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Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845.

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2. Die Wahlbewegung.

Noch waren die bretagner Stürme nicht beschwichtigt,
die junge Mannschaft stand unter den Waffen, und ward
von Müttern, Schwestern, Gattinnen und Geliebten mit
Manifesten begrüßt, die ihnen Mundvorrath und im Falle
1789.
Jan. 24.
rühmlicher Wunden Verpflegung boten, -- als das Wahl-
gesetz erschien. Die Aufgabe desselben war verwickelt,
denn eine Wahl der Wähler sollte angeordnet und zugleich
dafür gesorgt werden daß nach altem Herkommen jede De-
putation ihre schriftlichen Instructionen, ihr sogenanntes
Cahier mit sich bringe. Da erhält nun was den dritten
Stand betrifft jeder Franzose von 25 Jahren, der seinen
Wohnort in einer Gemeinde des Wahlbezirks hat und in
der Steuerrolle steht, das Recht zu wählen und gewählt
zu werden, weil aber nicht füglich Alle unmittelbar an
der Wahl theilnehmen können, ist Anstalt getroffen, ein
Procent dieser Berechtigten aus Corporationen, Zünften
oder sonst wählen zu lassen. Diese erste Auswahl begiebt
sich auf das Stadthaus, bringt dort ihre Klagen und

2. Die Wahlbewegung.

Noch waren die bretagner Stürme nicht beſchwichtigt,
die junge Mannſchaft ſtand unter den Waffen, und ward
von Müttern, Schweſtern, Gattinnen und Geliebten mit
Manifeſten begrüßt, die ihnen Mundvorrath und im Falle
1789.
Jan. 24.
rühmlicher Wunden Verpflegung boten, — als das Wahl-
geſetz erſchien. Die Aufgabe deſſelben war verwickelt,
denn eine Wahl der Wähler ſollte angeordnet und zugleich
dafür geſorgt werden daß nach altem Herkommen jede De-
putation ihre ſchriftlichen Inſtructionen, ihr ſogenanntes
Cahier mit ſich bringe. Da erhält nun was den dritten
Stand betrifft jeder Franzoſe von 25 Jahren, der ſeinen
Wohnort in einer Gemeinde des Wahlbezirks hat und in
der Steuerrolle ſteht, das Recht zu wählen und gewählt
zu werden, weil aber nicht füglich Alle unmittelbar an
der Wahl theilnehmen können, iſt Anſtalt getroffen, ein
Procent dieſer Berechtigten aus Corporationen, Zünften
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ſich auf das Stadthaus, bringt dort ihre Klagen und

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[[156]/0166] 2. Die Wahlbewegung. Noch waren die bretagner Stürme nicht beſchwichtigt, die junge Mannſchaft ſtand unter den Waffen, und ward von Müttern, Schweſtern, Gattinnen und Geliebten mit Manifeſten begrüßt, die ihnen Mundvorrath und im Falle rühmlicher Wunden Verpflegung boten, — als das Wahl- geſetz erſchien. Die Aufgabe deſſelben war verwickelt, denn eine Wahl der Wähler ſollte angeordnet und zugleich dafür geſorgt werden daß nach altem Herkommen jede De- putation ihre ſchriftlichen Inſtructionen, ihr ſogenanntes Cahier mit ſich bringe. Da erhält nun was den dritten Stand betrifft jeder Franzoſe von 25 Jahren, der ſeinen Wohnort in einer Gemeinde des Wahlbezirks hat und in der Steuerrolle ſteht, das Recht zu wählen und gewählt zu werden, weil aber nicht füglich Alle unmittelbar an der Wahl theilnehmen können, iſt Anſtalt getroffen, ein Procent dieſer Berechtigten aus Corporationen, Zünften oder ſonſt wählen zu laſſen. Dieſe erſte Auswahl begiebt ſich auf das Stadthaus, bringt dort ihre Klagen und 1789. Jan. 24.

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Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845, S. [156]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_geschichte_1845/166>, abgerufen am 23.11.2024.