ten; und alsdenn von diesem Verhaltungs- Befehle erwarten.
Das siebende Stück. Die Aufsicht über diese Colle- gia wird unter den Gliedern des Ober-Cammer- Collegii vertheilet.
Das achte Stück. Die besondern Cammer-Be- schäftigungen werden gleichfalls unter die Glie- der des Collegii vertheilet, doch aber ist alles durch eine gemeinschaftliche Berathschlagung vestzusetzen.
Anmerk. Dieß sind, wie ich es glaube, die be- sondern Stükke, welche bey dieser Einrichtung in Erwegung zu ziehen. Das übrige kann leicht aus dem, was wir von dem Cammer-Wesen umständ- lich bewiesen, und von der Einrichtung der Lan- des-Collegiorum an verschiedenen Orten abgehan- delt haben, ergänzet werden. Wer jenes genau untersuchet und überleget hat, dem würde es ver- drüßlich fallen, wenn ich alles wiederholen wollte. Und wer jene Stükke nicht überlegt und untersu- chet hat, dem wird auch eine weitläuftigere Abhand- lung dieses Punkts wenig nutzen. Die Eigenschaf- ten eines ächten Cameralisten erhellen aus der Ab- sicht, wenn er soll gebraucht werden. Dieses ist zu meiner gegenwärtigen Absicht genug.
Voll-
Des Cammer-Weſens 5 Abſchn. von dem ꝛc.
ten; und alsdenn von dieſem Verhaltungs- Befehle erwarten.
Das ſiebende Stuͤck. Die Aufſicht uͤber dieſe Colle- gia wird unter den Gliedern des Ober-Cammer- Collegii vertheilet.
Das achte Stuͤck. Die beſondern Cammer-Be- ſchaͤftigungen werden gleichfalls unter die Glie- der des Collegii vertheilet, doch aber iſt alles durch eine gemeinſchaftliche Berathſchlagung veſtzuſetzen.
Anmerk. Dieß ſind, wie ich es glaube, die be- ſondern Stuͤkke, welche bey dieſer Einrichtung in Erwegung zu ziehen. Das uͤbrige kann leicht aus dem, was wir von dem Cammer-Weſen umſtaͤnd- lich bewieſen, und von der Einrichtung der Lan- des-Collegiorum an verſchiedenen Orten abgehan- delt haben, ergaͤnzet werden. Wer jenes genau unterſuchet und uͤberleget hat, dem wuͤrde es ver- druͤßlich fallen, wenn ich alles wiederholen wollte. Und wer jene Stuͤkke nicht uͤberlegt und unterſu- chet hat, dem wird auch eine weitlaͤuftigere Abhand- lung dieſes Punkts wenig nutzen. Die Eigenſchaf- ten eines aͤchten Cameraliſten erhellen aus der Ab- ſicht, wenn er ſoll gebraucht werden. Dieſes iſt zu meiner gegenwaͤrtigen Abſicht genug.
Voll-
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Des Cammer-Weſens 5 Abſchn. von dem ꝛc.
ten; und alsdenn von dieſem Verhaltungs-
Befehle erwarten.
Das ſiebende Stuͤck. Die Aufſicht uͤber dieſe Colle-
gia wird unter den Gliedern des Ober-Cammer-
Collegii vertheilet.
Das achte Stuͤck. Die beſondern Cammer-Be-
ſchaͤftigungen werden gleichfalls unter die Glie-
der des Collegii vertheilet, doch aber iſt alles
durch eine gemeinſchaftliche Berathſchlagung
veſtzuſetzen.
Anmerk. Dieß ſind, wie ich es glaube, die be-
ſondern Stuͤkke, welche bey dieſer Einrichtung in
Erwegung zu ziehen. Das uͤbrige kann leicht aus
dem, was wir von dem Cammer-Weſen umſtaͤnd-
lich bewieſen, und von der Einrichtung der Lan-
des-Collegiorum an verſchiedenen Orten abgehan-
delt haben, ergaͤnzet werden. Wer jenes genau
unterſuchet und uͤberleget hat, dem wuͤrde es ver-
druͤßlich fallen, wenn ich alles wiederholen wollte.
Und wer jene Stuͤkke nicht uͤberlegt und unterſu-
chet hat, dem wird auch eine weitlaͤuftigere Abhand-
lung dieſes Punkts wenig nutzen. Die Eigenſchaf-
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ſicht, wenn er ſoll gebraucht werden. Dieſes iſt zu
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 664. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/684>, abgerufen am 05.12.2024.
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