Devrient, Eduard: Das Nationaltheater des neuen Deutschland. Eine Reformschrift. Leipzig, 1849.sich grundsätzlich bis auf die letzte Wanderbühne geltend Die Directionen der Stadttheater sind -- man darf In welchem Geiste er es führen werde, davon ist Dieser Zustand verändert sich schon durchaus, sobald ſich grundſätzlich bis auf die letzte Wanderbühne geltend Die Directionen der Stadttheater ſind — man darf In welchem Geiſte er es führen werde, davon iſt Dieſer Zuſtand verändert ſich ſchon durchaus, ſobald <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0081" n="75"/> ſich grundſätzlich bis auf die letzte Wanderbühne geltend<lb/> machen.</p><lb/> <p>Die Directionen der Stadttheater ſind — man darf<lb/> ſich darüber nicht täuſchen — nichts anderes, als indu¬<lb/> ſtrielle Unternehmungen. Die Magiſtrate oder die Re¬<lb/> gierungspolizei, denen bis jetzt die dramatiſche Kunſt<lb/> in den Provinzen unterworfen iſt, ſetzen daher auch<lb/> ihre höchſte Forderung an den Director, bei Uebergabe<lb/> des Theaters, in ſeine Zahlungsfähigkeit.</p><lb/> <p>In welchem <hi rendition="#g">Geiſte</hi> er es führen werde, davon iſt<lb/> niemals die Frage. Gute Einnahmen gelten für den<lb/> Beweis, daß er das Publikum zu unterhalten verſtehe,<lb/> und wenn dies auch in der geſchmackverderblichſten Weiſe<lb/> geſchieht, ſo hat die Behörde ihn deshalb nicht anzu¬<lb/> fechten.</p><lb/> <p>Dieſer Zuſtand verändert ſich ſchon durchaus, ſobald<lb/> die Oberaufſicht von der Landespolizei auf das Cultus¬<lb/> miniſterium übergeht, dem der <hi rendition="#g">Geiſt</hi> der Inſtitute als das<lb/> Weſentliche, ihr <hi rendition="#g">materieller Beſtand</hi> nur als deſſen<lb/> Grundlage gilt. Das Miniſterium würde vor Allem darüber<lb/> wachen müſſen, <hi rendition="#g">daß die Directoren der Stadttheater<lb/> künſtleriſch befähigte und geſinnungstüchtige<lb/> Männer ſeien und daß ſie die Verpflichtung<lb/></hi></p> </div> </body> </text> </TEI> [75/0081]
ſich grundſätzlich bis auf die letzte Wanderbühne geltend
machen.
Die Directionen der Stadttheater ſind — man darf
ſich darüber nicht täuſchen — nichts anderes, als indu¬
ſtrielle Unternehmungen. Die Magiſtrate oder die Re¬
gierungspolizei, denen bis jetzt die dramatiſche Kunſt
in den Provinzen unterworfen iſt, ſetzen daher auch
ihre höchſte Forderung an den Director, bei Uebergabe
des Theaters, in ſeine Zahlungsfähigkeit.
In welchem Geiſte er es führen werde, davon iſt
niemals die Frage. Gute Einnahmen gelten für den
Beweis, daß er das Publikum zu unterhalten verſtehe,
und wenn dies auch in der geſchmackverderblichſten Weiſe
geſchieht, ſo hat die Behörde ihn deshalb nicht anzu¬
fechten.
Dieſer Zuſtand verändert ſich ſchon durchaus, ſobald
die Oberaufſicht von der Landespolizei auf das Cultus¬
miniſterium übergeht, dem der Geiſt der Inſtitute als das
Weſentliche, ihr materieller Beſtand nur als deſſen
Grundlage gilt. Das Miniſterium würde vor Allem darüber
wachen müſſen, daß die Directoren der Stadttheater
künſtleriſch befähigte und geſinnungstüchtige
Männer ſeien und daß ſie die Verpflichtung
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