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Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845.

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die Reichsgränze, mit Abschaffung der Salzsteuer wird
man sich beschäftigen; eben so mit der Freiheit der Presse,
mit den Verhaftsbriefen und zwar mit diesen so, daß die
Generalstaaten Mittel ausfindig machen sollen, ihre Ab-
schaffung mit der öffentlichen Sicherheit, mit der Noth-
wendigkeit sey's in gewissen Fällen die Ehre der Familien
zu schonen, sey's drohenden Aufstand schnell zu unter-
drücken, sey's den Staat vor verbrecherischen Einverständ-
nissen mit dem Auslande zu bewahren, in Einklang zu
bringen. Aber das Alles ist am Ende nur Nebensache.
Hätte auch der König alle jene Zusagen, deren sich Necker
in seinen Büchern rühmt daß sie in seinem Plane standen,
in der bindendsten Form gegeben, er hätte damit doch
nichts mehr bewirkt, als wenn er den Franzosen bestän-
digen Sonnenschein und reiche Erndten bewilligt hätte.
Denn ohne die Zustimmung der Reichsstände hatte keine
dieser Zusagen Werth, diese aber war nicht zu hoffen,
wenn das Veto jedes Standes verewigt ward.

Der König nahm zum dritten Male das Wort: Sein
Eifer für das öffentliche Wohl sey durch das Gelesene be-
thätigt; lassen die Stände ihn im Stich, so wolle er als
wahrhafter Repräsentant seiner Völker allein ihr Glück
gründen. Man solle sich erinnern daß kein ständischer Be-
schluß zum Gesetz werde ohne königliche Genehmigung.
Man dürfe ihm nicht mistrauen ohne Ungerechtigkeit. Die
Schlußworte sind: "Ich befehle Ihnen, meine Herren,
sich sogleich zu trennen und sich morgen früh jeder in das

die Reichsgränze, mit Abſchaffung der Salzſteuer wird
man ſich beſchäftigen; eben ſo mit der Freiheit der Preſſe,
mit den Verhaftsbriefen und zwar mit dieſen ſo, daß die
Generalſtaaten Mittel ausfindig machen ſollen, ihre Ab-
ſchaffung mit der öffentlichen Sicherheit, mit der Noth-
wendigkeit ſey’s in gewiſſen Fällen die Ehre der Familien
zu ſchonen, ſey’s drohenden Aufſtand ſchnell zu unter-
drücken, ſey’s den Staat vor verbrecheriſchen Einverſtänd-
niſſen mit dem Auslande zu bewahren, in Einklang zu
bringen. Aber das Alles iſt am Ende nur Nebenſache.
Hätte auch der König alle jene Zuſagen, deren ſich Necker
in ſeinen Büchern rühmt daß ſie in ſeinem Plane ſtanden,
in der bindendſten Form gegeben, er hätte damit doch
nichts mehr bewirkt, als wenn er den Franzoſen beſtän-
digen Sonnenſchein und reiche Erndten bewilligt hätte.
Denn ohne die Zuſtimmung der Reichsſtände hatte keine
dieſer Zuſagen Werth, dieſe aber war nicht zu hoffen,
wenn das Veto jedes Standes verewigt ward.

Der König nahm zum dritten Male das Wort: Sein
Eifer für das öffentliche Wohl ſey durch das Geleſene be-
thätigt; laſſen die Stände ihn im Stich, ſo wolle er als
wahrhafter Repräſentant ſeiner Völker allein ihr Glück
gründen. Man ſolle ſich erinnern daß kein ſtändiſcher Be-
ſchluß zum Geſetz werde ohne königliche Genehmigung.
Man dürfe ihm nicht mistrauen ohne Ungerechtigkeit. Die
Schlußworte ſind: „Ich befehle Ihnen, meine Herren,
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[212/0222] die Reichsgränze, mit Abſchaffung der Salzſteuer wird man ſich beſchäftigen; eben ſo mit der Freiheit der Preſſe, mit den Verhaftsbriefen und zwar mit dieſen ſo, daß die Generalſtaaten Mittel ausfindig machen ſollen, ihre Ab- ſchaffung mit der öffentlichen Sicherheit, mit der Noth- wendigkeit ſey’s in gewiſſen Fällen die Ehre der Familien zu ſchonen, ſey’s drohenden Aufſtand ſchnell zu unter- drücken, ſey’s den Staat vor verbrecheriſchen Einverſtänd- niſſen mit dem Auslande zu bewahren, in Einklang zu bringen. Aber das Alles iſt am Ende nur Nebenſache. Hätte auch der König alle jene Zuſagen, deren ſich Necker in ſeinen Büchern rühmt daß ſie in ſeinem Plane ſtanden, in der bindendſten Form gegeben, er hätte damit doch nichts mehr bewirkt, als wenn er den Franzoſen beſtän- digen Sonnenſchein und reiche Erndten bewilligt hätte. Denn ohne die Zuſtimmung der Reichsſtände hatte keine dieſer Zuſagen Werth, dieſe aber war nicht zu hoffen, wenn das Veto jedes Standes verewigt ward. Der König nahm zum dritten Male das Wort: Sein Eifer für das öffentliche Wohl ſey durch das Geleſene be- thätigt; laſſen die Stände ihn im Stich, ſo wolle er als wahrhafter Repräſentant ſeiner Völker allein ihr Glück gründen. Man ſolle ſich erinnern daß kein ſtändiſcher Be- ſchluß zum Geſetz werde ohne königliche Genehmigung. Man dürfe ihm nicht mistrauen ohne Ungerechtigkeit. Die Schlußworte ſind: „Ich befehle Ihnen, meine Herren, ſich ſogleich zu trennen und ſich morgen früh jeder in das

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Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845, S. 212. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_geschichte_1845/222>, abgerufen am 24.11.2024.