Consentius, Ernst: Meister Johann Dietz erzählt sein Leben. Nach der alten Handschrift in der Königlichen Bibliothek zu Berlin. Ebenhausen, 1915.Zu allem Unglück tragen die Jungen den toten Hund vor Meister Ditrichs Kot in die Halle. Der Meister kombt eben raus und besiehet den Hund. Machet gleich Lärm und saget: es wär sein Hund. - Forschet nach, wer die Jungen gewesen. Nun war der eine Student die Miethe schuldig, darum ich ihn hart mahnen mußte. Der drohet: es sollte mir gereuen! - Macht einen Zettel, schreibt drauf: wer einen großen, schwarzen Hund verloren, der wäre in Herrn Dietzens Haus totgemacht und geschlachtet worden, und Herr Dietz wäre selbst dabeigewesen. Der Meister, welcher in Herrn Rathmeister Möschels und Picks Kot war, läuft mit dem Zettel zu sein'n Herrn, welche alsogleich eine harte Denunziation beim Magistrat wider mich eingeben. So auch gleich wider mich inquirieren gewollt. Ich nahm Herrn Licentiaten Lüdicken an. Der machte eine Vorstellung contra inquisitionem an die hiesige Regierung und brachte Befehl an'n Rath: daß nicht mit der Inquisition wider mich zu verfahren sei; sondern, wann der Meister, wegen seines Intress', was suchen wollte, müßte er solches als ordentliche Klage bei dem Berggericht thun. Der Mann ließ nicht nach und gab eine Klage von vier Bogen durch Herrn Licentiaten Möscheln ein und nannte zugleich sechs Zeugen zum Verhör, daß der Hund vierzig Thaler wert gewesen. Hierauf wurde Termin angestellet und erkannt: würde Kläger erweisen, daß der Hund quaestionis vierzig Thaler wert gewesen und er von mir entwandt, so erginge in der ferner, was Recht wär. - Hierauf stellete er seine Zeugen auf und ließ sie schwören: ob der Hund nicht sei ins Wasser gegangen und Steine geholet? ob er nicht ein Schwein gehaschet und gehalten? und dergleichen läppisch Ding mehr. Auch führete er Beweis durch den Zettel Zu allem Unglück tragen die Jungen den toten Hund vor Meister Ditrichs Kot in die Halle. Der Meister kombt eben raus und besiehet den Hund. Machet gleich Lärm und saget: es wär sein Hund. – Forschet nach, wer die Jungen gewesen. Nun war der eine Student die Miethe schuldig, darum ich ihn hart mahnen mußte. Der drohet: es sollte mir gereuen! – Macht einen Zettel, schreibt drauf: wer einen großen, schwarzen Hund verloren, der wäre in Herrn Dietzens Haus totgemacht und geschlachtet worden, und Herr Dietz wäre selbst dabeigewesen. Der Meister, welcher in Herrn Rathmeister Möschels und Picks Kot war, läuft mit dem Zettel zu sein’n Herrn, welche alsogleich eine harte Denunziation beim Magistrat wider mich eingeben. So auch gleich wider mich inquirieren gewollt. Ich nahm Herrn Licentiaten Lüdicken an. Der machte eine Vorstellung contra inquisitionem an die hiesige Regierung und brachte Befehl an’n Rath: daß nicht mit der Inquisition wider mich zu verfahren sei; sondern, wann der Meister, wegen seines Intress’, was suchen wollte, müßte er solches als ordentliche Klage bei dem Berggericht thun. Der Mann ließ nicht nach und gab eine Klage von vier Bogen durch Herrn Licentiaten Möscheln ein und nannte zugleich sechs Zeugen zum Verhör, daß der Hund vierzig Thaler wert gewesen. Hierauf wurde Termin angestellet und erkannt: würde Kläger erweisen, daß der Hund quaestionis vierzig Thaler wert gewesen und er von mir entwandt, so erginge in der ferner, was Recht wär. – Hierauf stellete er seine Zeugen auf und ließ sie schwören: ob der Hund nicht sei ins Wasser gegangen und Steine geholet? ob er nicht ein Schwein gehaschet und gehalten? und dergleichen läppisch Ding mehr. Auch führete er Beweis durch den Zettel <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="1"> <pb facs="#f0261"/> <p>Zu allem Unglück tragen die Jungen den toten Hund vor Meister Ditrichs Kot in die Halle. Der Meister kombt eben raus und besiehet den Hund. Machet gleich Lärm und saget: es wär sein Hund. – Forschet nach, wer die Jungen gewesen.</p> <p>Nun war der eine Student die Miethe schuldig, darum ich ihn hart mahnen mußte. Der drohet: es sollte mir gereuen! – Macht einen Zettel, schreibt drauf: wer einen großen, schwarzen Hund verloren, der wäre in Herrn Dietzens Haus totgemacht und geschlachtet worden, und Herr Dietz wäre selbst dabeigewesen.</p> <p>Der Meister, welcher in Herrn Rathmeister Möschels und Picks Kot war, läuft mit dem Zettel zu sein’n Herrn, welche alsogleich eine harte Denunziation beim Magistrat wider mich eingeben. So auch gleich wider mich inquirieren gewollt.</p> <p>Ich nahm Herrn Licentiaten Lüdicken an. Der machte eine Vorstellung <hi rendition="#aq">contra inquisitionem</hi> an die hiesige Regierung und brachte Befehl an’n Rath: daß nicht mit der Inquisition wider mich zu verfahren sei; sondern, wann der Meister, wegen seines Intress’, was suchen wollte, müßte er solches als ordentliche Klage bei dem Berggericht thun.</p> <p>Der Mann ließ nicht nach und gab eine Klage von vier Bogen durch Herrn Licentiaten Möscheln ein und nannte zugleich sechs Zeugen zum Verhör, daß der Hund vierzig Thaler wert gewesen.</p> <p>Hierauf wurde Termin angestellet und erkannt: würde Kläger erweisen, daß der Hund <hi rendition="#aq">quaestionis</hi> vierzig Thaler wert gewesen und er von mir entwandt, so erginge in der ferner, was Recht wär. – Hierauf stellete er seine Zeugen auf und ließ sie schwören: ob der Hund nicht sei ins Wasser gegangen und Steine geholet? ob er nicht ein Schwein gehaschet und gehalten? und dergleichen läppisch Ding mehr. Auch führete er Beweis durch den Zettel </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0261]
Zu allem Unglück tragen die Jungen den toten Hund vor Meister Ditrichs Kot in die Halle. Der Meister kombt eben raus und besiehet den Hund. Machet gleich Lärm und saget: es wär sein Hund. – Forschet nach, wer die Jungen gewesen.
Nun war der eine Student die Miethe schuldig, darum ich ihn hart mahnen mußte. Der drohet: es sollte mir gereuen! – Macht einen Zettel, schreibt drauf: wer einen großen, schwarzen Hund verloren, der wäre in Herrn Dietzens Haus totgemacht und geschlachtet worden, und Herr Dietz wäre selbst dabeigewesen.
Der Meister, welcher in Herrn Rathmeister Möschels und Picks Kot war, läuft mit dem Zettel zu sein’n Herrn, welche alsogleich eine harte Denunziation beim Magistrat wider mich eingeben. So auch gleich wider mich inquirieren gewollt.
Ich nahm Herrn Licentiaten Lüdicken an. Der machte eine Vorstellung contra inquisitionem an die hiesige Regierung und brachte Befehl an’n Rath: daß nicht mit der Inquisition wider mich zu verfahren sei; sondern, wann der Meister, wegen seines Intress’, was suchen wollte, müßte er solches als ordentliche Klage bei dem Berggericht thun.
Der Mann ließ nicht nach und gab eine Klage von vier Bogen durch Herrn Licentiaten Möscheln ein und nannte zugleich sechs Zeugen zum Verhör, daß der Hund vierzig Thaler wert gewesen.
Hierauf wurde Termin angestellet und erkannt: würde Kläger erweisen, daß der Hund quaestionis vierzig Thaler wert gewesen und er von mir entwandt, so erginge in der ferner, was Recht wär. – Hierauf stellete er seine Zeugen auf und ließ sie schwören: ob der Hund nicht sei ins Wasser gegangen und Steine geholet? ob er nicht ein Schwein gehaschet und gehalten? und dergleichen läppisch Ding mehr. Auch führete er Beweis durch den Zettel
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Projekt Gutenberg-DE: Bereitstellung der Texttranskription.
(2013-06-28T07:11:29Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frank Wiegand: Bearbeitung der digitalen Edition
(2012-09-04T07:11:29Z)
Frederike Neuber: Überarbeitung der digitalen Edition
(2014-01-10T14:11:29Z)
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-06-28T07:11:29Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |