Devrient, Eduard: Das Nationaltheater des neuen Deutschland. Eine Reformschrift. Leipzig, 1849.Fürsten noch alle Staatsgewalt. Es war der Staat, *) Das Genauere über diesen geschichtlichen Moment ist in
meiner "Geschichte der deutschen Schauspielkunst" (Leipzig 1848, bei J. J. Weber) im II. B. zu finden. Ich muß mich hier und fernerhin auf dies Buch beziehen, weil es bis jetzt das einzige über diesen Gegenstand ist. Fürſten noch alle Staatsgewalt. Es war der Staat, *) Das Genauere über dieſen geſchichtlichen Moment iſt in
meiner „Geſchichte der deutſchen Schauſpielkunſt“ (Leipzig 1848, bei J. J. Weber) im II. B. zu finden. Ich muß mich hier und fernerhin auf dies Buch beziehen, weil es bis jetzt das einzige über dieſen Gegenſtand iſt. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0019" n="13"/> Fürſten noch alle Staatsgewalt. Es war der Staat,<lb/> welcher durch ſie der wandernden Kunſt heimiſche Stät¬<lb/> ten, Anerkennung, Schutz und Unterſtützung gab. Für¬<lb/> ſten waren es, der edle Kaiſer Joſeph <hi rendition="#aq">II</hi>. an der Spitze,<lb/> welche den höheren Staatszweck der Bühne thatſächlich<lb/> proklamirten. Kaiſer Joſeph gab ſeiner Hofbühne den<lb/> Namen und die Grundſätze eines <hi rendition="#g">Nationalthea¬<lb/> ters</hi>, er erklärte: es ſolle keine andere Beſtimmung<lb/> haben, als <hi rendition="#g">zur Verbreitung des guten Ge¬<lb/> ſchmacks und zur Veredlung der Sitten zu<lb/> wirken</hi> <note place="foot" n="*)">Das Genauere über dieſen geſchichtlichen Moment iſt in<lb/> meiner „Geſchichte der deutſchen Schauſpielkunſt“ (Leipzig 1848,<lb/> bei J. J. Weber) im <hi rendition="#aq">II</hi>. B. zu finden. Ich muß mich hier und<lb/> fernerhin auf dies Buch beziehen, weil es bis jetzt das einzige<lb/> über dieſen Gegenſtand iſt.<lb/></note>. Faſt überall folgten Höfe und Magiſtrate<lb/> des Kaiſers Beiſpiele, die Nationaltheater wurden allge¬<lb/> mein und die Schauſpielkunſt gewann eine bewunde¬<lb/> rungswürdig raſche und nationale Entwickelung, weil ſie<lb/> ihr in einer gewiſſen Freiheit und Selbſtändigkeit ge¬<lb/> gönnt war. Die Höfe nämlich übten im Allgemeinen<lb/> nur Schutz und Oberaufſicht über ihre Theater aus, die<lb/> künſtleriſche Thätigkeit wurde fort und fort von künſtle¬<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [13/0019]
Fürſten noch alle Staatsgewalt. Es war der Staat,
welcher durch ſie der wandernden Kunſt heimiſche Stät¬
ten, Anerkennung, Schutz und Unterſtützung gab. Für¬
ſten waren es, der edle Kaiſer Joſeph II. an der Spitze,
welche den höheren Staatszweck der Bühne thatſächlich
proklamirten. Kaiſer Joſeph gab ſeiner Hofbühne den
Namen und die Grundſätze eines Nationalthea¬
ters, er erklärte: es ſolle keine andere Beſtimmung
haben, als zur Verbreitung des guten Ge¬
ſchmacks und zur Veredlung der Sitten zu
wirken *). Faſt überall folgten Höfe und Magiſtrate
des Kaiſers Beiſpiele, die Nationaltheater wurden allge¬
mein und die Schauſpielkunſt gewann eine bewunde¬
rungswürdig raſche und nationale Entwickelung, weil ſie
ihr in einer gewiſſen Freiheit und Selbſtändigkeit ge¬
gönnt war. Die Höfe nämlich übten im Allgemeinen
nur Schutz und Oberaufſicht über ihre Theater aus, die
künſtleriſche Thätigkeit wurde fort und fort von künſtle¬
*) Das Genauere über dieſen geſchichtlichen Moment iſt in
meiner „Geſchichte der deutſchen Schauſpielkunſt“ (Leipzig 1848,
bei J. J. Weber) im II. B. zu finden. Ich muß mich hier und
fernerhin auf dies Buch beziehen, weil es bis jetzt das einzige
über dieſen Gegenſtand iſt.
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