Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.Einleitung. höchste Bildungsstufe, auf welcher sich der Staat, wieer von der Familie ausgegangen, in der Staatenfamilie vollende. 17. Darum zerfällt die Lehre vom Staate für den 18. Die Verfassung nun beruht auf der Einheit im Einleitung. hoͤchſte Bildungsſtufe, auf welcher ſich der Staat, wieer von der Familie ausgegangen, in der Staatenfamilie vollende. 17. Darum zerfaͤllt die Lehre vom Staate fuͤr den 18. Die Verfaſſung nun beruht auf der Einheit im <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0022" n="10"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Einleitung</hi>.</fw><lb/> hoͤchſte Bildungsſtufe, auf welcher ſich der Staat, wie<lb/> er von der Familie ausgegangen, in der Staatenfamilie<lb/> vollende.</p><lb/> <p>17. Darum zerfaͤllt die Lehre vom Staate fuͤr den<lb/> Darſteller in zwei Gebiete, die Lehre vom Staate, fuͤr ſich,<lb/> im innern Bau und Leben betrachtet, und betrachtet als<lb/> Glied der Staatengeſellſchaft. Die Lehre vom Staate fuͤr<lb/> ſich ſelber theilt ſich aber wieder zwiefach; indem ihr erſter<lb/> Theil von der Regierungsthaͤtigkeit, als der einheitlichen<lb/> Traͤgerin der Staatsgewalt ausgehend, die <hi rendition="#g">Staatsver-<lb/> faſſung</hi> abhandelt, der zweite Theil aber, von der<lb/> Mannigfaltigkeit der Perſonen und Sachen ausgehend, die<lb/> Mittel zur Ausfuͤhrung der Verfaſſung durch Unterthanen-<lb/> Thaͤtigkeit, das iſt, die <hi rendition="#g">Verwaltung</hi> behandelt.</p><lb/> <p>18. Die Verfaſſung nun beruht auf der Einheit im<lb/> Staate und hat eine einfachere Darſtellung. Fuͤr die Ver-<lb/> waltung bedarf es der Kenntniß der Gebiete, auf welchen<lb/> ſie ſich zu bewegen hat, der laͤndlichen und ſtaͤdtiſchen<lb/> Gemeinden und Gemeinde-Bezirke, imgleichen der darin<lb/> verwaltenden Behoͤrden, wie ſie zur Gemeinde und zum<lb/> Staate ſtehen muͤſſen, damit Regierung und Verwaltung<lb/> ſich am rechten Orte begegnen. Verwaltungsgegenſtaͤnde<lb/> ſind: die Verwaltung der an den Perſonen haftenden<lb/> Guͤter und die der ſaͤchlichen Guͤter, und zur Berichtigung<lb/> und Sicherſtellung beider Verwaltungen ſind die Rechts-<lb/> anſtalten der Polizey und Juſtiz berufen.</p> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </body> </text> </TEI> [10/0022]
Einleitung.
hoͤchſte Bildungsſtufe, auf welcher ſich der Staat, wie
er von der Familie ausgegangen, in der Staatenfamilie
vollende.
17. Darum zerfaͤllt die Lehre vom Staate fuͤr den
Darſteller in zwei Gebiete, die Lehre vom Staate, fuͤr ſich,
im innern Bau und Leben betrachtet, und betrachtet als
Glied der Staatengeſellſchaft. Die Lehre vom Staate fuͤr
ſich ſelber theilt ſich aber wieder zwiefach; indem ihr erſter
Theil von der Regierungsthaͤtigkeit, als der einheitlichen
Traͤgerin der Staatsgewalt ausgehend, die Staatsver-
faſſung abhandelt, der zweite Theil aber, von der
Mannigfaltigkeit der Perſonen und Sachen ausgehend, die
Mittel zur Ausfuͤhrung der Verfaſſung durch Unterthanen-
Thaͤtigkeit, das iſt, die Verwaltung behandelt.
18. Die Verfaſſung nun beruht auf der Einheit im
Staate und hat eine einfachere Darſtellung. Fuͤr die Ver-
waltung bedarf es der Kenntniß der Gebiete, auf welchen
ſie ſich zu bewegen hat, der laͤndlichen und ſtaͤdtiſchen
Gemeinden und Gemeinde-Bezirke, imgleichen der darin
verwaltenden Behoͤrden, wie ſie zur Gemeinde und zum
Staate ſtehen muͤſſen, damit Regierung und Verwaltung
ſich am rechten Orte begegnen. Verwaltungsgegenſtaͤnde
ſind: die Verwaltung der an den Perſonen haftenden
Guͤter und die der ſaͤchlichen Guͤter, und zur Berichtigung
und Sicherſtellung beider Verwaltungen ſind die Rechts-
anſtalten der Polizey und Juſtiz berufen.
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