Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.Sechstes Capitel. Ein Volk ist es zwar, allein abgesehn vom Fürsten, 1) Es ist das aber nicht bloß eine nothwendige politische Fiction; es liegt in der Natur der Dinge, daß sich ihr Schwerpunkt nach der Seite neige, wohin die Mehrzahl ihrer Bestandtheile tritt. 144. Wenn ja getheilt werden soll, so scheint auch Sechstes Capitel. Ein Volk iſt es zwar, allein abgeſehn vom Fuͤrſten, 1) Es iſt das aber nicht bloß eine nothwendige politiſche Fiction; es liegt in der Natur der Dinge, daß ſich ihr Schwerpunkt nach der Seite neige, wohin die Mehrzahl ihrer Beſtandtheile tritt. 144. Wenn ja getheilt werden ſoll, ſo ſcheint auch <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <pb facs="#f0134" n="122"/> <fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Sechstes Capitel</hi>.</fw><lb/> <p><hi rendition="#g">Ein</hi> Volk iſt es zwar, allein abgeſehn vom Fuͤrſten,<lb/> den ſein Beruf vom Volk abſondert, ſtellt ſich dieſes Volk<lb/> ſelber deutlich in der Form verſchiedener Berufe dar, die,<lb/> wie frei ſie auch von den Einzelnen erwaͤhlt ſeyn moͤgen,<lb/> doch wieder Staͤnde von entſchiedener Lebens-Richtung<lb/> bilden, Ackerleute, Gewerbsleute, Friedens- und Kriegs-<lb/> Beamte, Geiſtliche, Gelehrte; als gleichartige Maſſe zeigt<lb/> ſich das Volk bloß im berufsloſen Poͤbel. Und ſo waͤre das<lb/> volksgemaͤße Verfahren wol eher dieſes, ſo viele Kammern<lb/> als Hauptberufe ſind, zu bilden, mehr Curien alſo noch<lb/> als im Mittelalter zu finden, und durch Befragung jeder<lb/> fuͤr ſich (vermoͤge der gezogenen Mehrheit freilich, die nun<lb/> einmahl unter Gleichartigen die Geſammtheit bedeutet)<hi rendition="#sup">1</hi>)<lb/> herauszubringen, wohin die Geſammtheit neige. Aber es<lb/> ſind wieder Staͤndeverſammlungen nicht die Staͤtten wiſſen-<lb/> ſchaftlicher Forſchungen, nicht eines bloßen Zeugenverhoͤres<lb/> moͤglichſt vieler Kunſtverſtaͤndigen fuͤr die Benutzung drau-<lb/> ßen ſtehender Gewalten; in ihnen ſelber iſt Gewalt, die<lb/> ungebraucht nicht ſchlummern darf, ihr Beſchluß ſoll That<lb/> ſeyn. Darum darf die Theilung der Staͤndeverſammlung<lb/> nie ſoweit gehen, daß ſie die Thaͤtigkeit derſelben gewoͤhn-<lb/> lich in ein bloßes Fuͤr und Wider der Verhandlung auf-<lb/> loͤst. Das war mit der Deutſchen Reichsverſammlung der<lb/> Fall, ſeit im Weſtphaͤliſchen Frieden auch das Collegium<lb/> der Reichsſtaͤdte ein in den meiſten Faͤllen entſcheidendes<lb/> Veto erhielt.</p><lb/> <note place="end" n="1)">Es iſt das aber nicht bloß eine nothwendige politiſche Fiction;<lb/> es liegt in der Natur der Dinge, daß ſich ihr Schwerpunkt nach<lb/> der Seite neige, wohin die Mehrzahl ihrer Beſtandtheile tritt.</note><lb/> <p>144. Wenn ja getheilt werden ſoll, ſo ſcheint auch<lb/> ein anderer Grund dafuͤr zu ſtimmen, daß man nicht uͤber<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [122/0134]
Sechstes Capitel.
Ein Volk iſt es zwar, allein abgeſehn vom Fuͤrſten,
den ſein Beruf vom Volk abſondert, ſtellt ſich dieſes Volk
ſelber deutlich in der Form verſchiedener Berufe dar, die,
wie frei ſie auch von den Einzelnen erwaͤhlt ſeyn moͤgen,
doch wieder Staͤnde von entſchiedener Lebens-Richtung
bilden, Ackerleute, Gewerbsleute, Friedens- und Kriegs-
Beamte, Geiſtliche, Gelehrte; als gleichartige Maſſe zeigt
ſich das Volk bloß im berufsloſen Poͤbel. Und ſo waͤre das
volksgemaͤße Verfahren wol eher dieſes, ſo viele Kammern
als Hauptberufe ſind, zu bilden, mehr Curien alſo noch
als im Mittelalter zu finden, und durch Befragung jeder
fuͤr ſich (vermoͤge der gezogenen Mehrheit freilich, die nun
einmahl unter Gleichartigen die Geſammtheit bedeutet)1)
herauszubringen, wohin die Geſammtheit neige. Aber es
ſind wieder Staͤndeverſammlungen nicht die Staͤtten wiſſen-
ſchaftlicher Forſchungen, nicht eines bloßen Zeugenverhoͤres
moͤglichſt vieler Kunſtverſtaͤndigen fuͤr die Benutzung drau-
ßen ſtehender Gewalten; in ihnen ſelber iſt Gewalt, die
ungebraucht nicht ſchlummern darf, ihr Beſchluß ſoll That
ſeyn. Darum darf die Theilung der Staͤndeverſammlung
nie ſoweit gehen, daß ſie die Thaͤtigkeit derſelben gewoͤhn-
lich in ein bloßes Fuͤr und Wider der Verhandlung auf-
loͤst. Das war mit der Deutſchen Reichsverſammlung der
Fall, ſeit im Weſtphaͤliſchen Frieden auch das Collegium
der Reichsſtaͤdte ein in den meiſten Faͤllen entſcheidendes
Veto erhielt.
¹⁾ Es iſt das aber nicht bloß eine nothwendige politiſche Fiction;
es liegt in der Natur der Dinge, daß ſich ihr Schwerpunkt nach
der Seite neige, wohin die Mehrzahl ihrer Beſtandtheile tritt.
144. Wenn ja getheilt werden ſoll, ſo ſcheint auch
ein anderer Grund dafuͤr zu ſtimmen, daß man nicht uͤber
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