wie er das wort selbs ist / Johan. 1. Also auch wil er selbs darüber / der einig vnd allein Richter / erkenner / deuter / erleutrer vnd erleuchter / verklerer vnd ausleger sein / wie volgen wird. Nach dem sich aber / an solchem einigen einhelligenWie jnn vngleichem verstand des worts gehandelt werden sol. Gottes wort (doch nicht aus schuld desselben worts / sondern derer / so da mehr weise sein wollen / denn sie sollen / Rom. 12.) vielfeltiger vngleicher / vnd vnrechter verstand zutregt / wie denn leider jtzt des grossen ergerlichen / vnd Gottslesterlichen jrsals / fast aller dinge jnnIrsall fast aller dinge. der gantzen Kirchen vnd Christenheit / keine zal / masse noch ende ist / vnd dennoch ein jeder auff beide vnirsaleGemeiner / auffs wort vnd die Kirch beruff. / das wort vnd die Kirch / als mit jnen eintrechtiglich haltend / sich beruffet vñ fusset / vnd darauff allenthalb zeucht vnd fleucht / dadurch ein jeder gerecht / vnd niemand vnrecht sein wil / vnd also des jrrens nicht wenigerJeder wil gerecht / vnd niemand vnrecht sein. / sondern von tag zu tag vnendlich mehr vnd mehr wird etc. Solchem jrsal zu weren / mögen vnd sollen Bapst /Vom beruff der Concilien vnd anderer Christlicher versamlung. 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ne / hoheschulen etc. Auch weder Reich / noch Reichstage / noch Keiser / Könige / Fursten / Herrn / odder der etwas / was von blut vnd fleisch / vnd also vom menschen vnd aller welt ist / vnd von aller derselben besten krafft / macht / vernunfft / kunst / weisheit / mennige odder vile / altem gebrauch / langer vbung / gewonheit vnd herkomen etc. vber dis gnaden wort Gottes zu richten / zu vrteilen vnd zuerkennen / noch dasselb zu deuten / zuerleutern / auszulegen / zu limitirn odder messigen etc. einigen gewalt noch macht haben / als vber andere zeitliche ha be vnd gut / Sondern allein Gott selbs / Als wie er das wort selbs ist / Johan. 1. Also auch wil er selbs darüber / der einig vnd allein Richter / erkenner / deuter / erleutrer vnd erleuchter / verklerer vnd ausleger sein / wie volgen wird.
Gottes wort an sich selbs / hat keinen menschlichen richter noch ausleger.
Gott selbs sei nes worts richter vnd ausleger. Nach dem sich aber / an solchem einigen einhelligen Gottes wort (doch nicht aus schuld desselben worts / sondern derer / so da mehr weise sein wollen / denn sie sollen / Rom. 12.) vielfeltiger vngleicher / vnd vnrechter verstand zutregt / wie denn leider jtzt des grossen ergerlichen / vnd Gottslesterlichen jrsals / fast aller dinge jnn der gantzen Kirchen vnd Christenheit / keine zal / masse noch ende ist / vnd dennoch ein jeder auff beide vnirsale / das wort vnd die Kirch / als mit jnen eintrechtiglich haltend / sich beruffet vñ fusset / vnd darauff allenthalb zeucht vnd fleucht / dadurch ein jeder gerecht / vnd niemand vnrecht sein wil / vnd also des jrrens nicht weniger / sondern von tag zu tag vnendlich mehr vnd mehr wird etc.
Wie jnn vngleichem verstand des worts gehandelt werden sol.
Irsall fast aller dinge.
Gemeiner / auffs wort vnd die Kirch beruff.
Jeder wil gerecht / vnd niemand vnrecht sein. Solchem jrsal zu weren / mögen vnd sollen Bapst / Bischone / Pfarherrn / Prediger etc. als Kirchendiener / die darumb verordent vñ da sind / Auch mit zuthun der Oberkeit / des Keisers / Königen / Fursten etc. als der Kirchen eingeleibten gliedern vnd verwanten / Ein Ge mein / offen / frey vnd Christlich Concilij / oder sonst ein
Vom beruff der Concilien vnd anderer Christlicher versamlung.
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Zitationshilfe: | Crosner, Alexius: Ein Sermon von der heiligen Christlichen Kirchen. Wittenberg, 1531, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/crosner_sermon2_1531/81>, abgerufen am 18.07.2024. |