Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756.

Bild:
<< vorherige Seite

Der Policey-Wissenschaften 2 Abschnitt,
arme Kinder erziehen und überhaupt Arme erhalten
will, so können diese Sammlungen unvermerkt einen
Theil der zu diesen Absichten aufzuwendenden Kosten
hervorbringen. Fürs dritte sind Real-Schulen im
Lande, sind Gesellschaften der Wissenschaften und Kün-
ste gestiftet worden, so können diese Sammlungen ein
merkliches zur vollständigen Erreichung dieser Absich-
ten beytragen.

§. 193.
Wie die Ko-
sten zu diesen
Sammlun-
gen zu ent-
richten.

Einige Stükke kann man mir noch vorlegen, die
eine Aufmerksamkeit verdienen. Einmahl, woher
nimmt man die Besoldung für die Aufseher, die die-
ser Sammlung müssen gesetzet werden. Jch ant-
worte: es sind vielleicht noch einige von denen übrig,
von welchen wir §. 132. geredet haben. Sollte dieß
nicht seyn, so finden sich vielleicht einige die einträgli-
che Bedienungen, aber wenig dabey zu thun haben.
Wird diesen eine kleine Zulage, aber doch ein ansehn-
licher Titul gegeben, so werden sie dieses Amt mit
Vergnügen übernehmen.

§. 194.
Dieß wird
weiter un-
tersucht.

Fürs andere: woher nimmt man die Kosten zu
solchen Sammlungen. Jch antworte: Hat das
übrige im Staate seine Richtigkeit, so werden sich diese
bald finden. Man kann aber auch einige Zugänge
haben, die dem Staate keine Last sind. Die Quellen,
die wir oben angegeben haben, werden noch nicht
völlig erschöpft seyn. Gesezt, daß solche Sammlun-
gen in Häusern angeleget worden, von welchen wir
§. 192 geredet haben, so kann auch sehr leicht die
Ehr-Begierde bey diesen Stükken fruchtbar werden.

Das

Der Policey-Wiſſenſchaften 2 Abſchnitt,
arme Kinder erziehen und uͤberhaupt Arme erhalten
will, ſo koͤnnen dieſe Sammlungen unvermerkt einen
Theil der zu dieſen Abſichten aufzuwendenden Koſten
hervorbringen. Fuͤrs dritte ſind Real-Schulen im
Lande, ſind Geſellſchaften der Wiſſenſchaften und Kuͤn-
ſte geſtiftet worden, ſo koͤnnen dieſe Sammlungen ein
merkliches zur vollſtaͤndigen Erreichung dieſer Abſich-
ten beytragen.

§. 193.
Wie die Ko-
ſten zu dieſen
Sammlun-
gen zu ent-
richten.

Einige Stuͤkke kann man mir noch vorlegen, die
eine Aufmerkſamkeit verdienen. Einmahl, woher
nimmt man die Beſoldung fuͤr die Aufſeher, die die-
ſer Sammlung muͤſſen geſetzet werden. Jch ant-
worte: es ſind vielleicht noch einige von denen uͤbrig,
von welchen wir §. 132. geredet haben. Sollte dieß
nicht ſeyn, ſo finden ſich vielleicht einige die eintraͤgli-
che Bedienungen, aber wenig dabey zu thun haben.
Wird dieſen eine kleine Zulage, aber doch ein anſehn-
licher Titul gegeben, ſo werden ſie dieſes Amt mit
Vergnuͤgen uͤbernehmen.

§. 194.
Dieß wird
weiter un-
terſucht.

Fuͤrs andere: woher nimmt man die Koſten zu
ſolchen Sammlungen. Jch antworte: Hat das
uͤbrige im Staate ſeine Richtigkeit, ſo werden ſich dieſe
bald finden. Man kann aber auch einige Zugaͤnge
haben, die dem Staate keine Laſt ſind. Die Quellen,
die wir oben angegeben haben, werden noch nicht
voͤllig erſchoͤpft ſeyn. Geſezt, daß ſolche Sammlun-
gen in Haͤuſern angeleget worden, von welchen wir
§. 192 geredet haben, ſo kann auch ſehr leicht die
Ehr-Begierde bey dieſen Stuͤkken fruchtbar werden.

Das
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <p><pb facs="#f0516" n="496"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Der Policey-Wi&#x017F;&#x017F;en&#x017F;chaften 2 Ab&#x017F;chnitt,</hi></fw><lb/>
arme Kinder erziehen und u&#x0364;berhaupt Arme erhalten<lb/>
will, &#x017F;o ko&#x0364;nnen die&#x017F;e Sammlungen unvermerkt einen<lb/>
Theil der zu die&#x017F;en Ab&#x017F;ichten aufzuwendenden Ko&#x017F;ten<lb/>
hervorbringen. <hi rendition="#fr">Fu&#x0364;rs dritte</hi> &#x017F;ind Real-Schulen im<lb/>
Lande, &#x017F;ind Ge&#x017F;ell&#x017F;chaften der Wi&#x017F;&#x017F;en&#x017F;chaften und Ku&#x0364;n-<lb/>
&#x017F;te ge&#x017F;tiftet worden, &#x017F;o ko&#x0364;nnen die&#x017F;e Sammlungen ein<lb/>
merkliches zur voll&#x017F;ta&#x0364;ndigen Erreichung die&#x017F;er Ab&#x017F;ich-<lb/>
ten beytragen.</p>
            </div><lb/>
            <div n="4">
              <head>§. 193.</head><lb/>
              <note place="left">Wie die Ko-<lb/>
&#x017F;ten zu die&#x017F;en<lb/>
Sammlun-<lb/>
gen zu ent-<lb/>
richten.</note>
              <p>Einige Stu&#x0364;kke kann man mir noch vorlegen, die<lb/>
eine Aufmerk&#x017F;amkeit verdienen. <hi rendition="#fr">Einmahl,</hi> woher<lb/>
nimmt man die Be&#x017F;oldung fu&#x0364;r die Auf&#x017F;eher, die die-<lb/>
&#x017F;er Sammlung mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en ge&#x017F;etzet werden. Jch ant-<lb/>
worte: es &#x017F;ind vielleicht noch einige von denen u&#x0364;brig,<lb/>
von welchen wir §. 132. geredet haben. Sollte dieß<lb/>
nicht &#x017F;eyn, &#x017F;o finden &#x017F;ich vielleicht einige die eintra&#x0364;gli-<lb/>
che Bedienungen, aber wenig dabey zu thun haben.<lb/>
Wird die&#x017F;en eine kleine Zulage, aber doch ein an&#x017F;ehn-<lb/>
licher Titul gegeben, &#x017F;o werden &#x017F;ie die&#x017F;es Amt mit<lb/>
Vergnu&#x0364;gen u&#x0364;bernehmen.</p>
            </div><lb/>
            <div n="4">
              <head>§. 194.</head><lb/>
              <note place="left">Dieß wird<lb/>
weiter un-<lb/>
ter&#x017F;ucht.</note>
              <p><hi rendition="#fr">Fu&#x0364;rs andere:</hi> woher nimmt man die Ko&#x017F;ten zu<lb/>
&#x017F;olchen Sammlungen. Jch antworte: Hat das<lb/>
u&#x0364;brige im Staate &#x017F;eine Richtigkeit, &#x017F;o werden &#x017F;ich die&#x017F;e<lb/>
bald finden. Man kann aber auch einige Zuga&#x0364;nge<lb/>
haben, die dem Staate keine La&#x017F;t &#x017F;ind. Die Quellen,<lb/>
die wir oben angegeben haben, werden noch nicht<lb/>
vo&#x0364;llig er&#x017F;cho&#x0364;pft &#x017F;eyn. Ge&#x017F;ezt, daß &#x017F;olche Sammlun-<lb/>
gen in Ha&#x0364;u&#x017F;ern angeleget worden, von welchen wir<lb/>
§. 192 geredet haben, &#x017F;o kann auch &#x017F;ehr leicht die<lb/>
Ehr-Begierde bey die&#x017F;en Stu&#x0364;kken fruchtbar werden.</p>
            </div>
          </div><lb/>
          <fw place="bottom" type="catch">Das</fw><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[496/0516] Der Policey-Wiſſenſchaften 2 Abſchnitt, arme Kinder erziehen und uͤberhaupt Arme erhalten will, ſo koͤnnen dieſe Sammlungen unvermerkt einen Theil der zu dieſen Abſichten aufzuwendenden Koſten hervorbringen. Fuͤrs dritte ſind Real-Schulen im Lande, ſind Geſellſchaften der Wiſſenſchaften und Kuͤn- ſte geſtiftet worden, ſo koͤnnen dieſe Sammlungen ein merkliches zur vollſtaͤndigen Erreichung dieſer Abſich- ten beytragen. §. 193. Einige Stuͤkke kann man mir noch vorlegen, die eine Aufmerkſamkeit verdienen. Einmahl, woher nimmt man die Beſoldung fuͤr die Aufſeher, die die- ſer Sammlung muͤſſen geſetzet werden. Jch ant- worte: es ſind vielleicht noch einige von denen uͤbrig, von welchen wir §. 132. geredet haben. Sollte dieß nicht ſeyn, ſo finden ſich vielleicht einige die eintraͤgli- che Bedienungen, aber wenig dabey zu thun haben. Wird dieſen eine kleine Zulage, aber doch ein anſehn- licher Titul gegeben, ſo werden ſie dieſes Amt mit Vergnuͤgen uͤbernehmen. §. 194. Fuͤrs andere: woher nimmt man die Koſten zu ſolchen Sammlungen. Jch antworte: Hat das uͤbrige im Staate ſeine Richtigkeit, ſo werden ſich dieſe bald finden. Man kann aber auch einige Zugaͤnge haben, die dem Staate keine Laſt ſind. Die Quellen, die wir oben angegeben haben, werden noch nicht voͤllig erſchoͤpft ſeyn. Geſezt, daß ſolche Sammlun- gen in Haͤuſern angeleget worden, von welchen wir §. 192 geredet haben, ſo kann auch ſehr leicht die Ehr-Begierde bey dieſen Stuͤkken fruchtbar werden. Das

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/516
Zitationshilfe: Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 496. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/516>, abgerufen am 05.12.2024.