sicherste, man denke zuerst an diejenigen Mittel, welche einen unmittelbaren Einfluß in die Absicht der Poli- cey haben.
§. 399.
Erinnerung.
Wir wollen hiedurch die allgemeine Regel nicht auf- heben, welche uns die Sitten-Lehre bildet, daß es nach der Beschaffenheit der Umstände eine Klugheit sey, Geld nicht schonen, und die Gesetze des Wohlstandes und des Vergnügens dem Erwerb des zeitlichen Ver- mögens vorziehen (Siehe §. 425 folg. der Sitten Lehre). Selbst der Grund, wodurch wir unsere Regel unter- stützet haben, gebiethet es uns, alle Umstände genau zu überlegen. Können die Mittel, welche in die Ab- sicht der Policey nur einen mittelbaren Einfluß haben, ohne merkliche Kosten vestgesetzet werden, und können sie jene Mittel würksamer machen, so erfordert es der §. 395. daß wir bey Wiederherstellung der Policey auch auf diese unsere Aufmerksamkeit richten müssen, weil wir die §. 398. angegebene Regel beobachten sollen.
Anmerk. Dieß zeuget demnach von einer sehr geringen Einsicht in das Policey-Wesen, wenn man eine Veranstaltung nur darum unterläst, weil sie Geld kostet. Die Policey siehet auf zukünftige Zei- ten, und auf den ganzen Zusammenhang des Staats. Jn dieser Beziehung kann es sehr oft geschehen, daß der Aufwand ein bloßes Darlehn ist, das ei- nen vorzüglichen Wucher bringet. Hiervon genug.
Der
Der Policey-Wiſſenſchaft 5. Abſchnitt von ꝛc.
ſicherſte, man denke zuerſt an diejenigen Mittel, welche einen unmittelbaren Einfluß in die Abſicht der Poli- cey haben.
§. 399.
Erinnerung.
Wir wollen hiedurch die allgemeine Regel nicht auf- heben, welche uns die Sitten-Lehre bildet, daß es nach der Beſchaffenheit der Umſtaͤnde eine Klugheit ſey, Geld nicht ſchonen, und die Geſetze des Wohlſtandes und des Vergnuͤgens dem Erwerb des zeitlichen Ver- moͤgens vorziehen (Siehe §. 425 folg. der Sitten Lehre). Selbſt der Grund, wodurch wir unſere Regel unter- ſtuͤtzet haben, gebiethet es uns, alle Umſtaͤnde genau zu uͤberlegen. Koͤnnen die Mittel, welche in die Ab- ſicht der Policey nur einen mittelbaren Einfluß haben, ohne merkliche Koſten veſtgeſetzet werden, und koͤnnen ſie jene Mittel wuͤrkſamer machen, ſo erfordert es der §. 395. daß wir bey Wiederherſtellung der Policey auch auf dieſe unſere Aufmerkſamkeit richten muͤſſen, weil wir die §. 398. angegebene Regel beobachten ſollen.
Anmerk. Dieß zeuget demnach von einer ſehr geringen Einſicht in das Policey-Weſen, wenn man eine Veranſtaltung nur darum unterlaͤſt, weil ſie Geld koſtet. Die Policey ſiehet auf zukuͤnftige Zei- ten, und auf den ganzen Zuſammenhang des Staats. Jn dieſer Beziehung kann es ſehr oft geſchehen, daß der Aufwand ein bloßes Darlehn iſt, das ei- nen vorzuͤglichen Wucher bringet. Hiervon genug.
Der
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Der Policey-Wiſſenſchaft 5. Abſchnitt von ꝛc.
ſicherſte, man denke zuerſt an diejenigen Mittel, welche
einen unmittelbaren Einfluß in die Abſicht der Poli-
cey haben.
§. 399.
Wir wollen hiedurch die allgemeine Regel nicht auf-
heben, welche uns die Sitten-Lehre bildet, daß es nach
der Beſchaffenheit der Umſtaͤnde eine Klugheit ſey,
Geld nicht ſchonen, und die Geſetze des Wohlſtandes
und des Vergnuͤgens dem Erwerb des zeitlichen Ver-
moͤgens vorziehen (Siehe §. 425 folg. der Sitten Lehre).
Selbſt der Grund, wodurch wir unſere Regel unter-
ſtuͤtzet haben, gebiethet es uns, alle Umſtaͤnde genau
zu uͤberlegen. Koͤnnen die Mittel, welche in die Ab-
ſicht der Policey nur einen mittelbaren Einfluß haben,
ohne merkliche Koſten veſtgeſetzet werden, und koͤnnen
ſie jene Mittel wuͤrkſamer machen, ſo erfordert es der
§. 395. daß wir bey Wiederherſtellung der Policey
auch auf dieſe unſere Aufmerkſamkeit richten muͤſſen,
weil wir die §. 398. angegebene Regel beobachten
ſollen.
Anmerk. Dieß zeuget demnach von einer ſehr
geringen Einſicht in das Policey-Weſen, wenn man
eine Veranſtaltung nur darum unterlaͤſt, weil ſie
Geld koſtet. Die Policey ſiehet auf zukuͤnftige Zei-
ten, und auf den ganzen Zuſammenhang des Staats.
Jn dieſer Beziehung kann es ſehr oft geſchehen,
daß der Aufwand ein bloßes Darlehn iſt, das ei-
nen vorzuͤglichen Wucher bringet. Hiervon genug.
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 552. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/572>, abgerufen am 05.12.2024.
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