dem Zukker ist ein Oel. Dieß zeiget sich deutlich, wenn der Zukker im Feuer geschmolzen wird.
§. 501.
Der Zukker löset sich vollkommen im WasserDer andere. auf. Dieß ist eine offenbare Erfahrung. Oel, was sich im Wasser auflöset, ist mit einem Alkali versetzet, und daher seiffigt. Es muß demnach in dem Zukker eine reine Seife seyn.
§. 502.
Der trokkene Zukker bleibt in der warmen Luft un-Diese wird weiter be- wiesen. verändert, wird er aber mit Wasser aufgelöset und dün- ne gemacht, als ein frischer Milch-Rohm, so gehet er in die Gährung. Dieß ist abermahl ein Beweiß von dem Vorzuge der alkalischen Säfte.
§. 503.
Wenn man den durch diese Gährung gebohrnenDer dritte. Wein destilliret, so bekommt man einen sehr schönen und sauren Spiritum, den man in den schärfsten Es- sig verwandeln kann. Es muß also auch in dem Zukker ein saurer Saft geronnen seyn.
§. 504.
Löset man den Zukker im Wasser völlig auf. LästFernerer Be- weiß dieser Eigenschaf- ten. man das Wasser bey gelindem Feuer, bis es eine Haut setzet, ausdampfen. Setzet man alsdenn den Zukker an einem kühlen Ort, so wird man finden, daß der Zukker in Crystallen anschießet. Und die Zergliede- rung dieser Crystallen lehret wiederum das Daseyn von jenen Säften.
§. 505.
Mehr als einmahl habe ich diese Versuche mit de-Wie der Be- griff vom
nen
X 3
vom Zukkerſieden
dem Zukker iſt ein Oel. Dieß zeiget ſich deutlich, wenn der Zukker im Feuer geſchmolzen wird.
§. 501.
Der Zukker loͤſet ſich vollkommen im WaſſerDer andere. auf. Dieß iſt eine offenbare Erfahrung. Oel, was ſich im Waſſer aufloͤſet, iſt mit einem Alkali verſetzet, und daher ſeiffigt. Es muß demnach in dem Zukker eine reine Seife ſeyn.
§. 502.
Der trokkene Zukker bleibt in der warmen Luft un-Dieſe wird weiter be- wieſen. veraͤndert, wird er aber mit Waſſer aufgeloͤſet und duͤn- ne gemacht, als ein friſcher Milch-Rohm, ſo gehet er in die Gaͤhrung. Dieß iſt abermahl ein Beweiß von dem Vorzuge der alkaliſchen Saͤfte.
§. 503.
Wenn man den durch dieſe Gaͤhrung gebohrnenDer dritte. Wein deſtilliret, ſo bekommt man einen ſehr ſchoͤnen und ſauren Spiritum, den man in den ſchaͤrfſten Eſ- ſig verwandeln kann. Es muß alſo auch in dem Zukker ein ſaurer Saft geronnen ſeyn.
§. 504.
Loͤſet man den Zukker im Waſſer voͤllig auf. LaͤſtFernerer Be- weiß dieſer Eigenſchaf- ten. man das Waſſer bey gelindem Feuer, bis es eine Haut ſetzet, ausdampfen. Setzet man alsdenn den Zukker an einem kuͤhlen Ort, ſo wird man finden, daß der Zukker in Cryſtallen anſchießet. Und die Zergliede- rung dieſer Cryſtallen lehret wiederum das Daſeyn von jenen Saͤften.
§. 505.
Mehr als einmahl habe ich dieſe Verſuche mit de-Wie der Be- griff vom
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vom Zukkerſieden
dem Zukker iſt ein Oel. Dieß zeiget ſich deutlich,
wenn der Zukker im Feuer geſchmolzen wird.
§. 501.
Der Zukker loͤſet ſich vollkommen im Waſſer
auf. Dieß iſt eine offenbare Erfahrung. Oel, was
ſich im Waſſer aufloͤſet, iſt mit einem Alkali verſetzet,
und daher ſeiffigt. Es muß demnach in dem Zukker
eine reine Seife ſeyn.
Der andere.
§. 502.
Der trokkene Zukker bleibt in der warmen Luft un-
veraͤndert, wird er aber mit Waſſer aufgeloͤſet und duͤn-
ne gemacht, als ein friſcher Milch-Rohm, ſo gehet er
in die Gaͤhrung. Dieß iſt abermahl ein Beweiß von
dem Vorzuge der alkaliſchen Saͤfte.
Dieſe wird
weiter be-
wieſen.
§. 503.
Wenn man den durch dieſe Gaͤhrung gebohrnen
Wein deſtilliret, ſo bekommt man einen ſehr ſchoͤnen
und ſauren Spiritum, den man in den ſchaͤrfſten Eſ-
ſig verwandeln kann. Es muß alſo auch in dem
Zukker ein ſaurer Saft geronnen ſeyn.
Der dritte.
§. 504.
Loͤſet man den Zukker im Waſſer voͤllig auf. Laͤſt
man das Waſſer bey gelindem Feuer, bis es eine Haut
ſetzet, ausdampfen. Setzet man alsdenn den Zukker
an einem kuͤhlen Ort, ſo wird man finden, daß der
Zukker in Cryſtallen anſchießet. Und die Zergliede-
rung dieſer Cryſtallen lehret wiederum das Daſeyn
von jenen Saͤften.
Fernerer Be-
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 325. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/345>, abgerufen am 05.12.2024.
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