Wir wollen die wichtigsten Folgen von diesem be-Welche ge- nauer be- stimmet wer- den. schreiben. Es wird dem Menschen verbothen, was ihm die Vernunft erlaubet. Dieß ist ihm verdrüßlich. Dieser Verdruß erwekket ein Verlangen, das Gegen- theil zu thun. Die Gesetze machen es, daß es ihm gefährlich scheinet, dieß öffentlich zu unternehmen. Er denkt auf Mittel, seine Sachen heimlich zu ma- chen, und dieß verleitet ihn bald zu dieser, bald zu jener Handlung, die würklich auch nach der Moral ei- ne Sünde ist. Dieß kann unmöglich den Zweck des Gesetzes so würken, wie man es wünschet. Wird dem Menschen gebochen, das zu thun, was ihm nach der Vernunft erlaubt ist, so wird auch dieß, aus zuvor angeführten Gründen, bey sehr vielen mit jenem einerley Folgen haben.
Anmerk. Beyspiele, welche diese Beschreibung unterstützen, wird man leicht finden. Man darf nur die Begebenheiten in der Welt in ihrem gan- zen Zusammenhange betrachten. Verstehet man die Gründe zur Klugheit aus der Sitten-Lehre, so wird man vielleicht mehrere Beyspiele von dieser Art finden, als man vermuthet hat.
§. 17.
Jch schlüße aus diesem, und zwar, wie ich es glau-Regeln wi- der diese: Die erste Re- gel. be, mit Grunde, einmahl, daß der Satz, den wir §. 9. bewiesen, und in dem folgenden aus dem Grun- de des Beweises bestimmet haben, in der Policey noch allgemeiner zu bilden sey. Und alsdenn wird er dieser: Es ist nützlich, wenn die Veranstaltungen, wel- che die Policey erfodert, so wenig, als es immer möglich ist, durch Policey-Gesetze bestimmet werden. Wir können diesen Satz auch also ausdruk-
ken:
C c
von den allgemeinen Regeln derſelben.
§. 16.
Wir wollen die wichtigſten Folgen von dieſem be-Welche ge- nauer be- ſtimmet wer- den. ſchreiben. Es wird dem Menſchen verbothen, was ihm die Vernunft erlaubet. Dieß iſt ihm verdruͤßlich. Dieſer Verdruß erwekket ein Verlangen, das Gegen- theil zu thun. Die Geſetze machen es, daß es ihm gefaͤhrlich ſcheinet, dieß oͤffentlich zu unternehmen. Er denkt auf Mittel, ſeine Sachen heimlich zu ma- chen, und dieß verleitet ihn bald zu dieſer, bald zu jener Handlung, die wuͤrklich auch nach der Moral ei- ne Suͤnde iſt. Dieß kann unmoͤglich den Zweck des Geſetzes ſo wuͤrken, wie man es wuͤnſchet. Wird dem Menſchen gebochen, das zu thun, was ihm nach der Vernunft erlaubt iſt, ſo wird auch dieß, aus zuvor angefuͤhrten Gruͤnden, bey ſehr vielen mit jenem einerley Folgen haben.
Anmerk. Beyſpiele, welche dieſe Beſchreibung unterſtuͤtzen, wird man leicht finden. Man darf nur die Begebenheiten in der Welt in ihrem gan- zen Zuſammenhange betrachten. Verſtehet man die Gruͤnde zur Klugheit aus der Sitten-Lehre, ſo wird man vielleicht mehrere Beyſpiele von dieſer Art finden, als man vermuthet hat.
§. 17.
Jch ſchluͤße aus dieſem, und zwar, wie ich es glau-Regeln wi- der dieſe: Die erſte Re- gel. be, mit Grunde, einmahl, daß der Satz, den wir §. 9. bewieſen, und in dem folgenden aus dem Grun- de des Beweiſes beſtimmet haben, in der Policey noch allgemeiner zu bilden ſey. Und alsdenn wird er dieſer: Es iſt nuͤtzlich, wenn die Veranſtaltungen, wel- che die Policey erfodert, ſo wenig, als es immer moͤglich iſt, durch Policey-Geſetze beſtimmet werden. Wir koͤnnen dieſen Satz auch alſo ausdruk-
ken:
C c
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0421"n="401"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">von den allgemeinen Regeln derſelben.</hi></fw><lb/><divn="3"><head>§. 16.</head><lb/><p>Wir wollen die wichtigſten Folgen von dieſem be-<noteplace="right">Welche ge-<lb/>
nauer be-<lb/>ſtimmet wer-<lb/>
den.</note><lb/>ſchreiben. Es wird dem Menſchen verbothen, was<lb/>
ihm die Vernunft erlaubet. Dieß iſt ihm verdruͤßlich.<lb/>
Dieſer Verdruß erwekket ein Verlangen, das Gegen-<lb/>
theil zu thun. Die Geſetze machen es, daß es ihm<lb/>
gefaͤhrlich ſcheinet, dieß oͤffentlich zu unternehmen.<lb/>
Er denkt auf Mittel, ſeine Sachen heimlich zu ma-<lb/>
chen, und dieß verleitet ihn bald zu dieſer, bald zu<lb/>
jener Handlung, die wuͤrklich auch nach der Moral ei-<lb/>
ne Suͤnde iſt. Dieß kann unmoͤglich den Zweck<lb/>
des Geſetzes ſo wuͤrken, wie man es wuͤnſchet.<lb/>
Wird dem Menſchen gebochen, das zu thun, was ihm<lb/>
nach der Vernunft erlaubt iſt, ſo wird auch dieß, aus<lb/>
zuvor angefuͤhrten Gruͤnden, bey ſehr vielen mit jenem<lb/>
einerley Folgen haben.</p><lb/><p><hirendition="#et"><hirendition="#fr">Anmerk.</hi> Beyſpiele, welche dieſe Beſchreibung<lb/>
unterſtuͤtzen, wird man leicht finden. Man darf<lb/>
nur die Begebenheiten in der Welt in ihrem gan-<lb/>
zen Zuſammenhange betrachten. Verſtehet man<lb/>
die Gruͤnde zur Klugheit aus der Sitten-Lehre, ſo<lb/>
wird man vielleicht mehrere Beyſpiele von dieſer<lb/>
Art finden, als man vermuthet hat.</hi></p></div><lb/><divn="3"><head>§. 17.</head><lb/><p>Jch ſchluͤße aus dieſem, und zwar, wie ich es glau-<noteplace="right">Regeln wi-<lb/>
der dieſe:<lb/>
Die erſte Re-<lb/>
gel.</note><lb/>
be, mit Grunde, <hirendition="#fr">einmahl,</hi> daß der Satz, den wir<lb/>
§. 9. bewieſen, und in dem folgenden aus dem Grun-<lb/>
de des Beweiſes beſtimmet haben, in der Policey noch<lb/>
allgemeiner zu bilden ſey. Und alsdenn wird er dieſer:<lb/><hirendition="#fr">Es iſt nuͤtzlich, wenn die Veranſtaltungen, wel-<lb/>
che die Policey erfodert, ſo wenig, als es immer<lb/>
moͤglich iſt, durch Policey-Geſetze beſtimmet<lb/>
werden.</hi> Wir koͤnnen dieſen Satz auch alſo ausdruk-<lb/><fwplace="bottom"type="sig">C c</fw><fwplace="bottom"type="catch">ken:</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[401/0421]
von den allgemeinen Regeln derſelben.
§. 16.
Wir wollen die wichtigſten Folgen von dieſem be-
ſchreiben. Es wird dem Menſchen verbothen, was
ihm die Vernunft erlaubet. Dieß iſt ihm verdruͤßlich.
Dieſer Verdruß erwekket ein Verlangen, das Gegen-
theil zu thun. Die Geſetze machen es, daß es ihm
gefaͤhrlich ſcheinet, dieß oͤffentlich zu unternehmen.
Er denkt auf Mittel, ſeine Sachen heimlich zu ma-
chen, und dieß verleitet ihn bald zu dieſer, bald zu
jener Handlung, die wuͤrklich auch nach der Moral ei-
ne Suͤnde iſt. Dieß kann unmoͤglich den Zweck
des Geſetzes ſo wuͤrken, wie man es wuͤnſchet.
Wird dem Menſchen gebochen, das zu thun, was ihm
nach der Vernunft erlaubt iſt, ſo wird auch dieß, aus
zuvor angefuͤhrten Gruͤnden, bey ſehr vielen mit jenem
einerley Folgen haben.
Welche ge-
nauer be-
ſtimmet wer-
den.
Anmerk. Beyſpiele, welche dieſe Beſchreibung
unterſtuͤtzen, wird man leicht finden. Man darf
nur die Begebenheiten in der Welt in ihrem gan-
zen Zuſammenhange betrachten. Verſtehet man
die Gruͤnde zur Klugheit aus der Sitten-Lehre, ſo
wird man vielleicht mehrere Beyſpiele von dieſer
Art finden, als man vermuthet hat.
§. 17.
Jch ſchluͤße aus dieſem, und zwar, wie ich es glau-
be, mit Grunde, einmahl, daß der Satz, den wir
§. 9. bewieſen, und in dem folgenden aus dem Grun-
de des Beweiſes beſtimmet haben, in der Policey noch
allgemeiner zu bilden ſey. Und alsdenn wird er dieſer:
Es iſt nuͤtzlich, wenn die Veranſtaltungen, wel-
che die Policey erfodert, ſo wenig, als es immer
moͤglich iſt, durch Policey-Geſetze beſtimmet
werden. Wir koͤnnen dieſen Satz auch alſo ausdruk-
ken:
Regeln wi-
der dieſe:
Die erſte Re-
gel.
C c
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 401. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/421>, abgerufen am 05.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.