Devrient, Eduard: Das Nationaltheater des neuen Deutschland. Eine Reformschrift. Leipzig, 1849.allein schon volle Beherzigung verdient: es ist die Wir¬ Allen Plänen, die Schaubühne auf eine höhere Stufe Wäre es wahr, daß die allerdings starken und man¬ Aber es ist nicht so. Die Kunstgeschichte zeigt uns Was hat der Staat, was hat die bürgerliche Gesell¬ Das erste Erforderniß zur Hebung eines Standes: allein ſchon volle Beherzigung verdient: es iſt die Wir¬ Allen Plänen, die Schaubühne auf eine höhere Stufe Wäre es wahr, daß die allerdings ſtarken und man¬ Aber es iſt nicht ſo. Die Kunſtgeſchichte zeigt uns Was hat der Staat, was hat die bürgerliche Geſell¬ Das erſte Erforderniß zur Hebung eines Standes: <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0095" n="89"/> allein ſchon volle Beherzigung verdient: es iſt <hi rendition="#g">die Wir¬<lb/> kung auf den Schauſpielerſtand</hi>.</p><lb/> <p>Allen Plänen, die Schaubühne auf eine höhere Stufe<lb/> zu heben, pflegt man den Einwurf entgegenzuhalten: ſie<lb/> müßten an der unabänderlichen Beſchaffenheit des Schau¬<lb/> ſpielerſtandes ſcheitern.</p><lb/> <p>Wäre es wahr, daß die allerdings ſtarken und man¬<lb/> nichfachen Verſuchungen dieſes Standes unüberwindlich<lb/> wären, ſo hätte der Staat die Pflicht, denſelben aufzu¬<lb/> heben und nach Plato's und Rouſſeau's Rath das Theater<lb/> aus ſeinem Bereiche zu verbannen.</p><lb/> <p>Aber es iſt nicht ſo. Die Kunſtgeſchichte zeigt uns<lb/> unter den Schauſpielern wahre Muſter an ſittlicher<lb/> Würde und Charaktergröße. Waren dieſe möglich, ſo<lb/> muß auch die Hebung des ganzen Standes möglich ſein<lb/> und es hat bisher nur an den Bedingungen dazu ge¬<lb/> fehlt.</p><lb/> <p>Was hat der Staat, was hat die bürgerliche Geſell¬<lb/> ſchaft zur Bildung und Verſittlichung des Standes ge¬<lb/> than? Nichts! Ja ſchlimmer als das, man hat Alles<lb/> gethan ihn in verderblicher Stellung zu erhalten.</p><lb/> <p>Das erſte Erforderniß zur Hebung eines Standes:<lb/><hi rendition="#g">Bildung</hi>, der Staat hat ihm bis auf den heutigen<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [89/0095]
allein ſchon volle Beherzigung verdient: es iſt die Wir¬
kung auf den Schauſpielerſtand.
Allen Plänen, die Schaubühne auf eine höhere Stufe
zu heben, pflegt man den Einwurf entgegenzuhalten: ſie
müßten an der unabänderlichen Beſchaffenheit des Schau¬
ſpielerſtandes ſcheitern.
Wäre es wahr, daß die allerdings ſtarken und man¬
nichfachen Verſuchungen dieſes Standes unüberwindlich
wären, ſo hätte der Staat die Pflicht, denſelben aufzu¬
heben und nach Plato's und Rouſſeau's Rath das Theater
aus ſeinem Bereiche zu verbannen.
Aber es iſt nicht ſo. Die Kunſtgeſchichte zeigt uns
unter den Schauſpielern wahre Muſter an ſittlicher
Würde und Charaktergröße. Waren dieſe möglich, ſo
muß auch die Hebung des ganzen Standes möglich ſein
und es hat bisher nur an den Bedingungen dazu ge¬
fehlt.
Was hat der Staat, was hat die bürgerliche Geſell¬
ſchaft zur Bildung und Verſittlichung des Standes ge¬
than? Nichts! Ja ſchlimmer als das, man hat Alles
gethan ihn in verderblicher Stellung zu erhalten.
Das erſte Erforderniß zur Hebung eines Standes:
Bildung, der Staat hat ihm bis auf den heutigen
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