Die Gewächse, von welchen wir keine Kör-Andere Re- gel. ner verlangen, z. E. Kohl, Rüben, müssen als- denn eingesammlet werden, wenn sie nicht mehr wachsen.
Will man diese eher einsammlen, so sind sie nicht vollkommen. Will man diese länger stehen lassen, so müssen wir befürchten, daß sie verderben. Siehe §. 70.
Anmerk. Jch betrachte diese Sache nur nach den Gesetzen der Land-Wirthschaft. Die Wollust macht es uns oft nützlich, wenn wir diese Gewäch- se eher einsammlen, als bis sie das angenommene Ziel erreicht haben. Z. E. der Verkauf junger Rüben kann uns öfters das Jnteresse von dem Ak- ker bezahlen. Jst dieß möglich, welches die Um- stände des Orts lehren, so können wir auf unsern Akker mehreren Saamen streuen, als ohne diesem erforderlich, nach und nach junge Rüben auszie- hen, hiedurch den Akker lukker machen, und den Wachsthum der übrigen befördern.
§. 196.
Die Art und Weise zu beurtheilen, s. §. 194. kön-Die Art und Weise bey der Erndte fest zu setzen. Erste Regel. nen, wie ich glaube, folgende Regeln nützlich seyn.
Einmahl: kein Erd-Gewächse muß naß in sein Behältniß gebracht werden. Denn ge- schiehet dieß, so muß es sich erhitzen. Dieß verursachet entweder, daß es verbrennet, oder daß es verfaulet, beydes ist schädlich.
Anmerk. Dieß giebt uns einen Grund, eine Haupt-Regel zu bilden, die bey dem Bau der Scheuer muß beobachtet werden: daß nemlich ei- ne Scheure also müsse angeleget werden, daß, wenn es nöthig ist, die Luft durch streichen könne.
§. 179.
K
von dem Akkerbau.
Die Gewaͤchſe, von welchen wir keine Koͤr-Andere Re- gel. ner verlangen, z. E. Kohl, Ruͤben, muͤſſen als- denn eingeſammlet werden, wenn ſie nicht mehr wachſen.
Will man dieſe eher einſammlen, ſo ſind ſie nicht vollkommen. Will man dieſe laͤnger ſtehen laſſen, ſo muͤſſen wir befuͤrchten, daß ſie verderben. Siehe §. 70.
Anmerk. Jch betrachte dieſe Sache nur nach den Geſetzen der Land-Wirthſchaft. Die Wolluſt macht es uns oft nuͤtzlich, wenn wir dieſe Gewaͤch- ſe eher einſammlen, als bis ſie das angenommene Ziel erreicht haben. Z. E. der Verkauf junger Ruͤben kann uns oͤfters das Jntereſſe von dem Ak- ker bezahlen. Jſt dieß moͤglich, welches die Um- ſtaͤnde des Orts lehren, ſo koͤnnen wir auf unſern Akker mehreren Saamen ſtreuen, als ohne dieſem erforderlich, nach und nach junge Ruͤben auszie- hen, hiedurch den Akker lukker machen, und den Wachsthum der uͤbrigen befoͤrdern.
§. 196.
Die Art und Weiſe zu beurtheilen, ſ. §. 194. koͤn-Die Art und Weiſe bey der Erndte feſt zu ſetzen. Erſte Regel. nen, wie ich glaube, folgende Regeln nuͤtzlich ſeyn.
Einmahl: kein Erd-Gewaͤchſe muß naß in ſein Behaͤltniß gebracht werden. Denn ge- ſchiehet dieß, ſo muß es ſich erhitzen. Dieß verurſachet entweder, daß es verbrennet, oder daß es verfaulet, beydes iſt ſchaͤdlich.
Anmerk. Dieß giebt uns einen Grund, eine Haupt-Regel zu bilden, die bey dem Bau der Scheuer muß beobachtet werden: daß nemlich ei- ne Scheure alſo muͤſſe angeleget werden, daß, wenn es noͤthig iſt, die Luft durch ſtreichen koͤnne.
§. 179.
K
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von dem Akkerbau.
Die Gewaͤchſe, von welchen wir keine Koͤr-
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denn eingeſammlet werden, wenn ſie nicht
mehr wachſen.
Will man dieſe eher einſammlen, ſo ſind ſie nicht
vollkommen. Will man dieſe laͤnger ſtehen laſſen, ſo
muͤſſen wir befuͤrchten, daß ſie verderben. Siehe §. 70.
Anmerk. Jch betrachte dieſe Sache nur nach
den Geſetzen der Land-Wirthſchaft. Die Wolluſt
macht es uns oft nuͤtzlich, wenn wir dieſe Gewaͤch-
ſe eher einſammlen, als bis ſie das angenommene
Ziel erreicht haben. Z. E. der Verkauf junger
Ruͤben kann uns oͤfters das Jntereſſe von dem Ak-
ker bezahlen. Jſt dieß moͤglich, welches die Um-
ſtaͤnde des Orts lehren, ſo koͤnnen wir auf unſern
Akker mehreren Saamen ſtreuen, als ohne dieſem
erforderlich, nach und nach junge Ruͤben auszie-
hen, hiedurch den Akker lukker machen, und den
Wachsthum der uͤbrigen befoͤrdern.
§. 196.
Die Art und Weiſe zu beurtheilen, ſ. §. 194. koͤn-
nen, wie ich glaube, folgende Regeln nuͤtzlich ſeyn.
Die Art und
Weiſe bey
der Erndte
feſt zu ſetzen.
Erſte Regel.
Einmahl: kein Erd-Gewaͤchſe muß naß in
ſein Behaͤltniß gebracht werden. Denn ge-
ſchiehet dieß, ſo muß es ſich erhitzen. Dieß
verurſachet entweder, daß es verbrennet, oder
daß es verfaulet, beydes iſt ſchaͤdlich.
Anmerk. Dieß giebt uns einen Grund, eine
Haupt-Regel zu bilden, die bey dem Bau der
Scheuer muß beobachtet werden: daß nemlich ei-
ne Scheure alſo muͤſſe angeleget werden, daß,
wenn es noͤthig iſt, die Luft durch ſtreichen koͤnne.
§. 179.
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 145. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/165>, abgerufen am 04.12.2024.
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