Devrient, Eduard: Das Nationaltheater des neuen Deutschland. Eine Reformschrift. Leipzig, 1849.der Leitung und die Abhaltung der Proben u. s. w. über¬ Die Leistungen der Bühnenkunst sollen einheitliches 2
der Leitung und die Abhaltung der Proben u. ſ. w. über¬ Die Leiſtungen der Bühnenkunſt ſollen einheitliches 2
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0023" n="17"/> der Leitung und die Abhaltung der Proben u. ſ. w. über¬<lb/> laſſen iſt; <hi rendition="#g">in dieſem Irrthume aber liegt eben<lb/> der eigentliche Knotenpunkt der Verwir¬<lb/> rung unſeres heutigen Theaterweſens</hi>.</p><lb/> <p>Die Leiſtungen der Bühnenkunſt ſollen einheitliches<lb/> Leben haben, darum verträgt ihre Leitung keine Thei¬<lb/> lung der Gewalt. Indem die weſentlichſten Beſtimmun¬<lb/> gen: Wahl, Beſetzung und Ausſtattung der aufzufüh¬<lb/> renden Werke, Zuſammenſetzung des Kunſtperſonals<lb/> durch Anſtellungen und Entlaſſungen, Urlaube, Gaſt¬<lb/> rollen u. dergl. vom Intendanten, wohl auch von höhe¬<lb/> ren Verfügungen, abhängig ſind, bleibt der Regie nur<lb/> ein beſchränkter und durchaus bedingter Kreis des Wir¬<lb/> kens, in welchem ſie keine abſolute Verantwortung für<lb/> das Gelingen der Kunſtwerke übernehmen kann, weil<lb/> alle Vorbedingungen dazu nicht in ihren Händen liegen.<lb/> Rühmend muß es anerkannt werden, daß einige Intendan¬<lb/> ten durch Anſtellung von Oberregiſſeuren oder Dramatur¬<lb/> gen der künſtleriſchen Autorität eine größere Ausdehnung<lb/> gegeben und eine Annäherung an die alten Zuſtände<lb/> bewirkt haben, in welchen die Intendantur nur Ober¬<lb/> aufſicht und adminiſtrative Gewalt ausübte; aber es iſt<lb/> auch nur eine Annäherung. So lange die Intendanten<lb/> <fw place="bottom" type="sig">2<lb/></fw> </p> </div> </body> </text> </TEI> [17/0023]
der Leitung und die Abhaltung der Proben u. ſ. w. über¬
laſſen iſt; in dieſem Irrthume aber liegt eben
der eigentliche Knotenpunkt der Verwir¬
rung unſeres heutigen Theaterweſens.
Die Leiſtungen der Bühnenkunſt ſollen einheitliches
Leben haben, darum verträgt ihre Leitung keine Thei¬
lung der Gewalt. Indem die weſentlichſten Beſtimmun¬
gen: Wahl, Beſetzung und Ausſtattung der aufzufüh¬
renden Werke, Zuſammenſetzung des Kunſtperſonals
durch Anſtellungen und Entlaſſungen, Urlaube, Gaſt¬
rollen u. dergl. vom Intendanten, wohl auch von höhe¬
ren Verfügungen, abhängig ſind, bleibt der Regie nur
ein beſchränkter und durchaus bedingter Kreis des Wir¬
kens, in welchem ſie keine abſolute Verantwortung für
das Gelingen der Kunſtwerke übernehmen kann, weil
alle Vorbedingungen dazu nicht in ihren Händen liegen.
Rühmend muß es anerkannt werden, daß einige Intendan¬
ten durch Anſtellung von Oberregiſſeuren oder Dramatur¬
gen der künſtleriſchen Autorität eine größere Ausdehnung
gegeben und eine Annäherung an die alten Zuſtände
bewirkt haben, in welchen die Intendantur nur Ober¬
aufſicht und adminiſtrative Gewalt ausübte; aber es iſt
auch nur eine Annäherung. So lange die Intendanten
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