Einmahl, die besondern Absichten bey welchen ein Mangel der Beförderer wahrgenommen wird.
Fürs andere, in welcher Classe die Anzahl der Un- terthanen nicht groß genug.
Fürs dritte, in welcher Classe ein Ueberfluß von Unterthanen.
Fürs vierte, die Mittel, durch welche jener| Man- gel könne ersetzet, und dieser Ueberfluß zu an- deren Absichten der Policey könne angewendet werden.
Dieß gehet auf das erste besondere Stück der Policey. Und daher ist es nach den Lehren einzurichten, die wir in dem ersten Capitel auf der 409. Seite und fol- genden abgehandelt haben.
§. 380.
Das andere auf die Ein- richtung der Schulen.
Das andere beschreibet den Zustand der Schulen, die Mängel, welche sich dabey befinden, und die Mit- tel wodurch solche in der Folge der Zeit können geho- ben werden. Dieß ist das andere besondere Stück der Policey, und sind die Grund-Regeln zur Einrich- tung dieses Buchs aus dem zu nehmen, was wir in dem zweyten Capitel auf der 425. Seite und folgen- den beschrieben haben.
§. 381.
Das dritte auf die Ein- richtung des Kirchen-We- sens.
Das dritte ist eine Abbildung von dem Zustande des Kirchen-Wesens, in Absehen auf die Policey. Jn diesem sind wiederum die Mängel, welche vorhanden sind, in gewisse Classen zu vertheilen, und alsdenn nach der Beschaffenheit des Staats die Mittel zu bestim- men, wodurch solche in der Folge der Zeit können ge- hoben werden. Dieß ist das dritte besondere Stück
der
Der Policey-Wiſſenſchaft 4. Abſchnitt,
Einmahl, die beſondern Abſichten bey welchen ein Mangel der Befoͤrderer wahrgenommen wird.
Fuͤrs andere, in welcher Claſſe die Anzahl der Un- terthanen nicht groß genug.
Fuͤrs dritte, in welcher Claſſe ein Ueberfluß von Unterthanen.
Fuͤrs vierte, die Mittel, durch welche jener| Man- gel koͤnne erſetzet, und dieſer Ueberfluß zu an- deren Abſichten der Policey koͤnne angewendet werden.
Dieß gehet auf das erſte beſondere Stuͤck der Policey. Und daher iſt es nach den Lehren einzurichten, die wir in dem erſten Capitel auf der 409. Seite und fol- genden abgehandelt haben.
§. 380.
Das andere auf die Ein- richtung der Schulen.
Das andere beſchreibet den Zuſtand der Schulen, die Maͤngel, welche ſich dabey befinden, und die Mit- tel wodurch ſolche in der Folge der Zeit koͤnnen geho- ben werden. Dieß iſt das andere beſondere Stuͤck der Policey, und ſind die Grund-Regeln zur Einrich- tung dieſes Buchs aus dem zu nehmen, was wir in dem zweyten Capitel auf der 425. Seite und folgen- den beſchrieben haben.
§. 381.
Das dritte auf die Ein- richtung des Kirchen-We- ſens.
Das dritte iſt eine Abbildung von dem Zuſtande des Kirchen-Weſens, in Abſehen auf die Policey. Jn dieſem ſind wiederum die Maͤngel, welche vorhanden ſind, in gewiſſe Claſſen zu vertheilen, und alsdenn nach der Beſchaffenheit des Staats die Mittel zu beſtim- men, wodurch ſolche in der Folge der Zeit koͤnnen ge- hoben werden. Dieß iſt das dritte beſondere Stuͤck
der
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0560"n="540"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Der Policey-Wiſſenſchaft 4. Abſchnitt,</hi></fw><lb/><list><item><hirendition="#fr">Einmahl,</hi> die beſondern Abſichten bey welchen ein<lb/>
Mangel der Befoͤrderer wahrgenommen wird.</item><lb/><item><hirendition="#fr">Fuͤrs andere,</hi> in welcher Claſſe die Anzahl der Un-<lb/>
terthanen nicht groß genug.</item><lb/><item><hirendition="#fr">Fuͤrs dritte,</hi> in welcher Claſſe ein Ueberfluß von<lb/>
Unterthanen.</item><lb/><item><hirendition="#fr">Fuͤrs vierte,</hi> die Mittel, durch welche jener| Man-<lb/>
gel koͤnne erſetzet, und dieſer Ueberfluß zu an-<lb/>
deren Abſichten der Policey koͤnne angewendet<lb/>
werden.</item></list><lb/><p>Dieß gehet auf das erſte beſondere Stuͤck der Policey.<lb/>
Und daher iſt es nach den Lehren einzurichten, die wir<lb/>
in dem erſten Capitel auf der 409. Seite und fol-<lb/>
genden abgehandelt haben.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 380.</head><lb/><noteplace="left">Das andere<lb/>
auf die Ein-<lb/>
richtung der<lb/>
Schulen.</note><p><hirendition="#fr">Das andere</hi> beſchreibet den Zuſtand der Schulen,<lb/>
die Maͤngel, welche ſich dabey befinden, und die Mit-<lb/>
tel wodurch ſolche in der Folge der Zeit koͤnnen geho-<lb/>
ben werden. Dieß iſt das andere beſondere Stuͤck<lb/>
der Policey, und ſind die Grund-Regeln zur Einrich-<lb/>
tung dieſes Buchs aus dem zu nehmen, was wir in<lb/>
dem zweyten Capitel auf der 425. Seite und folgen-<lb/>
den beſchrieben haben.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 381.</head><lb/><noteplace="left">Das dritte<lb/>
auf die Ein-<lb/>
richtung des<lb/>
Kirchen-We-<lb/>ſens.</note><p><hirendition="#fr">Das dritte</hi> iſt eine Abbildung von dem Zuſtande<lb/>
des Kirchen-Weſens, in Abſehen auf die Policey. Jn<lb/>
dieſem ſind wiederum die Maͤngel, welche vorhanden<lb/>ſind, in gewiſſe Claſſen zu vertheilen, und alsdenn nach<lb/>
der Beſchaffenheit des Staats die Mittel zu beſtim-<lb/>
men, wodurch ſolche in der Folge der Zeit koͤnnen ge-<lb/>
hoben werden. Dieß iſt das dritte beſondere Stuͤck<lb/><fwplace="bottom"type="catch">der</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[540/0560]
Der Policey-Wiſſenſchaft 4. Abſchnitt,
Einmahl, die beſondern Abſichten bey welchen ein
Mangel der Befoͤrderer wahrgenommen wird.
Fuͤrs andere, in welcher Claſſe die Anzahl der Un-
terthanen nicht groß genug.
Fuͤrs dritte, in welcher Claſſe ein Ueberfluß von
Unterthanen.
Fuͤrs vierte, die Mittel, durch welche jener| Man-
gel koͤnne erſetzet, und dieſer Ueberfluß zu an-
deren Abſichten der Policey koͤnne angewendet
werden.
Dieß gehet auf das erſte beſondere Stuͤck der Policey.
Und daher iſt es nach den Lehren einzurichten, die wir
in dem erſten Capitel auf der 409. Seite und fol-
genden abgehandelt haben.
§. 380.
Das andere beſchreibet den Zuſtand der Schulen,
die Maͤngel, welche ſich dabey befinden, und die Mit-
tel wodurch ſolche in der Folge der Zeit koͤnnen geho-
ben werden. Dieß iſt das andere beſondere Stuͤck
der Policey, und ſind die Grund-Regeln zur Einrich-
tung dieſes Buchs aus dem zu nehmen, was wir in
dem zweyten Capitel auf der 425. Seite und folgen-
den beſchrieben haben.
§. 381.
Das dritte iſt eine Abbildung von dem Zuſtande
des Kirchen-Weſens, in Abſehen auf die Policey. Jn
dieſem ſind wiederum die Maͤngel, welche vorhanden
ſind, in gewiſſe Claſſen zu vertheilen, und alsdenn nach
der Beſchaffenheit des Staats die Mittel zu beſtim-
men, wodurch ſolche in der Folge der Zeit koͤnnen ge-
hoben werden. Dieß iſt das dritte beſondere Stuͤck
der
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 540. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/560>, abgerufen am 05.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.