halten soll. Die §. 233. 234. und 235. vestgesetzten Regeln können auch hier angewendet werden. Wir wollen nur noch einige, die nöthig und nützlich sind, hinzusetzen.
Die erste Regel ist diese:
Die erste Re- gel.
Man muß dem Zug-Viehe nicht sogleich nach der Arbeit völliges Futter geben.
Denn bey der Arbeit hat es sich innerlich erwärmet, alles ist in Bewegung. Bekommt es nun sogleich völliges Futter, so wird es zu hurtig fressen. Das Futter kann unmöglich gehörig verdauet werden. Es geht unver- dauet ins Geblüt. Und dieß ist eine Haupt-Ursache der Krankheiten.
Anmerk. Dieß kann auch auf das Saufen an- gewendet werden, weil einerley Grund vorhan- den ist.
§. 239.
Die andere Regel:
Die andere Regel.
Das Futter, was diesem Viehe zur Mahlzeit bestimmet ist, muß nicht auf einmahl vorge- schüttet werden.
Denn indem es frißt, so wühlet es das Fressen mit dem Maule herum, und vermischt es mit dem aus dem Maule gehendem Schaume. Dieß macht dem Viehe das Fressen zuwider, und darum genießt es nicht sein völliges Futter, vielmehr geht ein merklicher Theil von diesem verlohren. Dieß widerspricht den Regeln der Wirthschaft.
§. 240.
Die dritte Regel:
Die dritte Regel.
Alles Zug-Vieh muß, wenn es im Schweisse aus der Arbeit kommt, mit einer Dekke über den Leib bedekket, und so oft es möglich, von allem Unflat und Staube gereiniget werden.
Das
Der Land-Wirthſchaft 3 Abſchnitt
halten ſoll. Die §. 233. 234. und 235. veſtgeſetzten Regeln koͤnnen auch hier angewendet werden. Wir wollen nur noch einige, die noͤthig und nuͤtzlich ſind, hinzuſetzen.
Die erſte Regel iſt dieſe:
Die erſte Re- gel.
Man muß dem Zug-Viehe nicht ſogleich nach der Arbeit voͤlliges Futter geben.
Denn bey der Arbeit hat es ſich innerlich erwaͤrmet, alles iſt in Bewegung. Bekommt es nun ſogleich voͤlliges Futter, ſo wird es zu hurtig freſſen. Das Futter kann unmoͤglich gehoͤrig verdauet werden. Es geht unver- dauet ins Gebluͤt. Und dieß iſt eine Haupt-Urſache der Krankheiten.
Anmerk. Dieß kann auch auf das Saufen an- gewendet werden, weil einerley Grund vorhan- den iſt.
§. 239.
Die andere Regel:
Die andere Regel.
Das Futter, was dieſem Viehe zur Mahlzeit beſtimmet iſt, muß nicht auf einmahl vorge- ſchuͤttet werden.
Denn indem es frißt, ſo wuͤhlet es das Freſſen mit dem Maule herum, und vermiſcht es mit dem aus dem Maule gehendem Schaume. Dieß macht dem Viehe das Freſſen zuwider, und darum genießt es nicht ſein voͤlliges Futter, vielmehr geht ein merklicher Theil von dieſem verlohren. Dieß widerſpricht den Regeln der Wirthſchaft.
§. 240.
Die dritte Regel:
Die dritte Regel.
Alles Zug-Vieh muß, wenn es im Schweiſſe aus der Arbeit kommt, mit einer Dekke uͤber den Leib bedekket, und ſo oft es moͤglich, von allem Unflat und Staube gereiniget werden.
Das
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0192"n="172"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Der Land-Wirthſchaft 3 Abſchnitt</hi></fw><lb/>
halten ſoll. Die §. 233. 234. und 235. veſtgeſetzten<lb/>
Regeln koͤnnen auch hier angewendet werden. Wir<lb/>
wollen nur noch einige, die noͤthig und nuͤtzlich ſind,<lb/>
hinzuſetzen.</p><lb/><p><hirendition="#et">Die erſte Regel iſt dieſe:</hi></p><lb/><noteplace="left">Die erſte Re-<lb/>
gel.</note><p><hirendition="#et"><hirendition="#fr">Man muß dem Zug-Viehe nicht ſogleich nach<lb/>
der Arbeit voͤlliges Futter geben.</hi></hi></p><lb/><p>Denn bey der Arbeit hat es ſich innerlich erwaͤrmet, alles<lb/>
iſt in Bewegung. Bekommt es nun ſogleich voͤlliges<lb/>
Futter, ſo wird es zu hurtig freſſen. Das Futter kann<lb/>
unmoͤglich gehoͤrig verdauet werden. Es geht unver-<lb/>
dauet ins Gebluͤt. Und dieß iſt eine Haupt-Urſache<lb/>
der Krankheiten.</p><lb/><p><hirendition="#et"><hirendition="#fr">Anmerk.</hi> Dieß kann auch auf das Saufen an-<lb/>
gewendet werden, weil einerley Grund vorhan-<lb/>
den iſt.</hi></p></div><lb/><divn="4"><head>§. 239.</head><lb/><p><hirendition="#et">Die andere Regel:</hi></p><lb/><noteplace="left">Die andere<lb/>
Regel.</note><p><hirendition="#et"><hirendition="#fr">Das Futter, was dieſem Viehe zur Mahlzeit<lb/>
beſtimmet iſt, muß nicht auf einmahl vorge-<lb/>ſchuͤttet werden.</hi></hi></p><lb/><p>Denn indem es frißt, ſo wuͤhlet es das Freſſen mit<lb/>
dem Maule herum, und vermiſcht es mit dem aus dem<lb/>
Maule gehendem Schaume. Dieß macht dem Viehe<lb/>
das Freſſen zuwider, und darum genießt es nicht ſein<lb/>
voͤlliges Futter, vielmehr geht ein merklicher Theil von<lb/>
dieſem verlohren. Dieß widerſpricht den Regeln der<lb/>
Wirthſchaft.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 240.</head><lb/><p><hirendition="#et">Die dritte Regel:</hi></p><lb/><noteplace="left">Die dritte<lb/>
Regel.</note><p><hirendition="#et"><hirendition="#fr">Alles Zug-Vieh muß, wenn es im Schweiſſe<lb/>
aus der Arbeit kommt, mit einer Dekke uͤber<lb/>
den Leib bedekket, und ſo oft es moͤglich, von<lb/>
allem Unflat und Staube gereiniget werden.</hi></hi></p><lb/><fwplace="bottom"type="catch">Das</fw><lb/></div></div></div></div></body></text></TEI>
[172/0192]
Der Land-Wirthſchaft 3 Abſchnitt
halten ſoll. Die §. 233. 234. und 235. veſtgeſetzten
Regeln koͤnnen auch hier angewendet werden. Wir
wollen nur noch einige, die noͤthig und nuͤtzlich ſind,
hinzuſetzen.
Die erſte Regel iſt dieſe:
Man muß dem Zug-Viehe nicht ſogleich nach
der Arbeit voͤlliges Futter geben.
Denn bey der Arbeit hat es ſich innerlich erwaͤrmet, alles
iſt in Bewegung. Bekommt es nun ſogleich voͤlliges
Futter, ſo wird es zu hurtig freſſen. Das Futter kann
unmoͤglich gehoͤrig verdauet werden. Es geht unver-
dauet ins Gebluͤt. Und dieß iſt eine Haupt-Urſache
der Krankheiten.
Anmerk. Dieß kann auch auf das Saufen an-
gewendet werden, weil einerley Grund vorhan-
den iſt.
§. 239.
Die andere Regel:
Das Futter, was dieſem Viehe zur Mahlzeit
beſtimmet iſt, muß nicht auf einmahl vorge-
ſchuͤttet werden.
Denn indem es frißt, ſo wuͤhlet es das Freſſen mit
dem Maule herum, und vermiſcht es mit dem aus dem
Maule gehendem Schaume. Dieß macht dem Viehe
das Freſſen zuwider, und darum genießt es nicht ſein
voͤlliges Futter, vielmehr geht ein merklicher Theil von
dieſem verlohren. Dieß widerſpricht den Regeln der
Wirthſchaft.
§. 240.
Die dritte Regel:
Alles Zug-Vieh muß, wenn es im Schweiſſe
aus der Arbeit kommt, mit einer Dekke uͤber
den Leib bedekket, und ſo oft es moͤglich, von
allem Unflat und Staube gereiniget werden.
Das
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 172. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/192>, abgerufen am 04.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.