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Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845.

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tionalversammlung mit berathender Stimme einzunehmen,
bis die Verfassung demnächst ihre künftige Stellung fest-
setze. Da durchdrang Einige von der linken Seite der Arg-
wohn, Mirabeau wolle seinen künftigen Einfluß sicher
stellen, und einer, sonst ein achtbarer Mann, Professor
des kanonischen Rechtes, der Bretagner Lanjuinais, stellte,
seinen Verdacht wenig verheimlichend, den GegenantragNov. 7.
auf, kein Mitglied der Nationalversammlung dürfe wäh-
rend der Legislatur und auch die nächsten drei Jahre eine
Ministerstelle oder ein Amt oder sonst irgend eine Gunst-
bezeugung von der Staatsregierung annehmen, bei Strafe
der Nichtigkeit und des Verlustes seiner activen Bürger-
rechte für die Dauer von fünf Jahren. Es ist unmöglich
zugleich eindringender und mit schlagenderer Ironie einen
unsinnigen Vorschlag zu bekämpfen als hier Mirabeau
that. Er kann nicht begreifen, wie es mit der verkündig-
ten Gleichheit der Rechte bestehe, daß 1200 Abgeordnete
ihrer nicht genießen sollen, solche Abgeordnete, welche die
Wahl des Volks als seine Auserlesenen bezeichnet hat.
Giebt es einen solchen Überfluß an Begabtheiten? oder
soll der König gezwungen seyn Hofschranzen und über-
haupt solche Leute, welchen das Volk sein Vertrauen
nicht geschenkt hat, denen vorzuziehen, welchen es Ver-
trauen schenkt? -- "Nein ich glaube nicht daß das der
Zweck des Antrages ist, weil niemand mich zwingen wird,
eine abgeschmackte Sache zu glauben. Es muß ein gehei-
mer Grund seyn und ich will versuchen, ob ich ihn er-

tionalverſammlung mit berathender Stimme einzunehmen,
bis die Verfaſſung demnächſt ihre künftige Stellung feſt-
ſetze. Da durchdrang Einige von der linken Seite der Arg-
wohn, Mirabeau wolle ſeinen künftigen Einfluß ſicher
ſtellen, und einer, ſonſt ein achtbarer Mann, Profeſſor
des kanoniſchen Rechtes, der Bretagner Lanjuinais, ſtellte,
ſeinen Verdacht wenig verheimlichend, den GegenantragNov. 7.
auf, kein Mitglied der Nationalverſammlung dürfe wäh-
rend der Legislatur und auch die nächſten drei Jahre eine
Miniſterſtelle oder ein Amt oder ſonſt irgend eine Gunſt-
bezeugung von der Staatsregierung annehmen, bei Strafe
der Nichtigkeit und des Verluſtes ſeiner activen Bürger-
rechte für die Dauer von fünf Jahren. Es iſt unmöglich
zugleich eindringender und mit ſchlagenderer Ironie einen
unſinnigen Vorſchlag zu bekämpfen als hier Mirabeau
that. Er kann nicht begreifen, wie es mit der verkündig-
ten Gleichheit der Rechte beſtehe, daß 1200 Abgeordnete
ihrer nicht genießen ſollen, ſolche Abgeordnete, welche die
Wahl des Volks als ſeine Auserleſenen bezeichnet hat.
Giebt es einen ſolchen Überfluß an Begabtheiten? oder
ſoll der König gezwungen ſeyn Hofſchranzen und über-
haupt ſolche Leute, welchen das Volk ſein Vertrauen
nicht geſchenkt hat, denen vorzuziehen, welchen es Ver-
trauen ſchenkt? — „Nein ich glaube nicht daß das der
Zweck des Antrages iſt, weil niemand mich zwingen wird,
eine abgeſchmackte Sache zu glauben. Es muß ein gehei-
mer Grund ſeyn und ich will verſuchen, ob ich ihn er-

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[301/0311] tionalverſammlung mit berathender Stimme einzunehmen, bis die Verfaſſung demnächſt ihre künftige Stellung feſt- ſetze. Da durchdrang Einige von der linken Seite der Arg- wohn, Mirabeau wolle ſeinen künftigen Einfluß ſicher ſtellen, und einer, ſonſt ein achtbarer Mann, Profeſſor des kanoniſchen Rechtes, der Bretagner Lanjuinais, ſtellte, ſeinen Verdacht wenig verheimlichend, den Gegenantrag auf, kein Mitglied der Nationalverſammlung dürfe wäh- rend der Legislatur und auch die nächſten drei Jahre eine Miniſterſtelle oder ein Amt oder ſonſt irgend eine Gunſt- bezeugung von der Staatsregierung annehmen, bei Strafe der Nichtigkeit und des Verluſtes ſeiner activen Bürger- rechte für die Dauer von fünf Jahren. Es iſt unmöglich zugleich eindringender und mit ſchlagenderer Ironie einen unſinnigen Vorſchlag zu bekämpfen als hier Mirabeau that. Er kann nicht begreifen, wie es mit der verkündig- ten Gleichheit der Rechte beſtehe, daß 1200 Abgeordnete ihrer nicht genießen ſollen, ſolche Abgeordnete, welche die Wahl des Volks als ſeine Auserleſenen bezeichnet hat. Giebt es einen ſolchen Überfluß an Begabtheiten? oder ſoll der König gezwungen ſeyn Hofſchranzen und über- haupt ſolche Leute, welchen das Volk ſein Vertrauen nicht geſchenkt hat, denen vorzuziehen, welchen es Ver- trauen ſchenkt? — „Nein ich glaube nicht daß das der Zweck des Antrages iſt, weil niemand mich zwingen wird, eine abgeſchmackte Sache zu glauben. Es muß ein gehei- mer Grund ſeyn und ich will verſuchen, ob ich ihn er- Nov. 7.

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Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845, S. 301. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_geschichte_1845/311>, abgerufen am 28.11.2024.