Daher gibt auch dieß der Policey Bewegungs- Gründe, das Betteln, so viel es möglich ist, zu verhindern.
§. 338.
Ein allge- meines Mit- tel das Bet- teln zu ver- hindern.
Wie ist diese Verhinderung möglich? Gibt man diesen Rath, man soll die Bettler aus dem Lande ja- gen, so ist dieß ein Vorschlag, der eine Grund-Regel der Policey aufhebt (§. 28 folg.). Will man auf dieß verfallen, daß man die Bettler verlassen soll, so wird auch dieser Vorschlag einer Haupt-Regel der Policey widersprechen (§. 7.). Es bleibt demnach kein ande- res Mittel übrig, das Betteln im Staate zu verhin- dern, als daß die Policey öffentliche Veranstaltungen macht, die Armen im Staate gehörig zu verpflegen.
§. 339.
Bey der Ausführung dieses Mit- tels hat man auf zwey Stükke zu sehen.
Hiebey sind zwey Stükke genau zu beschreiben.
Einmahl. Die Regeln, welche bey diesen Ein- richtungen genau zu beobachten.
Fürs andere, wie solche Veranstaltungen regel- mäßig können gemacht werden. Wir wollen je- den Punkt besonders untersuchen.
§. 340.
Fürs erste auf die Re- geln, welche hiebey zu beobachten. Die erste Regel.
Zuerst von den Regeln. Die erste ist diese:
Die öffentlichen Veranstaltungen, die Ar- men im Staate zu verpflegen, müssen die- sen keine Gelegenheit geben, Müßiggänger zu werden.
Dieß würde nicht nur der Absicht dieser Veranstal- tungen, sondern auch einem Haupt-Gesetze der Poli- cey widersprechen (§. 337. 112.).
§. 341.
Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
Daher gibt auch dieß der Policey Bewegungs- Gruͤnde, das Betteln, ſo viel es moͤglich iſt, zu verhindern.
§. 338.
Ein allge- meines Mit- tel das Bet- teln zu ver- hindern.
Wie iſt dieſe Verhinderung moͤglich? Gibt man dieſen Rath, man ſoll die Bettler aus dem Lande ja- gen, ſo iſt dieß ein Vorſchlag, der eine Grund-Regel der Policey aufhebt (§. 28 folg.). Will man auf dieß verfallen, daß man die Bettler verlaſſen ſoll, ſo wird auch dieſer Vorſchlag einer Haupt-Regel der Policey widerſprechen (§. 7.). Es bleibt demnach kein ande- res Mittel uͤbrig, das Betteln im Staate zu verhin- dern, als daß die Policey oͤffentliche Veranſtaltungen macht, die Armen im Staate gehoͤrig zu verpflegen.
§. 339.
Bey der Ausfuͤhrung dieſes Mit- tels hat man auf zwey Stuͤkke zu ſehen.
Hiebey ſind zwey Stuͤkke genau zu beſchreiben.
Einmahl. Die Regeln, welche bey dieſen Ein- richtungen genau zu beobachten.
Fuͤrs andere, wie ſolche Veranſtaltungen regel- maͤßig koͤnnen gemacht werden. Wir wollen je- den Punkt beſonders unterſuchen.
§. 340.
Fuͤrs erſte auf die Re- geln, welche hiebey zu beobachten. Die erſte Regel.
Zuerſt von den Regeln. Die erſte iſt dieſe:
Die oͤffentlichen Veranſtaltungen, die Ar- men im Staate zu verpflegen, muͤſſen die- ſen keine Gelegenheit geben, Muͤßiggaͤnger zu werden.
Dieß wuͤrde nicht nur der Abſicht dieſer Veranſtal- tungen, ſondern auch einem Haupt-Geſetze der Poli- cey widerſprechen (§. 337. 112.).
§. 341.
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Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
Daher gibt auch dieß der Policey Bewegungs-
Gruͤnde, das Betteln, ſo viel es moͤglich iſt, zu
verhindern.
§. 338.
Wie iſt dieſe Verhinderung moͤglich? Gibt man
dieſen Rath, man ſoll die Bettler aus dem Lande ja-
gen, ſo iſt dieß ein Vorſchlag, der eine Grund-Regel
der Policey aufhebt (§. 28 folg.). Will man auf dieß
verfallen, daß man die Bettler verlaſſen ſoll, ſo wird
auch dieſer Vorſchlag einer Haupt-Regel der Policey
widerſprechen (§. 7.). Es bleibt demnach kein ande-
res Mittel uͤbrig, das Betteln im Staate zu verhin-
dern, als daß die Policey oͤffentliche Veranſtaltungen
macht, die Armen im Staate gehoͤrig zu verpflegen.
§. 339.
Hiebey ſind zwey Stuͤkke genau zu beſchreiben.
Einmahl. Die Regeln, welche bey dieſen Ein-
richtungen genau zu beobachten.
Fuͤrs andere, wie ſolche Veranſtaltungen regel-
maͤßig koͤnnen gemacht werden. Wir wollen je-
den Punkt beſonders unterſuchen.
§. 340.
Zuerſt von den Regeln. Die erſte iſt dieſe:
Die oͤffentlichen Veranſtaltungen, die Ar-
men im Staate zu verpflegen, muͤſſen die-
ſen keine Gelegenheit geben, Muͤßiggaͤnger
zu werden.
Dieß wuͤrde nicht nur der Abſicht dieſer Veranſtal-
tungen, ſondern auch einem Haupt-Geſetze der Poli-
cey widerſprechen (§. 337. 112.).
§. 341.
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 518. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/538>, abgerufen am 05.12.2024.
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