gen. Von dem ersten Stükke handelt das erste Ca- pitel des zweyten Abschnittes der Policey-Wissenschaft. Das andere Stück untersuchet das vierte Capitel des angeführten Abschnittes. Mit dem dritten Stük- ke haben wir uns in dem zweyten Capitel beschäftiget.
§. 360.
Die vierte Haupt-Re- gel.
Die vierte Haupt-Regel der Landes-Oeconomie ist diese: Gold und Silber, so einmahl in das Land, es sey aus eigenem Bau, oder aus der Fremde durch Fleiß gekommen, ist in keinerley Weise noch Wege, es sey für was es wolle, so viel nur immer möglich, wieder hinaus zu vertragen, noch zuzugeben, daß es in Kisten oder Kasten vergraben werde, sondern immerzu in der Be- wegung bleibe, auch nicht, daß es viel in solche Fabriquen gerathe, wo es gleichsam zernichtet wird, und nicht wieder zu Nutzen zu bringen. Dann solchergestalt wird unmöglich seyn, daß ein Land, so einmahl zu einer ansehnlichen Baarschaft kommen, bevorab dasjenige, so eige- ne Geld-und Silber-Minen besitzt, in Armuth verfalle; ja was das lezte betrift, unmöglich, daß es nicht an Reichthum und Gut immer- fort zunehme.
§. 361.
Diese wird zergliedert.
Diese Regel faßt verschiedene Stükke in sich, und es ist mir unmöglich, zu beweisen, daß alle dem Staa- te nüzlich sind. Vielleicht wird man mit mir einstim- mig, wenn ich alle Stükke auseinander lege, und ein jedes insbesondere untersuche.
Das erste Stück.
Das erste Stück: Gold und Silber, so ein- mahl ins Land gekommen, soll nicht wie- der hinausgetragen werden. Jch nehme
mir
Der Policey-Wiſſenſchaft 3. Abſchnitt,
gen. Von dem erſten Stuͤkke handelt das erſte Ca- pitel des zweyten Abſchnittes der Policey-Wiſſenſchaft. Das andere Stuͤck unterſuchet das vierte Capitel des angefuͤhrten Abſchnittes. Mit dem dritten Stuͤk- ke haben wir uns in dem zweyten Capitel beſchaͤftiget.
§. 360.
Die vierte Haupt-Re- gel.
Die vierte Haupt-Regel der Landes-Oeconomie iſt dieſe: Gold und Silber, ſo einmahl in das Land, es ſey aus eigenem Bau, oder aus der Fremde durch Fleiß gekommen, iſt in keinerley Weiſe noch Wege, es ſey fuͤr was es wolle, ſo viel nur immer moͤglich, wieder hinaus zu vertragen, noch zuzugeben, daß es in Kiſten oder Kaſten vergraben werde, ſondern immerzu in der Be- wegung bleibe, auch nicht, daß es viel in ſolche Fabriquen gerathe, wo es gleichſam zernichtet wird, und nicht wieder zu Nutzen zu bringen. Dann ſolchergeſtalt wird unmoͤglich ſeyn, daß ein Land, ſo einmahl zu einer anſehnlichen Baarſchaft kommen, bevorab dasjenige, ſo eige- ne Geld-und Silber-Minen beſitzt, in Armuth verfalle; ja was das lezte betrift, unmoͤglich, daß es nicht an Reichthum und Gut immer- fort zunehme.
§. 361.
Dieſe wird zergliedert.
Dieſe Regel faßt verſchiedene Stuͤkke in ſich, und es iſt mir unmoͤglich, zu beweiſen, daß alle dem Staa- te nuͤzlich ſind. Vielleicht wird man mit mir einſtim- mig, wenn ich alle Stuͤkke auseinander lege, und ein jedes insbeſondere unterſuche.
Das erſte Stuͤck.
Das erſte Stuͤck: Gold und Silber, ſo ein- mahl ins Land gekommen, ſoll nicht wie- der hinausgetragen werden. Jch nehme
mir
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Der Policey-Wiſſenſchaft 3. Abſchnitt,
gen. Von dem erſten Stuͤkke handelt das erſte Ca-
pitel des zweyten Abſchnittes der Policey-Wiſſenſchaft.
Das andere Stuͤck unterſuchet das vierte Capitel des
angefuͤhrten Abſchnittes. Mit dem dritten Stuͤk-
ke haben wir uns in dem zweyten Capitel beſchaͤftiget.
§. 360.
Die vierte Haupt-Regel der Landes-Oeconomie iſt
dieſe: Gold und Silber, ſo einmahl in das Land,
es ſey aus eigenem Bau, oder aus der Fremde
durch Fleiß gekommen, iſt in keinerley Weiſe
noch Wege, es ſey fuͤr was es wolle, ſo viel nur
immer moͤglich, wieder hinaus zu vertragen,
noch zuzugeben, daß es in Kiſten oder Kaſten
vergraben werde, ſondern immerzu in der Be-
wegung bleibe, auch nicht, daß es viel in ſolche
Fabriquen gerathe, wo es gleichſam zernichtet
wird, und nicht wieder zu Nutzen zu bringen.
Dann ſolchergeſtalt wird unmoͤglich ſeyn, daß
ein Land, ſo einmahl zu einer anſehnlichen
Baarſchaft kommen, bevorab dasjenige, ſo eige-
ne Geld-und Silber-Minen beſitzt, in Armuth
verfalle; ja was das lezte betrift, unmoͤglich,
daß es nicht an Reichthum und Gut immer-
fort zunehme.
§. 361.
Dieſe Regel faßt verſchiedene Stuͤkke in ſich, und
es iſt mir unmoͤglich, zu beweiſen, daß alle dem Staa-
te nuͤzlich ſind. Vielleicht wird man mit mir einſtim-
mig, wenn ich alle Stuͤkke auseinander lege, und ein
jedes insbeſondere unterſuche.
Das erſte Stuͤck: Gold und Silber, ſo ein-
mahl ins Land gekommen, ſoll nicht wie-
der hinausgetragen werden. Jch nehme
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 530. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/550>, abgerufen am 05.12.2024.
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