arme Kinder erziehen und überhaupt Arme erhalten will, so können diese Sammlungen unvermerkt einen Theil der zu diesen Absichten aufzuwendenden Kosten hervorbringen. Fürs dritte sind Real-Schulen im Lande, sind Gesellschaften der Wissenschaften und Kün- ste gestiftet worden, so können diese Sammlungen ein merkliches zur vollständigen Erreichung dieser Absich- ten beytragen.
§. 193.
Wie die Ko- sten zu diesen Sammlun- gen zu ent- richten.
Einige Stükke kann man mir noch vorlegen, die eine Aufmerksamkeit verdienen. Einmahl, woher nimmt man die Besoldung für die Aufseher, die die- ser Sammlung müssen gesetzet werden. Jch ant- worte: es sind vielleicht noch einige von denen übrig, von welchen wir §. 132. geredet haben. Sollte dieß nicht seyn, so finden sich vielleicht einige die einträgli- che Bedienungen, aber wenig dabey zu thun haben. Wird diesen eine kleine Zulage, aber doch ein ansehn- licher Titul gegeben, so werden sie dieses Amt mit Vergnügen übernehmen.
§. 194.
Dieß wird weiter un- tersucht.
Fürs andere: woher nimmt man die Kosten zu solchen Sammlungen. Jch antworte: Hat das übrige im Staate seine Richtigkeit, so werden sich diese bald finden. Man kann aber auch einige Zugänge haben, die dem Staate keine Last sind. Die Quellen, die wir oben angegeben haben, werden noch nicht völlig erschöpft seyn. Gesezt, daß solche Sammlun- gen in Häusern angeleget worden, von welchen wir §. 192 geredet haben, so kann auch sehr leicht die Ehr-Begierde bey diesen Stükken fruchtbar werden.
Das
Der Policey-Wiſſenſchaften 2 Abſchnitt,
arme Kinder erziehen und uͤberhaupt Arme erhalten will, ſo koͤnnen dieſe Sammlungen unvermerkt einen Theil der zu dieſen Abſichten aufzuwendenden Koſten hervorbringen. Fuͤrs dritte ſind Real-Schulen im Lande, ſind Geſellſchaften der Wiſſenſchaften und Kuͤn- ſte geſtiftet worden, ſo koͤnnen dieſe Sammlungen ein merkliches zur vollſtaͤndigen Erreichung dieſer Abſich- ten beytragen.
§. 193.
Wie die Ko- ſten zu dieſen Sammlun- gen zu ent- richten.
Einige Stuͤkke kann man mir noch vorlegen, die eine Aufmerkſamkeit verdienen. Einmahl, woher nimmt man die Beſoldung fuͤr die Aufſeher, die die- ſer Sammlung muͤſſen geſetzet werden. Jch ant- worte: es ſind vielleicht noch einige von denen uͤbrig, von welchen wir §. 132. geredet haben. Sollte dieß nicht ſeyn, ſo finden ſich vielleicht einige die eintraͤgli- che Bedienungen, aber wenig dabey zu thun haben. Wird dieſen eine kleine Zulage, aber doch ein anſehn- licher Titul gegeben, ſo werden ſie dieſes Amt mit Vergnuͤgen uͤbernehmen.
§. 194.
Dieß wird weiter un- terſucht.
Fuͤrs andere: woher nimmt man die Koſten zu ſolchen Sammlungen. Jch antworte: Hat das uͤbrige im Staate ſeine Richtigkeit, ſo werden ſich dieſe bald finden. Man kann aber auch einige Zugaͤnge haben, die dem Staate keine Laſt ſind. Die Quellen, die wir oben angegeben haben, werden noch nicht voͤllig erſchoͤpft ſeyn. Geſezt, daß ſolche Sammlun- gen in Haͤuſern angeleget worden, von welchen wir §. 192 geredet haben, ſo kann auch ſehr leicht die Ehr-Begierde bey dieſen Stuͤkken fruchtbar werden.
Das
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Der Policey-Wiſſenſchaften 2 Abſchnitt,
arme Kinder erziehen und uͤberhaupt Arme erhalten
will, ſo koͤnnen dieſe Sammlungen unvermerkt einen
Theil der zu dieſen Abſichten aufzuwendenden Koſten
hervorbringen. Fuͤrs dritte ſind Real-Schulen im
Lande, ſind Geſellſchaften der Wiſſenſchaften und Kuͤn-
ſte geſtiftet worden, ſo koͤnnen dieſe Sammlungen ein
merkliches zur vollſtaͤndigen Erreichung dieſer Abſich-
ten beytragen.
§. 193.
Einige Stuͤkke kann man mir noch vorlegen, die
eine Aufmerkſamkeit verdienen. Einmahl, woher
nimmt man die Beſoldung fuͤr die Aufſeher, die die-
ſer Sammlung muͤſſen geſetzet werden. Jch ant-
worte: es ſind vielleicht noch einige von denen uͤbrig,
von welchen wir §. 132. geredet haben. Sollte dieß
nicht ſeyn, ſo finden ſich vielleicht einige die eintraͤgli-
che Bedienungen, aber wenig dabey zu thun haben.
Wird dieſen eine kleine Zulage, aber doch ein anſehn-
licher Titul gegeben, ſo werden ſie dieſes Amt mit
Vergnuͤgen uͤbernehmen.
§. 194.
Fuͤrs andere: woher nimmt man die Koſten zu
ſolchen Sammlungen. Jch antworte: Hat das
uͤbrige im Staate ſeine Richtigkeit, ſo werden ſich dieſe
bald finden. Man kann aber auch einige Zugaͤnge
haben, die dem Staate keine Laſt ſind. Die Quellen,
die wir oben angegeben haben, werden noch nicht
voͤllig erſchoͤpft ſeyn. Geſezt, daß ſolche Sammlun-
gen in Haͤuſern angeleget worden, von welchen wir
§. 192 geredet haben, ſo kann auch ſehr leicht die
Ehr-Begierde bey dieſen Stuͤkken fruchtbar werden.
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 496. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/516>, abgerufen am 05.12.2024.
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