Devrient, Eduard: Das Nationaltheater des neuen Deutschland. Eine Reformschrift. Leipzig, 1849.net, wie dies schon jetzt gebräuchlich ist. Das Ministe¬ Erleichtert wird dies, wenn der ganze Theaterhaus¬ Dieser Posten, so wie der des Cassirers und anderer Mit der Bemerkung: daß Anordnungen über Bau¬ net, wie dies ſchon jetzt gebräuchlich iſt. Das Miniſte¬ Erleichtert wird dies, wenn der ganze Theaterhaus¬ Dieſer Poſten, ſo wie der des Caſſirers und anderer Mit der Bemerkung: daß Anordnungen über Bau¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0066" n="60"/> net, wie dies ſchon jetzt gebräuchlich iſt. Das Miniſte¬<lb/> rium hat dieſe Eintheilung zu beſtätigen, aber auch ſpe¬<lb/> ciell darüber zu wachen, daß ſie nicht ohne Noth über¬<lb/> ſchritten werde. Künſtler ſind ſelten geſchickte Haushal¬<lb/> ter, daher muß der Regierung zuſtehen: die Direction, in<lb/> Bezug auf die Geldverwendung genau zu controlliren und<lb/> jeden Augenblick darüber Rechenſchaft fordern zu dürfen.</p><lb/> <p>Erleichtert wird dies, wenn der ganze Theaterhaus¬<lb/> halt, wie dies bereits bei einigen Hofbühnen der Fall iſt,<lb/> in die Hand eines einzigen Beamten gelegt iſt, der jede<lb/> materielle Beſchaffung vermittelt, das geſammte Theater¬<lb/> inventarium unter ſeiner Aufſicht hat und die Controlle der<lb/> Einnahme und Ausgabe führt. Damit iſt auch die Ver¬<lb/> antwortlichkeit für die materielle Verwaltung in der Per¬<lb/> ſon dieſes <hi rendition="#g">ökonomiſchen Inſpectors</hi> concentrirt<lb/> und durch ihn kann die Oberbehörde in jedem Augenblick<lb/> vollſtändigen Aufſchluß über den complicirten Theater¬<lb/> haushalt erlangen.</p><lb/> <p>Dieſer Poſten, ſo wie der des Caſſirers und anderer<lb/> bloß verwaltenden Beamten, wird durch die Regierung,<lb/> in Uebereinkunft mit der künſtleriſchen Direction, beſetzt.</p><lb/> <p>Mit der Bemerkung: daß Anordnungen über Bau¬<lb/> lichkeiten in den Theatern, über Hausordnung, die Auf¬<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [60/0066]
net, wie dies ſchon jetzt gebräuchlich iſt. Das Miniſte¬
rium hat dieſe Eintheilung zu beſtätigen, aber auch ſpe¬
ciell darüber zu wachen, daß ſie nicht ohne Noth über¬
ſchritten werde. Künſtler ſind ſelten geſchickte Haushal¬
ter, daher muß der Regierung zuſtehen: die Direction, in
Bezug auf die Geldverwendung genau zu controlliren und
jeden Augenblick darüber Rechenſchaft fordern zu dürfen.
Erleichtert wird dies, wenn der ganze Theaterhaus¬
halt, wie dies bereits bei einigen Hofbühnen der Fall iſt,
in die Hand eines einzigen Beamten gelegt iſt, der jede
materielle Beſchaffung vermittelt, das geſammte Theater¬
inventarium unter ſeiner Aufſicht hat und die Controlle der
Einnahme und Ausgabe führt. Damit iſt auch die Ver¬
antwortlichkeit für die materielle Verwaltung in der Per¬
ſon dieſes ökonomiſchen Inſpectors concentrirt
und durch ihn kann die Oberbehörde in jedem Augenblick
vollſtändigen Aufſchluß über den complicirten Theater¬
haushalt erlangen.
Dieſer Poſten, ſo wie der des Caſſirers und anderer
bloß verwaltenden Beamten, wird durch die Regierung,
in Uebereinkunft mit der künſtleriſchen Direction, beſetzt.
Mit der Bemerkung: daß Anordnungen über Bau¬
lichkeiten in den Theatern, über Hausordnung, die Auf¬
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