Diefenbach, Johann: Reformation oder Revolution. Mainz, 1897.den bald hören, mit welchem Erfolg dieser Ablaß vom Volke "Wir sollen so hoch gesetzt und gefeiert sein durch Christum Dieses Thema wird vom Reformator in ausführlicher Zu welchen Consequenzen diese Theorie führen mußte, aß; Luther gab ihn gratis! "Denn" schreibt der schwedische Bischof von Upsala, "Viele unter der evangelischen Freiheit gaben sich Mühe, die günstige Gelegenheit, ungestraft sündigen zu können, recht gut zu benutzen." Döllinger, II. 680. 1) 2. Predigt am 3. Sonntag nach Trinit. p. 30. 2) Luthers Werke, Erlanger Ausg. Bd. 27 p. 181.
den bald hören, mit welchem Erfolg dieſer Ablaß vom Volke „Wir ſollen ſo hoch geſetzt und gefeiert ſein durch Chriſtum Dieſes Thema wird vom Reformator in ausführlicher Zu welchen Conſequenzen dieſe Theorie führen mußte, aß; Luther gab ihn gratis! „Denn‟ ſchreibt der ſchwediſche Biſchof von Upſala, „Viele unter der evangeliſchen Freiheit gaben ſich Mühe, die günſtige Gelegenheit, ungeſtraft ſündigen zu können, recht gut zu benutzen.‟ Döllinger, II. 680. 1) 2. Predigt am 3. Sonntag nach Trinit. p. 30. 2) Luthers Werke, Erlanger Ausg. Bd. 27 p. 181.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0023" n="11"/> den bald hören, mit welchem Erfolg dieſer Ablaß vom Volke<lb/> gebraucht wurde. Zum Belege für das Geſagte berufen wir<lb/> uns auf folgende Stelle aus ſeiner Kirchenpoſtille<note place="foot" n="1)">2. Predigt am 3. Sonntag nach Trinit. <hi rendition="#aq">p.</hi> 30.</note>:</p><lb/> <p>„Wir ſollen ſo hoch geſetzt und gefeiert ſein durch Chriſtum<lb/> und ſeine Taufe, daß unſer Gewiſſen von keinem Geſetz wiſſe,<lb/> daß uns nicht anders zu Mute ſei als ſei nie kein Geſetz auf<lb/> Erden gekommen, weder zehn noch ein Gebot, weder Gottes noch<lb/> Papſtes oder Kaiſers, ſondern allezeit in <hi rendition="#g">Freiheit</hi> ſtehen, daß<lb/> wir ſagen können: ich weiß von keinem Geſetz und will auch<lb/> von keinem wiſſen. Denn in dem Stand und Weſen, wo-<lb/> durch wir Chriſten werden, da hören unſere und aller Menſchen<lb/> Werke auf, alſo auch aller Geſetze.‟</p><lb/> <p>Dieſes Thema wird vom Reformator in ausführlicher<lb/> Weiſe erörtert in ſeiner demagogiſchen Flugſchrift „von der<lb/> Freiheit eines Chriſtenmenſchen‟. Darin heißt es z. B.:<lb/> „Wir ſehen alſo, daß an dem Glauben ein Chriſtenmenſch<lb/> genug hat; er bedarf keines Werkes, daß er fromm ſei; be-<lb/> darf er denn keines Werkes mehr, ſo iſt er gewiß entbunden<lb/> von allen Geboten und Geſetzen. Jſt er entbunden, ſo iſt<lb/> er gewißlich frei. Das iſt die chriſtliche Freiheit<note place="foot" n="2)">Luthers Werke, Erlanger Ausg. Bd. 27 <hi rendition="#aq">p.</hi> 181.</note>.‟</p><lb/> <p>Zu welchen Conſequenzen dieſe Theorie führen mußte,<lb/> ergiebt ſich aus einem Schreiben Luthers an Melanchthon 1521,<lb/> worin es heißt: „Sei Du ein Sünder und ſündige tapfer,<lb/> aber glaube tapferer und freue Dich in Chriſto, welcher<lb/> Sieger iſt über Sünde, Tod und Welt. Geſündigt muß<lb/><note xml:id="seg2pn_1_2" prev="#seg2pn_1_1" place="foot" n="2)">aß; Luther gab ihn gratis! „Denn‟ ſchreibt der ſchwediſche Biſchof von<lb/> Upſala, „Viele unter der <hi rendition="#g">evangeliſchen Freiheit</hi> gaben ſich<lb/> Mühe, die günſtige Gelegenheit, <hi rendition="#g">ungeſtraft ſündigen zu<lb/> können, recht gut zu benutzen</hi>.‟ Döllinger, <hi rendition="#aq">II.</hi> 680.</note><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [11/0023]
den bald hören, mit welchem Erfolg dieſer Ablaß vom Volke
gebraucht wurde. Zum Belege für das Geſagte berufen wir
uns auf folgende Stelle aus ſeiner Kirchenpoſtille 1):
„Wir ſollen ſo hoch geſetzt und gefeiert ſein durch Chriſtum
und ſeine Taufe, daß unſer Gewiſſen von keinem Geſetz wiſſe,
daß uns nicht anders zu Mute ſei als ſei nie kein Geſetz auf
Erden gekommen, weder zehn noch ein Gebot, weder Gottes noch
Papſtes oder Kaiſers, ſondern allezeit in Freiheit ſtehen, daß
wir ſagen können: ich weiß von keinem Geſetz und will auch
von keinem wiſſen. Denn in dem Stand und Weſen, wo-
durch wir Chriſten werden, da hören unſere und aller Menſchen
Werke auf, alſo auch aller Geſetze.‟
Dieſes Thema wird vom Reformator in ausführlicher
Weiſe erörtert in ſeiner demagogiſchen Flugſchrift „von der
Freiheit eines Chriſtenmenſchen‟. Darin heißt es z. B.:
„Wir ſehen alſo, daß an dem Glauben ein Chriſtenmenſch
genug hat; er bedarf keines Werkes, daß er fromm ſei; be-
darf er denn keines Werkes mehr, ſo iſt er gewiß entbunden
von allen Geboten und Geſetzen. Jſt er entbunden, ſo iſt
er gewißlich frei. Das iſt die chriſtliche Freiheit 2).‟
Zu welchen Conſequenzen dieſe Theorie führen mußte,
ergiebt ſich aus einem Schreiben Luthers an Melanchthon 1521,
worin es heißt: „Sei Du ein Sünder und ſündige tapfer,
aber glaube tapferer und freue Dich in Chriſto, welcher
Sieger iſt über Sünde, Tod und Welt. Geſündigt muß
2)
1) 2. Predigt am 3. Sonntag nach Trinit. p. 30.
2) Luthers Werke, Erlanger Ausg. Bd. 27 p. 181.
2) aß; Luther gab ihn gratis! „Denn‟ ſchreibt der ſchwediſche Biſchof von
Upſala, „Viele unter der evangeliſchen Freiheit gaben ſich
Mühe, die günſtige Gelegenheit, ungeſtraft ſündigen zu
können, recht gut zu benutzen.‟ Döllinger, II. 680.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |