droits qu'elle consacre demeurent confies au patriotisme et au courage des gardes nationales et de tous les ci- toyens francais, doch fast dasselbe zu besagen.
202. Von der andern Seite ist klar: Wenn das Volk verpflichtet ist, jedem Regierungsbefehle, auch dem- jenigen, welcher unzweideutigen Verfassungsbestimmungen, mithin anderen Regierungsbefehlen, geradezu widerspricht, oder gar die Verfassung aufhebt, ohne Widerrede Folge zu leisten, alles Unrecht nicht bloß schweigend zu dulden, sondern selbst es vollenden zu helfen, so ist jede Verfassung Lüge. Schon die Sittenlehre befiehlt einer Herrschaft zu widerstehen, welche nicht bloß Unrecht zu dulden, sondern selbst zu begehen gebietet. Auch würde der ganz blinde Gehorsam am Ende jeden Unterschied zwischen factischer Regierung und rechtmäßiger verwischen; man hielte sich dem unrechtmäßigen Eroberer gleichmäßig unbedingt ver- pflichtet und ließe den rechtmäßigen Oberherrn hülflos im Elend schmachten. Darum muß der Satz, daß Regierun- gen Unrecht thun können, um der Sicherheit der Regierun- gen selber Willen fortbestehen; am allerwenigsten aber ist es diesen zu rathen, durch Aufstellung eines göttlichen Rechtes auch zum Unrechtthun ohne Widerstand, den Kno- ten zu zerhauen. Aus der Bibel erweist sich's nicht. Denn soll Paulus unbedingt gedeutet werden: "Jedermann sey unterthan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat etc.", so verlangt Christus gewiß das gleiche Recht, der nicht einmahl, scheint es, eine erwiesene Ehebrecherin durch ein Gericht, das sich nicht selber rein fühle, wollte verurtheilt wissen. Luther nahm nicht den geringsten Anstoß an der Widersetzlichkeit gegen einen Kaiser, der "beschriebenen Rechten" nicht folgen will, hielt den Kaiser für richtig
Achtes Capitel.
droits qu’elle consacre demeurent confiés au patriotisme et au courage des gardes nationales et de tous les ci- toyens français, doch faſt daſſelbe zu beſagen.
202. Von der andern Seite iſt klar: Wenn das Volk verpflichtet iſt, jedem Regierungsbefehle, auch dem- jenigen, welcher unzweideutigen Verfaſſungsbeſtimmungen, mithin anderen Regierungsbefehlen, geradezu widerſpricht, oder gar die Verfaſſung aufhebt, ohne Widerrede Folge zu leiſten, alles Unrecht nicht bloß ſchweigend zu dulden, ſondern ſelbſt es vollenden zu helfen, ſo iſt jede Verfaſſung Luͤge. Schon die Sittenlehre befiehlt einer Herrſchaft zu widerſtehen, welche nicht bloß Unrecht zu dulden, ſondern ſelbſt zu begehen gebietet. Auch wuͤrde der ganz blinde Gehorſam am Ende jeden Unterſchied zwiſchen factiſcher Regierung und rechtmaͤßiger verwiſchen; man hielte ſich dem unrechtmaͤßigen Eroberer gleichmaͤßig unbedingt ver- pflichtet und ließe den rechtmaͤßigen Oberherrn huͤlflos im Elend ſchmachten. Darum muß der Satz, daß Regierun- gen Unrecht thun koͤnnen, um der Sicherheit der Regierun- gen ſelber Willen fortbeſtehen; am allerwenigſten aber iſt es dieſen zu rathen, durch Aufſtellung eines goͤttlichen Rechtes auch zum Unrechtthun ohne Widerſtand, den Kno- ten zu zerhauen. Aus der Bibel erweist ſich’s nicht. Denn ſoll Paulus unbedingt gedeutet werden: „Jedermann ſey unterthan der Obrigkeit, die Gewalt uͤber ihn hat ꝛc.“, ſo verlangt Chriſtus gewiß das gleiche Recht, der nicht einmahl, ſcheint es, eine erwieſene Ehebrecherin durch ein Gericht, das ſich nicht ſelber rein fuͤhle, wollte verurtheilt wiſſen. Luther nahm nicht den geringſten Anſtoß an der Widerſetzlichkeit gegen einen Kaiſer, der „beſchriebenen Rechten“ nicht folgen will, hielt den Kaiſer fuͤr richtig
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Achtes Capitel.
droits qu’elle consacre demeurent confiés au patriotisme
et au courage des gardes nationales et de tous les ci-
toyens français, doch faſt daſſelbe zu beſagen.
202. Von der andern Seite iſt klar: Wenn das
Volk verpflichtet iſt, jedem Regierungsbefehle, auch dem-
jenigen, welcher unzweideutigen Verfaſſungsbeſtimmungen,
mithin anderen Regierungsbefehlen, geradezu widerſpricht,
oder gar die Verfaſſung aufhebt, ohne Widerrede Folge
zu leiſten, alles Unrecht nicht bloß ſchweigend zu dulden,
ſondern ſelbſt es vollenden zu helfen, ſo iſt jede Verfaſſung
Luͤge. Schon die Sittenlehre befiehlt einer Herrſchaft zu
widerſtehen, welche nicht bloß Unrecht zu dulden, ſondern
ſelbſt zu begehen gebietet. Auch wuͤrde der ganz blinde
Gehorſam am Ende jeden Unterſchied zwiſchen factiſcher
Regierung und rechtmaͤßiger verwiſchen; man hielte ſich
dem unrechtmaͤßigen Eroberer gleichmaͤßig unbedingt ver-
pflichtet und ließe den rechtmaͤßigen Oberherrn huͤlflos im
Elend ſchmachten. Darum muß der Satz, daß Regierun-
gen Unrecht thun koͤnnen, um der Sicherheit der Regierun-
gen ſelber Willen fortbeſtehen; am allerwenigſten aber iſt
es dieſen zu rathen, durch Aufſtellung eines goͤttlichen
Rechtes auch zum Unrechtthun ohne Widerſtand, den Kno-
ten zu zerhauen. Aus der Bibel erweist ſich’s nicht.
Denn ſoll Paulus unbedingt gedeutet werden: „Jedermann
ſey unterthan der Obrigkeit, die Gewalt uͤber ihn hat ꝛc.“,
ſo verlangt Chriſtus gewiß das gleiche Recht, der nicht
einmahl, ſcheint es, eine erwieſene Ehebrecherin durch ein
Gericht, das ſich nicht ſelber rein fuͤhle, wollte verurtheilt
wiſſen. Luther nahm nicht den geringſten Anſtoß an der
Widerſetzlichkeit gegen einen Kaiſer, der „beſchriebenen
Rechten“ nicht folgen will, hielt den Kaiſer fuͤr richtig
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Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835, S. 174. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_politik_1835/186>, abgerufen am 22.07.2024.
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