fürs andere, wie aus diesen Quellen die jährli- chen Einkünfte eines Fürsten können geschöpfet werden,
fürs dritte, die regelmäßige Anwendung der jähr- lichen Einkünfte eines Fürsten.
Diese drey Stükke gründen sich in einigen allgemei- nen Lehren. Und ich glaube, es werde nicht ohne Nu- tzen seyn, wenn wir uns zuerst um diese bekümmern. Diese Untersuchung wird uns den Weg bahnen, jene Stükke kurz aber doch vollständig zu beschreiben.
§. 2.
Chatoul- Güther.
Die jährlichen Einkünfte eines Fürsten werden in eigenthümliche und fürstliche Einkünfte vertheilet. (§. 14. Vorb.). Die Quellen, welche jene hervor- bringen, werden Chatoul-Güter genennet. Der Cameralist beschäftiget sich eigentlich nur mit den fürst- lichen Einkünften, dennoch aber kann es die Erreichung seiner Absicht merklich erleichtern, wenn er zugleich sei- ne Aufmerksamkeit auf die Chatoul-Güther des Für- sten richtet. Dieß giebt uns Gelegenheit, daß wir uns zuerst um die Beantwortung folgender Fragen bekümmern.
Die erste. Ob es einem Staate nüzlich sey, wenn ein Fürst gewisse Chatoul-Güter hat?
Die andere. Wie solche Chatoul-Güther ohne Nachtheil des Staats zu erlangen und zu ver- mehren?
Wir wollen jeden Punkt besonders untersuchen.
§. 3.
Ob diese nö- thig sind.
Jch nehme mir die Freyheit denen zu widersprechen, welche die Chatoul-Güther als überflüßig und als sol-
che
Des Cammer-Weſens 1. Abſchnitt, von den
fuͤrs andere, wie aus dieſen Quellen die jaͤhrli- chen Einkuͤnfte eines Fuͤrſten koͤnnen geſchoͤpfet werden,
fuͤrs dritte, die regelmaͤßige Anwendung der jaͤhr- lichen Einkuͤnfte eines Fuͤrſten.
Dieſe drey Stuͤkke gruͤnden ſich in einigen allgemei- nen Lehren. Und ich glaube, es werde nicht ohne Nu- tzen ſeyn, wenn wir uns zuerſt um dieſe bekuͤmmern. Dieſe Unterſuchung wird uns den Weg bahnen, jene Stuͤkke kurz aber doch vollſtaͤndig zu beſchreiben.
§. 2.
Chatoul- Guͤther.
Die jaͤhrlichen Einkuͤnfte eines Fuͤrſten werden in eigenthuͤmliche und fuͤrſtliche Einkuͤnfte vertheilet. (§. 14. Vorb.). Die Quellen, welche jene hervor- bringen, werden Chatoul-Guͤter genennet. Der Cameraliſt beſchaͤftiget ſich eigentlich nur mit den fuͤrſt- lichen Einkuͤnften, dennoch aber kann es die Erreichung ſeiner Abſicht merklich erleichtern, wenn er zugleich ſei- ne Aufmerkſamkeit auf die Chatoul-Guͤther des Fuͤr- ſten richtet. Dieß giebt uns Gelegenheit, daß wir uns zuerſt um die Beantwortung folgender Fragen bekuͤmmern.
Die erſte. Ob es einem Staate nuͤzlich ſey, wenn ein Fuͤrſt gewiſſe Chatoul-Guͤter hat?
Die andere. Wie ſolche Chatoul-Guͤther ohne Nachtheil des Staats zu erlangen und zu ver- mehren?
Wir wollen jeden Punkt beſonders unterſuchen.
§. 3.
Ob dieſe noͤ- thig ſind.
Jch nehme mir die Freyheit denen zu widerſprechen, welche die Chatoul-Guͤther als uͤberfluͤßig und als ſol-
che
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Des Cammer-Weſens 1. Abſchnitt, von den
fuͤrs andere, wie aus dieſen Quellen die jaͤhrli-
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werden,
fuͤrs dritte, die regelmaͤßige Anwendung der jaͤhr-
lichen Einkuͤnfte eines Fuͤrſten.
Dieſe drey Stuͤkke gruͤnden ſich in einigen allgemei-
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tzen ſeyn, wenn wir uns zuerſt um dieſe bekuͤmmern.
Dieſe Unterſuchung wird uns den Weg bahnen, jene
Stuͤkke kurz aber doch vollſtaͤndig zu beſchreiben.
§. 2.
Die jaͤhrlichen Einkuͤnfte eines Fuͤrſten werden in
eigenthuͤmliche und fuͤrſtliche Einkuͤnfte vertheilet.
(§. 14. Vorb.). Die Quellen, welche jene hervor-
bringen, werden Chatoul-Guͤter genennet. Der
Cameraliſt beſchaͤftiget ſich eigentlich nur mit den fuͤrſt-
lichen Einkuͤnften, dennoch aber kann es die Erreichung
ſeiner Abſicht merklich erleichtern, wenn er zugleich ſei-
ne Aufmerkſamkeit auf die Chatoul-Guͤther des Fuͤr-
ſten richtet. Dieß giebt uns Gelegenheit, daß wir
uns zuerſt um die Beantwortung folgender Fragen
bekuͤmmern.
Die erſte. Ob es einem Staate nuͤzlich ſey, wenn
ein Fuͤrſt gewiſſe Chatoul-Guͤter hat?
Die andere. Wie ſolche Chatoul-Guͤther ohne
Nachtheil des Staats zu erlangen und zu ver-
mehren?
Wir wollen jeden Punkt beſonders unterſuchen.
§. 3.
Jch nehme mir die Freyheit denen zu widerſprechen,
welche die Chatoul-Guͤther als uͤberfluͤßig und als ſol-
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 556. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/576>, abgerufen am 05.12.2024.
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