sehen, deren Name die Verläumdung entwaffnet und deren Ruf als Privatleute und öffentliche Charaktere auch den zügellosesten Libellisten vom Angriffe zurückschreckt; Män- ner endlich, welche ohne Makel, ohne Eigennutz, ohne Furcht bis zum Grabe stolz seyn werden, solche Freunde und solche Feinde gefunden zu haben."
Mirabeau durfte es wagen nahe am Ziele seiner Rede sich auf die Basis seiner eigenen Verdienste selbstbewußt zu stellen, doch lenkt er ganz am Schlusse fein zu einem noch höheren Standpuncte jener Glücklichen ab, welche einen unbefleckten Privatcharakter mit hohem politischen Verdienst verbinden, wobei wohl jedermann zunächst auf Lafayette hinblickte, welcher es in dieser Frage treulich mit Mirabeau hielt. Diesem standen überall die Flecken seiner Jugend, das unordentliche Leben auch seiner reiferen Tage, das Mistrauen der Guten hemmend entgegen, und wie trübten sie auch diesen Triumph! Denn ein Triumph war es. Man ließ Barnave nicht wieder zu Worte: mit der größten Stimmenmehrheit, keine 50 in der Minori- tät, siegte Mirabeau, nur daß die Fassung seines An- trages der damals geltenden Ansicht etwas näher gebracht ward. Er lautete nun: "Das Recht über Krieg und Frie- den gehört der Nation; der Krieg kann allein durch einen Beschluß der Nationalversammlung erklärt werden, wel- cher auf den ausdrücklichen und nothwendigen Vorschlag des Königs gefaßt und von ihm sanctionirt ist." Mira- beau gab seine beiden Reden im Druck heraus und fügte
Französische Revolution. 21
ſehen, deren Name die Verläumdung entwaffnet und deren Ruf als Privatleute und öffentliche Charaktere auch den zügelloſeſten Libelliſten vom Angriffe zurückſchreckt; Män- ner endlich, welche ohne Makel, ohne Eigennutz, ohne Furcht bis zum Grabe ſtolz ſeyn werden, ſolche Freunde und ſolche Feinde gefunden zu haben.“
Mirabeau durfte es wagen nahe am Ziele ſeiner Rede ſich auf die Baſis ſeiner eigenen Verdienſte ſelbſtbewußt zu ſtellen, doch lenkt er ganz am Schluſſe fein zu einem noch höheren Standpuncte jener Glücklichen ab, welche einen unbefleckten Privatcharakter mit hohem politiſchen Verdienſt verbinden, wobei wohl jedermann zunächſt auf Lafayette hinblickte, welcher es in dieſer Frage treulich mit Mirabeau hielt. Dieſem ſtanden überall die Flecken ſeiner Jugend, das unordentliche Leben auch ſeiner reiferen Tage, das Mistrauen der Guten hemmend entgegen, und wie trübten ſie auch dieſen Triumph! Denn ein Triumph war es. Man ließ Barnave nicht wieder zu Worte: mit der größten Stimmenmehrheit, keine 50 in der Minori- tät, ſiegte Mirabeau, nur daß die Faſſung ſeines An- trages der damals geltenden Anſicht etwas näher gebracht ward. Er lautete nun: „Das Recht über Krieg und Frie- den gehört der Nation; der Krieg kann allein durch einen Beſchluß der Nationalverſammlung erklärt werden, wel- cher auf den ausdrücklichen und nothwendigen Vorſchlag des Königs gefaßt und von ihm ſanctionirt iſt.“ Mira- beau gab ſeine beiden Reden im Druck heraus und fügte
Franzöſiſche Revolution. 21
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ſehen, deren Name die Verläumdung entwaffnet und deren
Ruf als Privatleute und öffentliche Charaktere auch den
zügelloſeſten Libelliſten vom Angriffe zurückſchreckt; Män-
ner endlich, welche ohne Makel, ohne Eigennutz, ohne
Furcht bis zum Grabe ſtolz ſeyn werden, ſolche Freunde
und ſolche Feinde gefunden zu haben.“
Mirabeau durfte es wagen nahe am Ziele ſeiner Rede
ſich auf die Baſis ſeiner eigenen Verdienſte ſelbſtbewußt
zu ſtellen, doch lenkt er ganz am Schluſſe fein zu einem
noch höheren Standpuncte jener Glücklichen ab, welche
einen unbefleckten Privatcharakter mit hohem politiſchen
Verdienſt verbinden, wobei wohl jedermann zunächſt auf
Lafayette hinblickte, welcher es in dieſer Frage treulich mit
Mirabeau hielt. Dieſem ſtanden überall die Flecken ſeiner
Jugend, das unordentliche Leben auch ſeiner reiferen
Tage, das Mistrauen der Guten hemmend entgegen, und
wie trübten ſie auch dieſen Triumph! Denn ein Triumph
war es. Man ließ Barnave nicht wieder zu Worte: mit
der größten Stimmenmehrheit, keine 50 in der Minori-
tät, ſiegte Mirabeau, nur daß die Faſſung ſeines An-
trages der damals geltenden Anſicht etwas näher gebracht
ward. Er lautete nun: „Das Recht über Krieg und Frie-
den gehört der Nation; der Krieg kann allein durch einen
Beſchluß der Nationalverſammlung erklärt werden, wel-
cher auf den ausdrücklichen und nothwendigen Vorſchlag
des Königs gefaßt und von ihm ſanctionirt iſt.“ Mira-
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Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845, S. 321. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_geschichte_1845/331>, abgerufen am 30.11.2024.
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