Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.Zweites Capitel. die Ausgleichung der Wirren anvertrauen mochte. Er gabErleichterung im Schuldenwesen, verbesserte das Privat- recht durch Abschaffung der Schuldknechtschaft, gab allen Bürgern das Recht, in der Volksversammlung und in den gewöhnlichen Gerichten, die von nun an aus dem Volk hervorgingen, zu stimmen. 41. Aber indem er neben dem Adelsrechte ein Recht 42. Die Volksversammlung wählte Archonten Zweites Capitel. die Ausgleichung der Wirren anvertrauen mochte. Er gabErleichterung im Schuldenweſen, verbeſſerte das Privat- recht durch Abſchaffung der Schuldknechtſchaft, gab allen Buͤrgern das Recht, in der Volksverſammlung und in den gewoͤhnlichen Gerichten, die von nun an aus dem Volk hervorgingen, zu ſtimmen. 41. Aber indem er neben dem Adelsrechte ein Recht 42. Die Volksverſammlung waͤhlte Archonten <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0040" n="28"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Zweites Capitel</hi>.</fw><lb/> die Ausgleichung der Wirren anvertrauen mochte. Er gab<lb/> Erleichterung im Schuldenweſen, verbeſſerte das Privat-<lb/> recht durch Abſchaffung der Schuldknechtſchaft, gab allen<lb/> Buͤrgern das Recht, in der Volksverſammlung und in den<lb/> gewoͤhnlichen Gerichten, die von nun an aus dem Volk<lb/> hervorgingen, zu ſtimmen.</p><lb/> <p>41. Aber indem er neben dem Adelsrechte ein Recht<lb/> der Gemeinden aufrichtete, fehlte viel, daß er jenes ver-<lb/> nichtet haͤtte. Er verſtaͤrkte dem Areopag, der ſich aus den<lb/> Unbeſcholtenen der jaͤhrlich abgehenden Archonten fuͤllte,<lb/> ſein altes Straf- und Aufſichts-Recht, und daß die<lb/> Archonten-Stellen und dadurch der Areopag in den Haͤn-<lb/> den der Reichen, mithin der Hauptſache nach fuͤr jetzt in<lb/> des Adels Haͤnden blieben, war eine der beabſichtigten<lb/> nothwendigen Folgen ſeiner Theilung des Volks in vier<lb/> Vermoͤgens-Claſſen, nicht bloß die billigere Vertheilung<lb/> der Staatsleiſtungen und die Steuerfreiheit der Armen.<lb/> Denn nur ein Mitglied der erſten Claſſe war zum Archon<lb/> waͤhlbar, und nur wer den drei erſten Claſſen angehoͤrte,<lb/> war waͤhlbar zum Mitgliede des Raths, von nun an der<lb/> Vierhundert. Freilich mußte der jaͤhrliche Wechſel der<lb/> Archonten und des Raths, der fruͤher dem Demos der<lb/> Ariſtokraten gefallen konnte, weil er jedem von ihnen die<lb/> Ausſicht, bald einzutreten, gab, jetzt vielmehr ihm Sorge<lb/> erwecken. Denn er kuͤndigte von fern die nahende Demo-<lb/> kratie an.</p><lb/> <p>42. Die <hi rendition="#g">Volksverſammlung</hi> waͤhlte Archonten<lb/> und Rathsperſonen aus den erlaubten Claſſen, und aus<lb/> allen Claſſen ohne Unterſchied die Geſchworenen des Jah-<lb/> res, die jetzt als Appellationshof richteten, wenn man von<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [28/0040]
Zweites Capitel.
die Ausgleichung der Wirren anvertrauen mochte. Er gab
Erleichterung im Schuldenweſen, verbeſſerte das Privat-
recht durch Abſchaffung der Schuldknechtſchaft, gab allen
Buͤrgern das Recht, in der Volksverſammlung und in den
gewoͤhnlichen Gerichten, die von nun an aus dem Volk
hervorgingen, zu ſtimmen.
41. Aber indem er neben dem Adelsrechte ein Recht
der Gemeinden aufrichtete, fehlte viel, daß er jenes ver-
nichtet haͤtte. Er verſtaͤrkte dem Areopag, der ſich aus den
Unbeſcholtenen der jaͤhrlich abgehenden Archonten fuͤllte,
ſein altes Straf- und Aufſichts-Recht, und daß die
Archonten-Stellen und dadurch der Areopag in den Haͤn-
den der Reichen, mithin der Hauptſache nach fuͤr jetzt in
des Adels Haͤnden blieben, war eine der beabſichtigten
nothwendigen Folgen ſeiner Theilung des Volks in vier
Vermoͤgens-Claſſen, nicht bloß die billigere Vertheilung
der Staatsleiſtungen und die Steuerfreiheit der Armen.
Denn nur ein Mitglied der erſten Claſſe war zum Archon
waͤhlbar, und nur wer den drei erſten Claſſen angehoͤrte,
war waͤhlbar zum Mitgliede des Raths, von nun an der
Vierhundert. Freilich mußte der jaͤhrliche Wechſel der
Archonten und des Raths, der fruͤher dem Demos der
Ariſtokraten gefallen konnte, weil er jedem von ihnen die
Ausſicht, bald einzutreten, gab, jetzt vielmehr ihm Sorge
erwecken. Denn er kuͤndigte von fern die nahende Demo-
kratie an.
42. Die Volksverſammlung waͤhlte Archonten
und Rathsperſonen aus den erlaubten Claſſen, und aus
allen Claſſen ohne Unterſchied die Geſchworenen des Jah-
res, die jetzt als Appellationshof richteten, wenn man von
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