Devrient, Eduard: Das Nationaltheater des neuen Deutschland. Eine Reformschrift. Leipzig, 1849.Nach dem Prinzip des Nationaltheaters sollen die Der Ausgabeetat werde nach der Summe, welche der Daß der Theaterhaushalt auf dieser Basis zu führen Nach dem Prinzip des Nationaltheaters ſollen die Der Ausgabeetat werde nach der Summe, welche der Daß der Theaterhaushalt auf dieſer Baſis zu führen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0064" n="58"/> <p>Nach dem Prinzip des Nationaltheaters ſollen die<lb/><hi rendition="#g">Einnahmen</hi> nur durch würdige Mittel, durch mög¬<lb/> lichſt vollkommene, dem Volksgeſchmacke wahrhaft gedeih¬<lb/> liche Vorſtellungen erzielt werden; dieſe können durch die<lb/> künſtleriſche Direction als geſichert erachtet werden, denn<lb/> beſſere Leiſtungen bringen auch beſſere Einnahmen. Die<lb/> Verwaltungsfrage wird ſich daher weſentlich um die rich¬<lb/> tige <hi rendition="#g">Verwendung</hi> der Geldmittel, welche dem Thea¬<lb/> ter zu Gebote ſtehen, drehen.</p><lb/> <p>Der Ausgabeetat werde nach der Summe, welche der<lb/> Staatszuſchuß und dem Minimalſatz der jährlichen Ein¬<lb/> nahme ergeben, feſtgeſetzt. Derſelbe müſſe nur nach Ma߬<lb/> gabe erworbener Ueberſchüſſe überſchritten werden dürfen,<lb/> jährlich aber ein Theil des Staatszuſchuſſes zu einem Re¬<lb/> ſervefonds zurückgelegt werden, damit die mannichfachen<lb/> Wechſelfälle, denen das Theater durch die Zeitereigniſſe<lb/> ausgeſetzt iſt, daſſelbe niemals mittellos finden. Von<lb/> dieſen Grundzügen der Theaterökonomie müſſe niemals<lb/> gewichen werden, damit der Staat die Garantie hätte: nur<lb/> in den außer aller menſchlichen Berechnung liegenden<lb/> Fällen vor den Riß treten zu müſſen.</p><lb/> <p>Daß der Theaterhaushalt auf dieſer Baſis zu führen<lb/> iſt, ſteht bei einer künſtleriſchen Direction außer Zwei¬<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [58/0064]
Nach dem Prinzip des Nationaltheaters ſollen die
Einnahmen nur durch würdige Mittel, durch mög¬
lichſt vollkommene, dem Volksgeſchmacke wahrhaft gedeih¬
liche Vorſtellungen erzielt werden; dieſe können durch die
künſtleriſche Direction als geſichert erachtet werden, denn
beſſere Leiſtungen bringen auch beſſere Einnahmen. Die
Verwaltungsfrage wird ſich daher weſentlich um die rich¬
tige Verwendung der Geldmittel, welche dem Thea¬
ter zu Gebote ſtehen, drehen.
Der Ausgabeetat werde nach der Summe, welche der
Staatszuſchuß und dem Minimalſatz der jährlichen Ein¬
nahme ergeben, feſtgeſetzt. Derſelbe müſſe nur nach Ma߬
gabe erworbener Ueberſchüſſe überſchritten werden dürfen,
jährlich aber ein Theil des Staatszuſchuſſes zu einem Re¬
ſervefonds zurückgelegt werden, damit die mannichfachen
Wechſelfälle, denen das Theater durch die Zeitereigniſſe
ausgeſetzt iſt, daſſelbe niemals mittellos finden. Von
dieſen Grundzügen der Theaterökonomie müſſe niemals
gewichen werden, damit der Staat die Garantie hätte: nur
in den außer aller menſchlichen Berechnung liegenden
Fällen vor den Riß treten zu müſſen.
Daß der Theaterhaushalt auf dieſer Baſis zu führen
iſt, ſteht bei einer künſtleriſchen Direction außer Zwei¬
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