Consentius, Ernst: Meister Johann Dietz erzählt sein Leben. Nach der alten Handschrift in der Königlichen Bibliothek zu Berlin. Ebenhausen, 1915.Seite 14. Fütterinnungsmeister; die seit 1162 privilegierte Innung der Futterer oder Fütterer ist für Halle eigentümlich. Sie sollte ursprünglich dazu dienen, daß der Hofstaat des Erzbischofs genügend Hafer und Rauchfutter in Halle fände. Mit der Innung der Fütterer war das Zeilergewerk vereinigt. S. 21 Humor = Feuchtigkeit. "Die Medici und Physici pflegen bey dem Menschen vier Grund-Feuchtigkeiten, und daher rührende Temperamente zu zehlen, als die Sangvinische, Phlegmatische, Cholerische und Melancholische, Constitution und Complexion, also, daß zwar alle Menschen diese 4. Grund-Feuchtigkeiten bey sich haben, jeden noch eine von denselben zu praedominiren und vorzuwalten pflege." S. 24. "Während der Lehrzeit muß der Lehrjunge die Aufwartung in dem Hause nicht nur seinem Meister und dessen Eheweib, sondern auch den Gesellen leisten. Bey zunfftmäßigen Handwercken wird ein Lehrjunge, wenn er seinen Geburts-Brief beygebracht, vor offener Lade aufgedungen, wobey er neben der Gebühr, gewöhnlich das halbe Lehrgeld erlegen muß wenn er ordentlich ausgelernet, und seine Lehrjahre gehörig ausgestanden, auch das übrige Lehrgeld bezahlet, wird er von seinem Meister vor offener Lade loßgesprochen, und so wird er ein Geselle, ist aber gemeiniglich gehalten bey seinem Meister noch eine Zeitlang in der Arbeit stehen zu bleiben, wenn ein Lehrjung aus der Lehr entlaufft, fragt sich ob er von neuen anfangen, oder allein die ermanglende Zeit nachdienen soll. Das letzte, als in Rechten und der Billigkeit gegründet, wird von den meisten angenommen, es wäre denn, daß bey dem Handwerck ein anderes beständig herkommen wäre. Wenn ein Junge losgesprochen wird, bekommt er einen Lehrbrief, als ein Zeugniß, daß er seine Lehrjahre richtig überstanden, ohne welches er zu dem Meisterrecht nicht mag gelassen werden." S. 24. Kofent = "ein geringes, schwaches Bier, welches entstehet, indem man nach geschöpftem Biere, frisches Wasser auf die in dem Möschbottich befindlichen Träbern giesset; daher es auch Nachbier, Halbbier, Afterbier, Dünnbier, und weil manche Personen es gerne bey den Mahlzeiten trinken, Tischbier genannt wird." S. 25. Kapfloch = Kappfenster; ein Fenster, das aus einem schrägabfallenden Dache herausgebaut ist. S. 28. Schlippe = "der enge Raum, so in einigen Städten zwischen den Häusern gelassen wird, die Traufen und Gossen Seite 14. Fütterinnungsmeister; die seit 1162 privilegierte Innung der Futterer oder Fütterer ist für Halle eigentümlich. Sie sollte ursprünglich dazu dienen, daß der Hofstaat des Erzbischofs genügend Hafer und Rauchfutter in Halle fände. Mit der Innung der Fütterer war das Zeilergewerk vereinigt. S. 21 Humor = Feuchtigkeit. „Die Medici und Physici pflegen bey dem Menschen vier Grund-Feuchtigkeiten, und daher rührende Temperamente zu zehlen, als die Sangvinische, Phlegmatische, Cholerische und Melancholische, Constitution und Complexion, also, daß zwar alle Menschen diese 4. Grund-Feuchtigkeiten bey sich haben, jeden noch eine von denselben zu prædominiren und vorzuwalten pflege.“ S. 24. „Während der Lehrzeit muß der Lehrjunge die Aufwartung in dem Hause nicht nur seinem Meister und dessen Eheweib, sondern auch den Gesellen leisten. Bey zunfftmäßigen Handwercken wird ein Lehrjunge, wenn er seinen Geburts-Brief beygebracht, vor offener Lade aufgedungen, wobey er neben der Gebühr, gewöhnlich das halbe Lehrgeld erlegen muß wenn er ordentlich ausgelernet, und seine Lehrjahre gehörig ausgestanden, auch das übrige Lehrgeld bezahlet, wird er von seinem Meister vor offener Lade loßgesprochen, und so wird er ein Geselle, ist aber gemeiniglich gehalten bey seinem Meister noch eine Zeitlang in der Arbeit stehen zu bleiben, wenn ein Lehrjung aus der Lehr entlaufft, fragt sich ob er von neuen anfangen, oder allein die ermanglende Zeit nachdienen soll. Das letzte, als in Rechten und der Billigkeit gegründet, wird von den meisten angenommen, es wäre denn, daß bey dem Handwerck ein anderes beständig herkommen wäre. Wenn ein Junge losgesprochen wird, bekommt er einen Lehrbrief, als ein Zeugniß, daß er seine Lehrjahre richtig überstanden, ohne welches er zu dem Meisterrecht nicht mag gelassen werden.“ S. 24. Kofent = „ein geringes, schwaches Bier, welches entstehet, indem man nach geschöpftem Biere, frisches Wasser auf die in dem Möschbottich befindlichen Träbern giesset; daher es auch Nachbier, Halbbier, Afterbier, Dünnbier, und weil manche Personen es gerne bey den Mahlzeiten trinken, Tischbier genannt wird.“ S. 25. Kapfloch = Kappfenster; ein Fenster, das aus einem schrägabfallenden Dache herausgebaut ist. S. 28. Schlippe = „der enge Raum, so in einigen Städten zwischen den Häusern gelassen wird, die Traufen und Gossen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0321"/> <p>Seite 14. Fütterinnungsmeister; die seit 1162 privilegierte Innung der Futterer oder Fütterer ist für Halle eigentümlich. Sie sollte ursprünglich dazu dienen, daß der Hofstaat des Erzbischofs genügend Hafer und Rauchfutter in Halle fände. 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Bey zunfftmäßigen Handwercken wird ein Lehrjunge, wenn er seinen Geburts-Brief beygebracht, vor offener Lade aufgedungen, wobey er neben der Gebühr, gewöhnlich das halbe Lehrgeld erlegen muß wenn er ordentlich ausgelernet, und seine Lehrjahre gehörig ausgestanden, auch das übrige Lehrgeld bezahlet, wird er von seinem Meister vor offener Lade loßgesprochen, und so wird er ein Geselle, ist aber gemeiniglich gehalten bey seinem Meister noch eine Zeitlang in der Arbeit stehen zu bleiben, wenn ein Lehrjung aus der Lehr entlaufft, fragt sich ob er von neuen anfangen, oder allein die ermanglende Zeit nachdienen soll. Das letzte, als in Rechten und der Billigkeit gegründet, wird von den meisten angenommen, es wäre denn, daß bey dem Handwerck ein anderes beständig herkommen wäre. Wenn ein Junge losgesprochen wird, bekommt er einen Lehrbrief, als ein Zeugniß, daß er seine Lehrjahre richtig überstanden, ohne welches er zu dem Meisterrecht nicht mag gelassen werden.“</p> <p>S. 24. Kofent = „ein geringes, schwaches Bier, welches entstehet, indem man nach geschöpftem Biere, frisches Wasser auf die in dem Möschbottich befindlichen Träbern giesset; daher es auch Nachbier, Halbbier, Afterbier, Dünnbier, und weil manche Personen es gerne bey den Mahlzeiten trinken, Tischbier genannt wird.“</p> <p>S. 25. Kapfloch = Kappfenster; ein Fenster, das aus einem schrägabfallenden Dache herausgebaut ist.</p> <p>S. 28. Schlippe = „der enge Raum, so in einigen Städten zwischen den Häusern gelassen wird, die Traufen und Gossen </p> </div> </body> </text> </TEI> [0321]
Seite 14. Fütterinnungsmeister; die seit 1162 privilegierte Innung der Futterer oder Fütterer ist für Halle eigentümlich. Sie sollte ursprünglich dazu dienen, daß der Hofstaat des Erzbischofs genügend Hafer und Rauchfutter in Halle fände. Mit der Innung der Fütterer war das Zeilergewerk vereinigt.
S. 21 Humor = Feuchtigkeit. „Die Medici und Physici pflegen bey dem Menschen vier Grund-Feuchtigkeiten, und daher rührende Temperamente zu zehlen, als die Sangvinische, Phlegmatische, Cholerische und Melancholische, Constitution und Complexion, also, daß zwar alle Menschen diese 4. Grund-Feuchtigkeiten bey sich haben, jeden noch eine von denselben zu prædominiren und vorzuwalten pflege.“
S. 24. „Während der Lehrzeit muß der Lehrjunge die Aufwartung in dem Hause nicht nur seinem Meister und dessen Eheweib, sondern auch den Gesellen leisten. Bey zunfftmäßigen Handwercken wird ein Lehrjunge, wenn er seinen Geburts-Brief beygebracht, vor offener Lade aufgedungen, wobey er neben der Gebühr, gewöhnlich das halbe Lehrgeld erlegen muß wenn er ordentlich ausgelernet, und seine Lehrjahre gehörig ausgestanden, auch das übrige Lehrgeld bezahlet, wird er von seinem Meister vor offener Lade loßgesprochen, und so wird er ein Geselle, ist aber gemeiniglich gehalten bey seinem Meister noch eine Zeitlang in der Arbeit stehen zu bleiben, wenn ein Lehrjung aus der Lehr entlaufft, fragt sich ob er von neuen anfangen, oder allein die ermanglende Zeit nachdienen soll. Das letzte, als in Rechten und der Billigkeit gegründet, wird von den meisten angenommen, es wäre denn, daß bey dem Handwerck ein anderes beständig herkommen wäre. Wenn ein Junge losgesprochen wird, bekommt er einen Lehrbrief, als ein Zeugniß, daß er seine Lehrjahre richtig überstanden, ohne welches er zu dem Meisterrecht nicht mag gelassen werden.“
S. 24. Kofent = „ein geringes, schwaches Bier, welches entstehet, indem man nach geschöpftem Biere, frisches Wasser auf die in dem Möschbottich befindlichen Träbern giesset; daher es auch Nachbier, Halbbier, Afterbier, Dünnbier, und weil manche Personen es gerne bey den Mahlzeiten trinken, Tischbier genannt wird.“
S. 25. Kapfloch = Kappfenster; ein Fenster, das aus einem schrägabfallenden Dache herausgebaut ist.
S. 28. Schlippe = „der enge Raum, so in einigen Städten zwischen den Häusern gelassen wird, die Traufen und Gossen
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