Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756.Des Cammer-Wesens 2. Abschnitt, waltung der Holzungen, so wird in dem ganzen Lan-de die Holz-Wirthschaft aus einem gemeinschaftlichen Grunde getrieben. Hiedurch wird es möglich, das Holz in dem Lande also zu fällen und zu verthei- len, daß der Nachwuchs das gehauene jederzeit wie- derum ersetzen kan. Die andere Eigenschaft beweiset folgende Gedanken. Kein Unterthan wird sich leicht entschließen, seinen Acker dem Anbau des Holzes zu widmen. Dasso genannte weiche Holz, als Fichten, Tannen, Kiefern wächst wenigstens zwey und sieben- zig Jahr. Das Eichen-Holz braucht bey nahe zwey hundert Jahr bis es vollkommen ausgewachsen. Man vergleiche mit diesem den Nutzen, welchen man durch den Feld-Bau in einer solchen Zeit gewinnen kann, so wird man meine Gedanken rechtfertigen. Behält die Cammer die Verwaltung der Holzungen, so wird es ihr nicht schwer fallen, wüste Plätze, die dem Staate gehören, mit Holzungen anzubauen, folglich erleich- tert auch diese Einrichtung den Weg, die Holzungen im Staate zu vermehren. Der Grund, auf welchem ich die dritte Eigenschaft baue, ist dieser. Die Ur- sache, warum es kostbar wird, fremdes Holz ins Land zu bringen, ist theils in den Mitteln zu suchen, wo- durch es herein gebracht wird: theils in dem, weil man nicht vieles auf einmahl handeln kann, und daher den zu hoffenden Gewinn unter wenige Klaftern vertheilen muß: Theils in dem, weil der, welcher das Holz ein- kauft, mit auf die Jnteressen des ausgelegten Capi- tals sehen muß, wenn er es ohne Schaden wiederum verkaufen will. Bleibt dieser Handel der Cammer, so können alle diese Hindernisse aus dem Wege geräu- met werden. Sie kann die Einfuhr des fremden Hol- zes durch Zubereitung der Flüsse zum flößen, durch An- legung öffentlicher Fuhren merklich erleichtern. Sie hat, wenn sie wohl ist eingerichtet worden, Kräfte ge- nug, eine große Menge auf einmahl zu handeln, und daher
Des Cammer-Weſens 2. Abſchnitt, waltung der Holzungen, ſo wird in dem ganzen Lan-de die Holz-Wirthſchaft aus einem gemeinſchaftlichen Grunde getrieben. Hiedurch wird es moͤglich, das Holz in dem Lande alſo zu faͤllen und zu verthei- len, daß der Nachwuchs das gehauene jederzeit wie- derum erſetzen kan. Die andere Eigenſchaft beweiſet folgende Gedanken. Kein Unterthan wird ſich leicht entſchließen, ſeinen Acker dem Anbau des Holzes zu widmen. Dasſo genannte weiche Holz, als Fichten, Tannen, Kiefern waͤchſt wenigſtens zwey und ſieben- zig Jahr. Das Eichen-Holz braucht bey nahe zwey hundert Jahr bis es vollkommen ausgewachſen. Man vergleiche mit dieſem den Nutzen, welchen man durch den Feld-Bau in einer ſolchen Zeit gewinnen kann, ſo wird man meine Gedanken rechtfertigen. Behaͤlt die Cammer die Verwaltung der Holzungen, ſo wird es ihr nicht ſchwer fallen, wuͤſte Plaͤtze, die dem Staate gehoͤren, mit Holzungen anzubauen, folglich erleich- tert auch dieſe Einrichtung den Weg, die Holzungen im Staate zu vermehren. Der Grund, auf welchem ich die dritte Eigenſchaft baue, iſt dieſer. Die Ur- ſache, warum es koſtbar wird, fremdes Holz ins Land zu bringen, iſt theils in den Mitteln zu ſuchen, wo- durch es herein gebracht wird: theils in dem, weil man nicht vieles auf einmahl handeln kann, und daher den zu hoffenden Gewinn unter wenige Klaftern vertheilen muß: Theils in dem, weil der, welcher das Holz ein- kauft, mit auf die Jntereſſen des ausgelegten Capi- tals ſehen muß, wenn er es ohne Schaden wiederum verkaufen will. Bleibt dieſer Handel der Cammer, ſo koͤnnen alle dieſe Hinderniſſe aus dem Wege geraͤu- met werden. Sie kann die Einfuhr des fremden Hol- zes durch Zubereitung der Fluͤſſe zum floͤßen, durch An- legung oͤffentlicher Fuhren merklich erleichtern. Sie hat, wenn ſie wohl iſt eingerichtet worden, Kraͤfte ge- nug, eine große Menge auf einmahl zu handeln, und daher
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Des Cammer-Weſens 2. Abſchnitt,
waltung der Holzungen, ſo wird in dem ganzen Lan-
de die Holz-Wirthſchaft aus einem gemeinſchaftlichen
Grunde getrieben. Hiedurch wird es moͤglich, das
Holz in dem Lande alſo zu faͤllen und zu verthei-
len, daß der Nachwuchs das gehauene jederzeit wie-
derum erſetzen kan. Die andere Eigenſchaft beweiſet
folgende Gedanken. Kein Unterthan wird ſich leicht
entſchließen, ſeinen Acker dem Anbau des Holzes zu
widmen. Dasſo genannte weiche Holz, als Fichten,
Tannen, Kiefern waͤchſt wenigſtens zwey und ſieben-
zig Jahr. Das Eichen-Holz braucht bey nahe zwey
hundert Jahr bis es vollkommen ausgewachſen. Man
vergleiche mit dieſem den Nutzen, welchen man durch
den Feld-Bau in einer ſolchen Zeit gewinnen kann,
ſo wird man meine Gedanken rechtfertigen. Behaͤlt
die Cammer die Verwaltung der Holzungen, ſo wird
es ihr nicht ſchwer fallen, wuͤſte Plaͤtze, die dem Staate
gehoͤren, mit Holzungen anzubauen, folglich erleich-
tert auch dieſe Einrichtung den Weg, die Holzungen
im Staate zu vermehren. Der Grund, auf welchem
ich die dritte Eigenſchaft baue, iſt dieſer. Die Ur-
ſache, warum es koſtbar wird, fremdes Holz ins Land
zu bringen, iſt theils in den Mitteln zu ſuchen, wo-
durch es herein gebracht wird: theils in dem, weil man
nicht vieles auf einmahl handeln kann, und daher den
zu hoffenden Gewinn unter wenige Klaftern vertheilen
muß: Theils in dem, weil der, welcher das Holz ein-
kauft, mit auf die Jntereſſen des ausgelegten Capi-
tals ſehen muß, wenn er es ohne Schaden wiederum
verkaufen will. Bleibt dieſer Handel der Cammer,
ſo koͤnnen alle dieſe Hinderniſſe aus dem Wege geraͤu-
met werden. Sie kann die Einfuhr des fremden Hol-
zes durch Zubereitung der Fluͤſſe zum floͤßen, durch An-
legung oͤffentlicher Fuhren merklich erleichtern. Sie
hat, wenn ſie wohl iſt eingerichtet worden, Kraͤfte ge-
nug, eine große Menge auf einmahl zu handeln, und
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